Die Interne Revision ist eine hochschulinterne Prüfungs- und Beratungseinrichtung, die direkt der/dem Kanzler*in unterstellt ist. Sie unterstützt die Universitätsverwaltung bei der Wahrnehmung ihrer Dienst- und Fachaufsicht und erbringt unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsdienstleistungen, die darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und Geschäftsprozesse zu verbessern.
Die Interne Revision prüft und berät, um die Ordnungs-, Zweckmäßigkeit und/oder Wirtschaftlichkeit der Aufgaben und des Einsatzes von personellen und finanziellen Ressourcen zu gewährleisten. Sie unterstützt die Universität bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie Verfahren, interne Steuerungs-, Kontroll-, Governance- und Risikomanagementprozesse analysiert, bewertet und diese verbessern hilft. Zudem leistet die Interne Revision einen Beitrag zur Korruptionsprävention und -bekämpfung.
Bei Prüfungen des Landesrechnungshofes sowie seiner nachgeordneten Rechnungsprüfungsämter koordiniert die Interne Revision die Anfragen und Anforderungen, begleitet die Erhebungen vor Ort, wertet die Prüfungsmitteilungen aus und holt die Stellungnahmen ein. Auch bei weiteren externen Revisionen fungiert sie als zentraler Ansprechpartner.
Die Interne Revision ist organisatorisch selbstständig und hat bei der Ausübung der Prüfungs- und Beratungstätigkeit ein vollständiges sowie unbeschränktes Informationsrecht. Sie besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber Mitarbeiter*innen der Universität Bielefeld. Bei Ausübung ihrer Tätigkeit ist die Interne Revision verpflichtet, über alle im Rahmen von Prüfungshandlungen bekannt gewordenen Sachverhalten gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.