zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Wohnen

Studieren mit Kind

Auf einem dunklen Boden befinden sich verschiedenfarbige Farbreste.
© Universität Bielefeld

Wohnen

Auf den folgenden Seiten können Sie sich im Einzelnen über wichtige Aspekte zum Thema Wohnen mit Kind während des Studiums informieren.

Sie finden hier z.B. Antworten auf die Fragen: Welche Möglichkeiten zur Unterstützung gibt es? Wo kann ich als Studentin oder Student mit einem Kind kostengünstig leben? Was ist ein Wohnberechtigungsschein?

Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete für Haushalte mit geringem Einkommen. Studierende erhalten in der Regel kein Wohngeld, z.B. wenn sie Bafög beziehen - hier sind die Wohnkosten bereits enthalten. Eine Ausnahme gilt aber für Studierende mit Kindern und Alleinerziehende. Sobald eine Person im Haushalt lebt, die kein Bafög bekommt, entsteht ein sogenannter Mischhaushalt und der Haushalt kann anteilig Wohngeld berechtigt sein.

Berechnungsmaßstab für das Wohngeld sind die Haushaltsgröße, das Gesamteinkommen des Haushaltes sowie die zu berücksichtigende Miete. Anzurechnen sind alle steuerpflichtigen Einkünfte, aber auch geringfügige Beschäftigungen und Zinsen aus Sparguthaben.
Die Höhe des Wohngeldes ist auch abhängig, von der Zahl der im Haushalt lebenden Personen und zur Miete gehören neben der Kaltmiete auch die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllbeseitigung sowie Treppenbeleuchtung.

Um Wohngeld zu erhalten, muss ein Antrag bei der zuständigen Stelle der jeweiligen Stadt/ Gemeinde gestellt werden. Wohngeld wird in der Regel für zwölf Monate bewilligt (der Wiederholungsantrag sollte zwei Monate vor Ende des Bewilligungszeitraumes gestellt werden).

Weitere Informationen sowie alle notwendigen Formulare finden Sie hier.

Den Wohngeldrechner finden sie hier.

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) ist Voraussetzung, um eine Wohnung zu beziehen, die mit öffentlichen Mittel gefördert wurde (Sozialwohnung). Ein Wohnberechtigungsschein gilt für ein Jahr und muss jedes Jahr erneut beantragt werden.

Studierende haben meist aufgrund ihres geringen Einkommens einen Anspruch auf einen WBS. Haushaltsangehörige, die zusammen eine Wohnung beziehen, erhalten gemeinsam einen WBS.

Weitere Informationen, sowie die benötigten Antragsformulare finden Sie hier.

Günstige Wohnungen, für die auch ein Wohnberechtigungsschein nötig sein kann, werden zum großen Teil durch Wohnungsgesellschaften zur Verfügung gestellt.

In Bielefeld finden Sie u.a. folgende Wohnungsgesellschaften oder Wohnungsbaugenossenschaften:

BGW Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen mbH

Baugenossenschaft Freie Scholle

Bielefelder Wohnungsverein eG

Gemeinnützige Baugenossenschaft Brackwede eG

Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugenossenschaft Senne eG

Weitere Wohnungsbaugesellschaften finden Sie hier.

Die Wohnungen des Studierendenwerks werden durch die Wohnheimverwaltung vermittelt.

Kontakt

Wohnheim Wertherstraße 148

Dieses Haus bietet zeitgemäßen Wohnkomfort in den praktisch ausgestatteten Zweizimmerwohnungen. Die beiden Wohn-/Schlafzimmer und die Gemeinschaftsräume sind je 13,70 qm groß. Die Küchen sind möbliert mit Küchenzeile und Tisch mit zwei Stühlen.

Alle Wohnungen haben Anschlussmöglichkeiten für Fernsehen, Telefon und - über das Rechenzentrum der Universität Internet.
Im Hause befinden sich außerdem eine Waschküche mit Waschmaschine und Trockner, ein Fahrradkeller und ein Gemeinschaftsraum. Alleinerziehende mit Kind werden bevorzugt aufgenommen.

Wohnheim Voltmannstraße 205

Wohnen fast im Grünen, unter Bäumen, nur ca. 2 km von der Universität entfernt, Busverbindung vor der Haustür.

Das Haus umfasst 15 Wohnungen à ca. 60 qm und 2 Wohnungen à 56 qm (Dachgeschoss).

Die Wohnungen sind 2-Zimmer-Wohnungen mit Küche, Bad mit Dusche und Badewanne, Balkon, Terrasse, für jeweils zwei Studierende oder Alleinerziehende mit Kind.

Die Küchen sind mit einem Küchenblock, einem Tisch und drei Stühlen ausgestattet. Die Zimmer sind unmöbliert.

Bei Paaren muss mindestens ein Partner Studierendenstatus haben. Ein Wohnberechtigungsschein ist für jede Person erforderlich.

Wohnheim Am Hallenbad 3 - 9

In der Nähe des Stadtzentrums ist auf dem Gelände des ehemaligen Hallenbades eine Wohnanlage entstanden. Das Haus umfasst 32 Wohnungen à 60 qm. Die Wohnungen haben 2 Zimmer. Küche, Duschbad und Balkon und sind für jeweils 2 Studierende oder eine(n) Alleinerziehende(n) mit Kind geeignet. Die Küchen sind mit einem Küchenblock, einem Tisch und drei Stühlen ausgestattet, die Zimmer sind unmöbliert.

Zum Hauptbahnhof und zu den Geschäftsstraßen der Innenstadt sind es zu Fuß wenige Minuten, die Stadtbahnhaltestelle (alle Linien) ist nur 400 m entfernt.

Wohnheim Arndtstr. 12?18, Grosse-Kurfürsten-Str. 66-78

In der Wohnanlage befinden sich 2-Zimmer Wohnungen unterschiedlicher Größe (50-65 m2) sowie 3-Zimmer Wohnungen (69 - 82 m2). Die Wohnungen sind für Wohngemeinschaften wie auch für Eltern oder Alleinerziehende mit Kind geeignet. Ein Wasch- und Trockenkeller mit Münzautomaten sowie ein Fahrradkeller sind vorhanden.
Die Entfernung zur Fußgängerzone in der Innenstadt mit Stadtbahnhaltestellen und großen Kaufhäusern wie auch zum Hauptbahnhof beträgt weniger als 1 km, zur Uni ca. 3 km.

 

Für alle Wohnungen ist ein Wohnberechtigungsschein erforderlich!

Weitere Informationen zu den Wohnungen finden Sie hier.

Zum Seitenanfang