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Studien­organisation

Rückmeldung & Semesterbeitrag

Menschen stehen vor Schließfächern
© Universität Bielefeld

Rückmeldung & Semesterbeitrag

Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen, müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch Zahlung des Semesterbeitrages. Die entsprechenden Zahlungsinformationen können Sie im Bewerbungs- & Statusportal selbst einsehen. Die Aufforderung wird Ihnen auch zusätzlich per E-Mail übersandt.

Die üblichen Benachrichtigungsfristen sind für das Sommersemester ca. Januar und für das Wintersemester ca. Juli. Die Benachrichtigungsfristen können aus besonderem Anlass auch variieren. Nach Eingang des Semesterbeitrags können Sie sich die neuen Semesterbescheinigungen im o.g. Bewerbungs- & Statusportal selbst ausdrucken. Sofern Sie über eine UniCard verfügen, können Sie diese nach der Rückmeldung für das nächste Semester validieren.

Hinweise für Erstsemester und Promotionsstudierende

➥ Bitte verwenden Sie im Onlineportal Ihren BIS/ekVV-Login und die Anmeldung über den Link Anmeldung als bereits eingeschriebene/r Studierende/r. Sollte der Login nicht möglich sein, können Sie u.g. die Bankdaten verwenden.
So können Sie den Zahlungseingang überprüfen.
➥ Der Zahlungseingang gilt als Rückmeldung.

Rückmeldungsfristen

Relevant ist, dass die Wertstellung der Überweisung des Semesterbeitrages fristgerecht erfolgt.

Rückmeldung zum Sommersemester 2025 endet am 28.02.2025
Rückmeldung zum Wintersemester 2024/25 endet am 02.09.2024

Überweisungsdaten

Sollten Sie sich nicht im Bewerbungs- & Statusportal anmelden können, benutzen Sie bitte folgende Bankdaten. Dabei beachten Sie dabei:

  • Der Verwendungszweck (siehe Bankverbindung) darf bei der Überweisung nicht verändert werden - auch Zusätze (wie "Nr", "Verwendungszweck" oder "Name") dürfen nicht angebracht werden. Wichtig ist dabei ferner, die Angabe der persönlichen Matrikelnummer, insbesondere wenn die Überweisung von Dritten (z.B. Eltern) vorgenommen wird.
  • Sofern der ausgewiesenen Verwendungszweck abgeändert oder weglassen wird, kann das Geld nicht verbucht werden und eine Rückmeldung wäre somit nicht möglich.
  • Das o.g. Verfahren gilt grundsätzlich auch für Gasthörer, wobei diese 100,- Euro überweisen müssten (ausgenommen sind dabei Besondere Gasthörer - hier gelten gesonderte Regelungen).
  • Kleine Zweithörer müssen 100,- Euro zahlen.
  • Sollte die Wertstellung nach Ablauf der Rückmeldungsfrist erfolgen, ist die Entrichtung einer Verspätungsgebühr von 10,- Euro erforderlich.

Wichtiger Hinweis

Neu einzuschreibende Studierende erhalten zunächst eine persönliche Zahlungsaufforderung. Bitte überweisen Sie nicht unaufgefordert den Semesterbeitrag, sofern Sie noch nicht an der Uni Bielefeld eingeschrieben sind!

Häufig gestellte Fragen

Bankverbindung für das Wintersemester 2024/25

Daten für die Überweisung

Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE24 3005 0000 0000 0614 32
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus
Verwendungszweck: 20242IhreMatrikelnummer
Betrag:

300,75 EUR

Mehr Informationen

Semesterbeitrag & Gebühren

Für das Wintersemester 2024/2025 verteilen sich die Beträge wie folgt:

Deutschlandweites Semesterticket 176,40 Euro
Beitrag gem. § 2 der Beitragsordnung
des Studierendenwerkes
106,00 Euro
Allgemeiner Beitrag gem. § 3 der Beitragsordnung
der Studierendenschaft
18,35 Euro
Gesamtbetrag 300,75 Euro

Auflistung aller Beiträge ab dem Sommersemester 1991 (PDF)

Soweit nach Semesterbeginn auf den Studienplatz verzichtet wird, besteht kein Rechtsanspruch auf Erstattung des Beitrags. Der Beitrag kann jedoch im Einzelfall auf Antrag erstattet werden, wenn bis zum 30.09. für ein Wintersemester bzw. bis 31.03. für ein Sommersemester die Einschreibung rückgängig gemacht wird.

