Der Aufgabenbereich der Gleichstellungskommission umfasst vor allem die Mitwirkung und Beratung der Fakultätsleitung bei der Erstellung und Fortschreibung des Gleichstellungsplanes, bei Berufungsverfahren, bei der Besetzung von Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau sowie bei allgemeinen Maßnahmen zur Frauenförderung. Die Mitglieder der Komission stehen den Studierenden sowie den MitarbeiterInnen der juristischen Fakultät bei Fällen von Benachteiligungen, Diskriminierungen oder sexueller Belästigung als erste Ansprechpartner*innen zur Verfügung und vermitteln Kontakte zu adäquaten Beratungsangeboten.
Die Fakultät für Rechtswissenschaft bietet ein neues Mentoring-Programm für Studentinnen der Rechtswissenschaft!
Das Programm garantiert eine intensive einjährige Mentoring-Beziehung zu Volljurist*innen in der Berufspraxis, zahlreiche Begleitveranstaltungen (Workshops, Vorträge, Diskussionsrunden) und die Möglichkeit, im Rahmen der Alumni-Gruppe langfristig vernetzt zu bleiben und an weiteren Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Leitgedanken des Programmes sind die Förderung der beruflichen Ziele und der Karriereplanung, der individuelle Austausch mit Praktiker*innen und der chancengleiche Einstieg in die juristische Arbeitswelt. Das Mentoring-Programm richtet sich an Jura-Studentinnen in allen Stadien des Studiums.
Der Anmeldezeitraum für die Teilnahme am Programmdurchlauf 2024/2025 ist abgeschlossen. Die Auftaktveranstaltung fand am 24. September 2024 statt.
* Die Gleichstellungskommission bietet fortlaufend Vorträge und Workshops in Kooperation mit dem Promotionsprogramm an. Zu den Angeboten sind alle Interessierten herzlich eingeladen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
* Für alle interessierten Mitarbeiterinnen gab es im Sommersemester 2024 einen Workshop "Selbstverteidigung - Selbstvertrauen - Teambuilding" in Kooperation mit dem Gesundheitsmanagment.
* Für alle Lehrenden hat die Kommission im Wintersemester 2023/2024 einen Leitfaden zur gendergerechten Fallgestaltung erarbeitet. Den Leitfaden können Sie hier einsehen: Leitfaden_Gendergerechte_Fallgestaltung.pdf
Die rechtlichen Grundlagen für die gleichstellungsrechtliche und gleichstellungspolitische Arbeit ergeben sich insbesondere aus dem verfassungsrechtlichen Gleichstellungsauftrag, aus dem Landesgleichstellungsgesetz NRW sowie aus dem Gleichstellungsplan der Fakultät.
Im Einzelnen sind weitere Rechtsgrundlagen hier abrufbar.
Kontakt mit Mitgliedern der Gleichstellungskommission bitte über:
gleichstellungskommission.jura@uni-bielefeld.de
oder postalisch:
An die
Vorsitzende der Gleichstellungskommission
Kerstin Koopmann
Fakultät für Rechtswissenschaft
Universität Bielefeld
UHG, S 3-230
33615 Bielefeld