Das Studium an einer Hochschule und die gleichzeitige Pflege von Angehörigen lassen sich, aufgrund des hohen Zeitaufwandes beider Tätigkeiten, in den seltensten Fällen problemlos miteinander vereinbaren.
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zum Thema Beurlaubung sowie Studienleistungen und Prüfungen.
Studierende mit pflegebedürftigen Angehörigen haben die Möglichkeit, Urlaubssemester zu beantragen. Die Voraussetzung für den Antrag ist, dass die/der Studierende die Pflege des jeweiligen Angehörigen übernimmt. Die Beurlaubung kann so lange beansprucht werden, wie dies für die Pflege des Angehörigen notwendig ist.
Der Antrag erfolgt im Studierendensekretariat; hierfür ist ein Nachweis über die Pflege des Angehörigen (Bspw. ein Attest von einem behandelten Arzt) notwendig.
Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich im Rückmeldezeitraum, spätestens bis zum 15.11. für das Wintersemester bzw. 15.05. für das Sommersemester beim Studierendensekretariat zu stellen.
Die Beurlaubung erfolgt dann anstatt der Rückmeldung – eine rückwirkende Beurlaubung ist nicht möglich.
Weitere Informationen und Beratung zu diesem Thema sowie alle Anträge erhalten Sie beim Studierendensekretariat.
Der Rücktritt von Prüfungsleistungen ist in der jeweiligen Prüfungsordnung geregelt.
Ein Rücktritt von Prüfungen ist in dringenden Fällen aufgrund von Pflegeaufgaben möglich. Dies muss dem jeweiligen Prüfungsamt schriftlich angezeigt werden. Das Prüfungsamt sollte frühestmöglich kontaktiert werden.
Nähere Informationen finden Sie in der jeweiligen Prüfungsordnung und bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt.
Durch die Änderung des Bafög-Gesetzes im August 2019 haben auch pflegende Studierende die Möglichkeit über die Förderhöchstdauer hinaus Bafög zu bekommen. BAföG-Berechtigte, die während der Ausbildung ihre pflegebedürftigen (ab Pflegegrad 3) Eltern oder sonstige nahe Angehörige pflegen und deshalb in Ausbildungsrückstand geraten, bleiben künftig für eine angemessene Dauer auch noch über das Ende der Förderungshöchstdauer förderungsberechtigt.
Weitere Informationen bekommen Sie beim Bafög-Amt.
Die Pflegeversicherung bietet den Versicherten eine Reihe von Leistungen zur Unterstützung und Verbesserung der Pflegesituation.
Alle Leistungen der Pflegeversicherung:
Die Wohnung und das Wohnumfeld bekommen im Alter eine immer größere Bedeutung. Zum einen, um eine selbstständige Lebensführung aufrechterhalten zu können und zum anderen, um am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Zum Thema Wohnen im Alter, Wohnungsanpassung und barrierefreies Wohnen berät die Wohnberatung der Stadt Bielefeld.
Es ist aber auch möglich, in eine Pflegewohngruppe oder eine bereits für die Bedürfnisse von älteren Menschen zugeschnittene Wohnung zu ziehen.
Ein Beispiel dafür ist „Das Bielefeld Modell“ der BGW. Diese bietet verschiedene Möglichkeiten für ein selbstbestimmtes Leben im Alter in barrierefreien Wohnungen. Die Besonderheit dieses Wohnmodells ist ein quartiersbezogener Ansatz des Wohnens mit Versorgungssicherheit – flächendeckend in allen Bielefelder Stadtteilen.
Des Weiteren gibt es verschiedene Pflegewohngruppen und Wohnprojekte. Eine Auflistung und nähere Informationen finden Sie hier.
Der ambulante Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes kommen zu den zu pflegenden Menschen nach Hause und helfen bei der täglichen Pflege, der hauswirtschaftlichen Versorgung und der häuslichen Betreuung. Dadurch ermöglicht die ambulante Pflege den Betroffenen trotz ihrer Pflegebedürftigkeit in vertrauter Umgebung versorgt zu werden.
Die Pflegekassen unterstützen bei der Finanzierung des Pflegedienstes durch die Übernahme von Sachleistungen nach dem anerkannten Pflegestufe. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.
Weitere unterstützende Leistungen wie Essen auf Rädern oder einen Hausnotruf können weitere Entlastung und Hilfe im Alter bieten.
Häusliche Pflege ist eine sehr anspruchsvolle Tätigkeit. Zur Unterstützung bei der Pflegeaufgabe gibt es drei verschiedene Möglichkeiten - Tagespflege, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege.
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot in Pflegeheimen und kann die richtige Hilfe sein, wenn ältere Menschen tagsüber nicht mehr alleine sein können und auf Hilfe angewiesen sind.