Studierende, die sich in einer wirtschaftlichen Notlage befinden, können von der Pflicht zur Zahlung des allgemeinen Beitrags der Studierendenschaft durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) befreit werden. Darüber hinaus kann auf Antrag der AStA in sozialen Härtefällen von der Pflicht zur Zahlung des Mobilitätsbeitrages für das Semesterticket befreien. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie beim AStA der Universität Bielefeld.

Allgemeine Gasthörer*ingebühr (pro Semester): 100,- Euro

Besondere Gasthörer*ingebühr: je nach Kurs bzw. Seminar
Gebühr "kleine/r Zweithörer*in": 100,- Euro

Gebühr für die Ausfertigung einer Zweitschrift:

  • Studierendenausweis 10,- Euro
  • Gasthörer*innenschein: 5,- Euro
  • Prüfungszeugnis: 15,- Euro
  • Urkunde über die Verleihung eines akademischen Grades: 15,- Euro
Verwaltungsgebühr für:
  •  verspätete Einschreibung: 10,- Euro
  •  verspätete Rückmeldung / Beurlaubung: 10,- Euro
  •  verspätete Beitrags- oder Gebührenzahlen: 10,- Euro

FAQs zur Rückmeldung

Noch nicht eingeschriebene Studierende Kontrollblatt zur Immatrikulation im Bewerbungs- & Statusportal
Bereits eingeschriebene Studierende via Email an die angegebene Adresse
Gewinner*innen der Losverfahren via Post an die angegebene Adresse
Nutzer*innen der Einschreibhilfe via Post an die angegebene Adresse

Hier finden Sie alle Informationen zu den Überweisungsdaten.

Sollten Sie nach der Überweisung einen Fehler im Verwendungszweck entdeckt haben - z.B. einen Zahlendreher - wenden Sie sich bitte an Sachbearbeitung des Studierendensekretariates.

Sollte die Wertstellung nach Ablauf der Frist erfolgen, ist die Entrichtung der Verspätungsgebühr von 10,- € für die Rückmeldung erforderlich. Bitte verwenden Sie die selben Bankdaten wie auch für den Semesterbeitrag.

Relevant ist der Tag der Wertstellung, nicht der Tag der Überweisung. Sollte die Wertstellung nach Ablauf der Frist erfolgen, ist die Entrichtung der Verspätungsgebühr für die Rückmeldung erforderlich.

Sollten Sie sich für das anstehende Semester zurückmelden wollen, sehen aber im Bewerbungs- & Statusportal unter Studienservice > Mein Status eine Rückmeldesperre, so kann unter anderem das folgende Gründe haben:

  • Fehlende Gebührenzahlung (Sozial- bzw. Semesterbeitrag)
  • Ihre Krankenkasse hat mitgeteilt, dass Sie dort nicht mehr versichert sind oder Ihre Beiträge nicht entrichtet haben.
  • Prüfungsrechtliche Gründe.
  • Sie haben aufgrund einer Um- oder Einschreibung fehlende Unterlagen nicht nachgereicht.
  • Sie sind noch in einem Studiengang immatrikuliert, der eingestellt wurde, oder wird und haben keine Möglichkeit mehr, diesen Studiengang noch erfolgreich abzuschließen.
  • sonstige Gründe

Möchten Sie sich für das Semester zurückmelden, für das Sie gesperrt sind, ist es nötig innerhalb der geltenden Fristen den Grund für die Rückmeldesperre zu beseitigen. Bei Fragen hierzu können Sie sich an das Studierendensekretariat wenden.

Im Bewerbungs- & Statusportal können Sie unter Studienservice > Zahlungen Ihre getätigten Zahlungen einsehen.
Haben Sie einen zu geringen Betrag überwiesen, kann nach Überweisung des Restbetrages die Rückmeldung erfolgen. Bitte verwenden Sie erneut die bekannten Bankdaten für die Überweisung. Ein Hinweis wie "Restbetrag" oder ähnliches ist nicht erforderlich.

