Die BGHS begleitet das Betreuungsverhältnis zwischen Professor*innen und Promovierenden auf verschiedenen Ebenen:
Mit der Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung einigen sich die Betreuungsperson, die oder der Promovierende und die BGHS zu Beginn der Promotion über die Modalitäten des Betreuungsverhältnisses. Nützliche Tipps zur Gestaltung des Betreuungsverhältnisses sind auch in den Leitlinien der guten Betreuung von Promotionen zu finden.
Jährliche Arbeitsberichte der Promovierenden, in denen sie ihren Arbeitsprozess beschreiben, ermöglichen die Reflexion des Fortschritts. Die Promovierenden schicken ihre Arbeitsberichte an die jeweilige Betreuungsperson und die BGHS-Geschäftsstelle. Die Betreuenden schicken eine formlose Stellungnahme zum Bericht als Schreiben oder Email an die BGHS-Geschäftsstelle, die den Promovierenden eine Rückmeldung gibt.
Die BGHS sieht sich in der Verantwortung, Promovierende und Betreuende der BGHS in Konfliktsituationen zu unterstützen, und begleitet auf Wunsch der beteiligten Parteien den Prozess der Konfliktbearbeitung. Betreuende können sich an die Ansprechperson in der BGHS-Geschäftsstelle oder direkt an die/den Vertrauensdozent*in der BGHS wenden. Alle vorgetragenen Anliegen werden vertraulich behandelt.