Mit der „Vereinbarung zur Cybersicherheit (VzC)“ die zum 1. Januar 2024 in Kraft getretenen ist, legt das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) gemeinsam mit den Hochschulen einen größeren Schwerpunkt auf die Informationssicherheit und die Sicherheit der IT an den Hochschulen. Die Vereinbarung sieht u.a. auch verpflichtende, jährliche Schulungen zum Thema Informationssicherheit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung vor. Die Hintergründe und Hinweise zur Umsetzung haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst.
Für die Universität:
Immer wieder gehen an Universitäten schützenswerte Daten verloren, gelangen in falsche Hände oder werden sogar vorsätzlich gelöscht. Diese Beispiele zeigen wie wichtig es ist, dass alle Mitarbeiterinnen informiert, sensibilisiert und somit -resilient gegen Angriffe auf die Informationssicherheit sind.
Für die Wissenschaft:
Die Bedeutung von Informationen und Forschung ist grundlegend für die wissenschaftliche Arbeit. Die Sicherheit der damit verbundenen Daten, Geräte und Systeme im Rahmen der Digitalisierung ist somit elementar, um die Verfügbarkeit und Korrektheit der Ergebnisse zu sichern und einen Verlust von wertvollen Forschungsergebnissen zu verhindern.
Für die Universitätsverwaltung:
Auch für die Universitätsverwaltung ist die Sicherheit von digitalen Formaten, Programmen, Prozessen und Dokumentationen von besonders hoher Wichtigkeit. Informationssicherheit ist zentral, um sensible Daten (z.B. interne Abläufe, Entscheidungen, personenbezogenen Daten) zu schützen und die Arbeitsabläufe der Universitätsverwaltung vor ungewollten und länger andauernden Unterbrechungen zu bewahren.
Für mich als Teil der Universität:
Daten mit denen ich arbeite oder schützenswerte Daten über mich als Person, sind nicht nur mir, sondern auch der Universität Bielefeld wichtig. Die allgemeinen Maßnahmen und mein Bewusstsein zum Thema Informationssicherheit helfen Daten mit denen ich arbeite und Daten über mich zu schützen.
Informationssicherheit am Arbeitsplatz
Weiterführende Angebote:
Der Digitalführerschein (DiFü)
Für Mitarbeiter*innen mit besonderen Aufgaben im Kontext der Informationssicherheit besteht die Möglichkeit an externen Fortbildungen von IT.NRW teilzunehmen.
Informationen zum Fortbildungesangebot finden Sie auf der Webseite von IT.NRW. Bitte beachten Sie den Anmeldeprozess für externe Fortbildungen.