Sollte die Wertstellung nach Ablauf der Frist erfolgen, ist die zusätzliche Entrichtung der Verspätungsgebühr von 10,- € für die Rückmeldung erforderlich.

Bitte Verwenden Sie die bekannten Bankdaten für die Überweisung. Ein gesonderter Vermerk im Verwendungszweck ist nicht nötig.
 

Zahlungen können Sie auch während der Öffnungszeiten in Bar am Barkassenschalter der Universität tätigen. Dieser befindet sich direkt neben dem Infopunkt in der Haupthalle (PDF) der Universität.

Öffnungszeiten & Kontakt des Barkassenschalters

Nein. Es werden keine Gebühren in Abhängigkeit von der Dauer des Studiums erhoben.

Im Bewerbungs- und Statusportal können Sie über das ≡ Burgermenü → "Studienservice" → Tab "Zahlungen" über den Button "Beiträge erstatten" eine (anteilige) Erstattung des gezahlten Beitrags beantragen.

  • Bis Semesterbeginn (31.03. / 30.09.) erstattet das Studierendensekretariat den vollen Semesterbeitrag bei Exmatrikulation zurück.
  • Ab Semesterbeginn (01.04. / 01.10.) erstattet der AStA bei Exmatrikulation mit Tagesdatum anteilmäßig den Betrag für das Semesterticket zurück. Der AStA-Beitrag wird nicht zurückerstattet.
  • Der Studierendenwerksbeitrag wird durch das Studierendensekretariat bis zum 15.05. / 15.11 zurückerstattet, wenn eine Exmatrikulation vorliegt und keine Studien- und Prüfungsleistungen bis zu den o.g. Daten erbracht worden sind oder der Zulassungsbescheid einer anderen Hochschule vorgelegt wird. Bei Exmatrikulation nach dem 15.05. / 15.11 ist eine Erstattung des Studierendenwerkbeitrags nicht mehr möglich.
  • Studierende, die im laufenden Semester an die Universität Bielefeld wechseln und bereits ein Semesterdeutschlandticket haben, müssen den vollen Semesterbeitrag an der Universität Bielefeld bezahlen und sich bezüglich der Rückerstattung an Ihre bisherige Hochschule wenden.
  • Beurlaubte Studierende sind von allen Beiträgen befreit, es sei denn, sie wollen das Ticket und /oder die Leistungen des Studierendenwerks dazu kaufen.

Große Zweithörer*innen melden sich durch die Vorlage der Semesterbescheinigung ersten Hochschule zurück.

Kleine Zweithörer*innen zahlen für die Rückmeldung die Gebühr für kleine Zweithörer*innen von 100€ und legen zudem die Semesterbescheinigung der ersten Hochschule vor.

 

Mehr Informationen zum Thema Zweithörerschaft

Rückmeldungsemail

Die Aufforderung zur Rückmeldung wird zusätzlich auch per E-Mail verschickt. Die Universität verwendet dafür die im ekVV hinterlegte E-Mail-Adresse. Sollte im ekVV keine E-Mail Adresse vorliegen und Sie keine Rückmeldungsemail erhalten haben, können Sie die Rückmeldedaten auch selbsständig im Bewerbungs- & Statuspotal abrufen.

Um die Echtheit der E-Mail überprüfen zu können, ist sowohl der E-Mailtext, als auch die Bankverbindung auf dieser Webseite hinterlegt. Ebenso verfügt die E-Mail über eine digitale Signatur (Zertifikat) (s.u.).

Hinweis:
Die E-Mail ist ein zusätzlicher Service der Universität, die rechtlich verbindliche Bekanntgabe des Rückmeldezeitraums und des zu zahlenden Semesterbeitrags erfolgt weiterhin auf den Webseiten der Universität bzw. im Bewerbungs- & Statusportal

Für Gasthörer gilt das oben benannte Verfahren entsprechend.

*** English version ***

Liebe Studierende,

hiermit erhalten Sie die Aufforderung zur Rückmeldung für das Wintersemester 2024/2025. Die Rückmeldung erfolgt allein durch Zahlung des Semesterbeitrags.

