Erst- und Zweitbetreuung
Alle Promovierenden an der BGHS haben zwei Betreuungspersonen. Die Erstbetreuerin bzw. der Erstbetreuer übernimmt die allgemeine Betreuungsverantwortung für die Promovierenden. Die erste Betreuungsperson muss in der Regel eine Hochschullehrerin oder ein Hochschullehrer der Fakultät für Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie oder der Fakultät für Soziologie der Universität Bielefeld sein. Die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer ergänzt und unterstützt diese Betreuung. Idealerweise sollte sie oder er erweiterte und ergänzende Perspektiven auf methodische und theoretische Fragestellungen bieten. Es ist daher von Vorteil, die zweite Betreuungsperson bis zum Ende des dritten Semesters zu wählen und dem zuständigen Prüfungsamt und der BGHS-Geschäftsstelle zu nennen.
Interdisziplinarität und internationale Betreuungsmöglichkeiten
Abhängig von den Themenschwerpunkten, den methodologischen Anforderungen und den akademischen Hintergründen der Promovierenden kann die Zweitbetreuerin bzw. der Zweitbetreuer auch aus anderen Fachgebieten und/oder Universitäten aus dem In- und Ausland kommen. Dabei sind die jeweiligen Regelungen in den Promotionsordnungen der Fakultäten zu beachten.
BGHS-Betreuungsvereinbarung
Mit der Unterzeichnung der Betreuungsvereinbarung werden die Promovierenden nach ihrer Zulassung zum Promotionsstudium durch die Fakultät für Soziologie oder die Abteilung Geschichtswissenschaft Mitglieder der BGHS. Die Betreuungsvereinbarung regelt die jeweiligen Rechte und Pflichten der Promovierenden, der Betreuerinnen und Betreuer sowie der BGHS. Die BGHS-Betreuungsvereinbarung ist hier zu finden.
Leitfaden für die Betreuung von Promotionen
Der Leitfaden für die Betreuung von Promotionen bietet Promovierenden, Professorinnen und Professoren sowie der BGHS Orientierung und Anregungen für eine aktive Gestaltung des Betreuungsverhältnisses. Der Leitfaden ist hier zu finden.