Das BEM ist ein Angebot an alle Beschäftigten der Universität Bielefeld.
Es handelt sich um einen systematischen strukturierten Prozess zur (Wieder-) Eingliederung bei Langzeiterkrankungen und häufigen Kurzerkrankungen.
Die gesetzlichen Grundlagen finden sich im §167 Abs. 2 SGB IX:
„Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann…“ (Auszug)