Der Rückmeldezeitraum endet mit dem 02.09.2024. Sofern der Semesterbeitrag nach diesem Datum eingeht, ist eine Verspätungsgebühr von 10,- € zu entrichten. Bitte stellen Sie daher sicher, dass der Semesterbeitrag bis zum Fristende bei der Universität Bielefeld eingeht.

Bitte loggen Sie sich mit Ihrer Matrikelnummer und Ihrem Passwort im Portal unter:

www.uni-bielefeld.de/hochschulportal

ein und nutzen Sie die Kachel „Mein Studium / Studienservice“. Promovierende müssen hierfür zuvor nach erfolgter Anmeldung durch Klick in das obere rechte Feld die Rolle „Doktorand/in“ in „Studierende/r“ ändern.

Über das ≡ Burgermenü → "Studienservice" finden Sie unter dem Tab "Zahlungen" alle von Ihnen getätigten Zahlungen an die Universität Bielefeld. Darüber hinaus können Sie hier jederzeit einsehen, ob Ihre Überweisung des Semesterbeitrages (noch fristgerecht) eingegangen ist, oder ob z.B. schon die Verspätungsgebühr fällig ist.

Um Buchungsfehler zu vermeiden, verwenden Sie bitte beim Online Banking die Funktion "Copy & Paste" und übernehmen die IBAN, den Verwendungszweck sowie den Betrag. Bitte achten Sie darauf, keine Veränderungen an diesen Daten vorzunehmen und auch keine Zusätze anzubringen (wie "Nr.", "Verwendungszweck" oder "Name").

Die Kontoverbindungsdaten finden Sie auf der folgenden Website:

www.uni-bielefeld.de/rueckmeldung

und auch in dieser E-Mail:

Name: Universitaet Bielefeld
IBAN: DE 24300 50000 00000 61432
BIC: WELADEDDXXX
Bank: Ld Bk Hess-Thür Gz, Dus

Verwendungszweck: 20242Ihre Matrikelnummer

Betrag:  300,75 €

Verwendungszweck

Sofern Sie den ausgewiesenen Verwendungszweck nicht in dem Format „20242Ihre Matrikelnummer“ ausfüllen, kann Ihr Geld nicht verbucht werden und eine Rückmeldung zum Wintersemester 2024/2025 wäre somit NICHT möglich. Bitte geben Sie daher (sowohl bei einer Online-Überweisung als auch bei einer Überweisung per Überweisungsvordruck) unbedingt den Verwendungszweck (ohne Zusätze) an. Dies gilt insbesondere, wenn die Zahlung Ihres Semesterbeitrags von Dritten (z.B. Eltern) vorgenommen wird.

Beispiel: Für die Matrikelnummer 7778899 wäre der Verwendungszweck: 202427778899.

Semesterbescheinigungen

Nach Eingang des Semesterbeitrags und erfolgter Rückmeldung im System können Sie sich Ihre Semesterbescheinigungen direkt aus dem System ausdrucken. Hierfür verwenden Sie dieselbe Anmeldeseite und denselben Reiter wie oben dargestellt und nutzen diesmal den Karteireiter „Bescheinigungen“. Sofern Sie bereits über eine UniCard verfügen, können Sie diese nach der Rückmeldung für das nächste Semester validieren. Weitere Informationen zur Uni-Card finden Sie unter: www.uni-bielefeld.de/unicard

Haben Sie noch Fragen zum Rückmeldeverfahren?

Unter www.uni-bielefeld.de/rueckmeldung finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen und Probleme.

Unsere Service-Hotline steht Ihnen gern unter 0521 / 106 - 6666 zur Verfügung.

Für Anfragen an das Studierendensekretariat verwenden Sie bitte diesen Link:

www.uni-bielefeld.de/studsek-kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Team des Studierendensekretariates der Universität Bielefeld

Abteilung SL.2 – Lehr- und Studierendenservice
Team Studierendensekretariat

Universität Bielefeld
Universitätsstr. 25
33615 Bielefeld
Telefon: +49 521 106-6666
Kontakt: www.uni-bielefeld.de/studsek-kontakt
www.uni-bielefeld.de

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