Tagespflege dient der Entlastung von pflegenden Angehörigen und bietet Pflegebedürftigen neben der Betreuung und Versorgung die Möglichkeit soziale Kontakte zu knüpfen.
Die Tagespflegeeinrichtungen bieten neben der Betreuung und Versorgung meist einen Hol- und Bringdienst, Mahlzeiten, Beschäftigungsangebote sowie soziale Beratung (auch speziell für Menschen mit Demenz) an.
Die Pflegekassen unterstützen bei der Finanzierung durch die Übernahme von Sachleistungen nach dem anerkannten Pflegegrad. Weitere Informationen finden Sie dazu hier.
Weitere Informationen zu Trägern und Angeboten finden sie hier.
Gründe für eine Kurzzeitpflege können Urlaub oder Erkrankung der Pflegeperson, aber auch die Überforderung durch die andauernde Pflegesituation sein, oder der/die zu Pflegende kann nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht zu Hause versorgt werden oder ein gewünschter Pflegeheimplatz steht noch nicht zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten durch die Pflegeversicherung ist die Eingruppierung in eine Pflegestufe und es können höchstens vier Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen.
Weitere Informationen zu Trägern und Angeboten finden sie hier.
Wenn der Pflegende oder die Pflegende ausfällt, wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, übernimmt die Pflegekasse nach vorheriger Antragstellung die nachgewiesenen Kosten für einen Ersatz im Rahmen der Verhinderungspflege - auch stundenweise. Voraussetzung ist neben dem Vorliegen der Pflegestufe, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Weitere Informationen zu Trägern und Angeboten finden sie hier.
Die Kurzzeit- und Verhinderungspflege kann kombiniert werden – somit kann die Inanspruchnahme auf bis zu acht Wochen im Jahr ausgeweitet werden.
Zwar möchten die meisten Menschen zu Hause gepflegt und versorgt werden. Doch wenn z.B. eine Wohnraumanpassung nicht möglich ist, die zu pflegende Person zu verwahrlosen droht oder rund um die Uhr versorgt werden muss, oder die pflegenden Angehörigen aus verschiedenen Gründen die Pflege nicht mehr leisten können, kann eine stationäre Heimunterbringung eine gute Alternative sein.
Bei der Entscheidung und der Suche nach der richtigen Einrichtung unterstützt Sie die Pflegeberatung der Stadt Bielefeld gerne.
Die Kosten für eine Unterbringung in einem Pflegeheim setzen sich aus den Pflegekosten, Kosten für die Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten zusammen und variieren je nach Einrichtung – aber hängen auch von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen ab.
Die Unterbringung wird zum Teil durch die Leistungen der Pflegekasse übernommen. Für die übrigen Kosten müssen die Pflegebedürftigen selber aufkommen. Falls dies nicht möglich ist, können Pflegewohngeld beim Amt für soziale Leistungen der Stadt Bielefeld beantragt werden.
Weitere Informationen sowie eine Auflistung der Pflegeheime in Bielefeld finden Sie hier.
Eine Versorgungsvollmacht dient dem Schutz und der Unterstützung von Menschen die aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Beeinträchtigung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können.
Mit einer Versorgungsvollmacht kann einer anderen Person das Recht eingeräumt werden für die vollmachterteilende Person zu handeln. Die kann auf einzelne Angelegenheiten beschränkt werden oder sich auf alle Angelegenheiten beziehen.
Des Weiteren kann vereinbart werden, ab wann von der Vollmacht Gebrauch gemacht werden kann.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wenn der Fall eintritt, dass die eigene medizinische Behandlung nicht mehr selbstbestimmt werden kann, kann das Selbstbestimmungsrecht durch eine Patientenverfügung gewahrt werden. Hier kann vorher schriftlich festgehalten werden, ob bestimmte medizinische Maßnahme eingewilligt wird oder diese untersagt werden. Wenn die Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituationen zutrifft, muss der behandelnde Arzt diese sofort umsehen.
Bei der Festlegung einer Patientenverfügung kann ein Arzt beratend hinzugezogen werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Menschen, die an Demenz erkrankt sind, brauchen umfassende Unterstützung, was auch die pflegenden Angehörigen vor große Herausforderungen stellt. Aus diesem Grund benötigen auch diese Hilfe und Unterstützung.
In Bielefeld gibt es ein umfassendes Angebot an Hilfe und Unterstützungsangebote für Demenzerkrankte und deren Angehörigen.
Informationen zu Selbsthilfegruppen finden Sie auf der Homepage der Selbsthilfe Kontaktstelle Bielefeld. Hier finden Sie Unterstützung bei der Suche nach Selbsthilfegruppen und Gleichbetroffene, Informationsmaterial, weitere Anlaufstellen für Beratung etc.
Weitere Anlaufstellen