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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

© Julia Schweitzer

Grundschule Laukshof

Eckdaten der Schule

SchülerInnenanzahl: 183

LehrerInnenanzahl: 18

Förderschwerpunkte:

  • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung
  • Förderschwerpunkt Lernen
  • Förderschwerpunkt Sprache
  • Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung
  • Förderschwerpunkt geistige Entwicklung

letzte Aktualisierung: 04.10.2021

Schulsteckbrief als PDF

Seit dem Schuljahr 2012/2013 sind wir eine Schule des Gemeinsamen Lernens, die sich Schritt für Schritt zu einer inklusiven Schule entwickelte. Hier lernen und leben Kinder aus unterschiedlichsten Gesellschaftsschichten, verschiedenster Kulturen und Religionen, differenter Begabungen, Stärken und Schwächen, mit und ohne Handicap gemeinsam und erleben ihre Verschiedenartigkeit als Selbstverständlichkeit. Das Lernen miteinander und voneinander sind zentrale Aspekte im Unterricht und im Schulleben. Grundlage ist der wertschätzende Umgang aller miteinander. Unsere inklusive Schule, die alle Kinder in ihrem individuellen Lernweg bestärkt und besondere Lernbedürfnisse und Begabungen im Blick hat, schafft für ALLE Kinder bestmögliche Lernbedingungen. Nachfolgend sind unsere pädagogischen Schwerpunkte und Ziele aufgelistet, die in unserem Schulprogramm genauer beschrieben werden:

  • Wir möchten den Kindern Freude am Lernen vermitteln, mit einem Unterricht, der ihr Lerntempo und Lernverhalten so berücksichtigt, dass ALLE mit Erfolg ihre Aufgaben bearbeiten und beenden können.
  • Mit einer gezielten Eingangsdiagnostik und einem sehr differenzierten Unterricht sorgen wir dafür, dass kein Kind über- oder unterfordert wird.
  • Mit unserem Kinderrat sollen die Schüler erfahren, dass ihre Meinung ernst genommen wird und sie durch eigenen Einsatz Einfluss auf die Gestaltung ihrer Schule nehmen können. Das Aufzeigen und Anwenden erster demokratischer Strukturen soll zur verantwortungsvollen Mitbestimmung erziehen.
  • Wir setzen uns für einen respektvollen, freundlichen Umgang aller Schüler, die unsere Schule besuchen, konsequent ein.
  • Die gute Zusammenarbeit mit den Eltern, Kindergärten und den weiterführenden Schulen wird von uns sehr gepflegt. Nur so können wir unsere Schüler erfolgreich begleiten und unterstützen.
  • Durch viele zusätzliche Unterrichtsangebote, auch in der Begabtenförderung und im kreativen Bereich, wollen wir die Interessen und Begabungen aller Schüler berücksichtigen und ihnen Lernerfolge in vielen Bereichen vermitteln.
  • Als Grundlage für gutes Lernen erweitern wir ständig unsere Bewegungsangebote, die den Bedürfnissen der Schüler entsprechen und ihnen Freude machen.
  • Für einen guten Unterricht, der allen Kindern gerecht wird, bilden wir uns regelmäßig fort, um unser Handlungsrepertoire und unser Sachwissen stetig zu erweitern.

Klassen mit Gemeinsamen Lernen sind in der Regel kleiner als Regelklassen. Sie sind auf maximal 25 Kinder, davon höchstens fünf mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, begrenzt. Die Klassen werden in den Fächern Deutsch, Mathematik und wenn möglich, auch in einigen weiteren Stunden von zwei Lehrkräften unterrichtet. Beide arbeiten als Klassenteam zusammen, planen gemeinsam den Unterricht, führen ihn mit abgestimmten Rollen gemeinsam durch und werten ihn gemeinsam aus (siehe Kooperation in professionellen Lerngemeinschaften (CoTeaching, Seite 70 und Anhang Nr. 9). Gemeinsames Lernen bedeutet für die Kinder eine wohnortnahe Beschulung. Bereits bestehende Kontakte zu gleichaltrigen Kindern, zu Nachbarn und Kindergartenfreunden werden so unterstützt. Zudem wird dem Kind ein langer Transport- und Schulweg zu einer Förderschule erspart. Dieser ist zum einen oftmals strapaziös und geht zum anderen zu Lasten der Freizeit des Kindes. Ein weiterer Vorteil des Gemeinsamen Lernens zeigt sich darin, dass ein Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf viel von seinen Mitschülerinnen und Mitschülern lernen bzw. nachahmen kann (z.B. von deren Sprach- und Sozialkompetenz, Sachkenntnis oder Umweltwissen). Doch nicht nur Kinder mit besonderem Unterstützungsbedarf können vom Gemeinsamen Lernen profitieren. Die „Regelkinder“ erleben, wie Kinder mit Schwierigkeiten umgehen und zu Lernerfolgen kommen. Sie erfahren von ihrem ersten Schultag an, dass Verschiedenheit normal ist und jeder Mensch Stärken und Schwächen hat. Die gemeinsame Erziehung und Bildung von Schüler/innen mit und ohne besonderen Förderbedarf fördert den selbstverständlichen Umgang miteinander und ist Fundament für eine humane Gesellschaft, in der jeder Mensch willkommen ist, seinen Platz findet und geachtet wird. Ein Kind mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf hat außer den Rahmenbedingungen einen individuellen Anspruch auf angemessene Vorkehrungen (wie sie die UN-Behindertenrechtskonvention fordert), wie z.B.: Unsere weiteren Konzepte:

-  Konzept zum gemeinsamen Lernen 24

-  Sicherstellung der Barrierefreiheit

-  Sicherstellung der Beförderung von und zur Schule

-  Ausstattung mit eigenen Lehr- und Lernmitteln

Klare Absprachen zur Verteilung der Aufgaben zwischen allen Beteiligten erleichtern die Zusammenarbeit. Leider stehen der Schule nicht genügend Sonderpädagogen zur Verfügung, so dass auch Grundschullehrkräfte die Aufgaben der Sonderpädagogen übernehmen müssen. Die Aufgabenverteilung erfolgt zu Beginn eines Schuljahres mit Hilfe eines vorgegebenen Rasters Handlungsfelder in der Verantwortung der Grundschullehrkräfte

-  Beobachtung im Hinblick auf erfolgreiche Unterrichtsinhalte/Erreichen der Lernziele (beim sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Lernen eher der Sonderpädagoge)

-  Transfer pädagogischer Absprachen in das erweiterte Team

-  Fortführung gemeinsam geplanter Fördermaßnahmen im Klassenunterricht

-  Erstellung von Zeugnissen und Berichten (dokumentiert durch die jeweilige Unterschrift)

Handlungsfelder der Sonderpädagogen bzw. der Grundschullehrkräfte

Die Tätigkeit der sonderpädagogischen Lehrkraft im Gemeinsamen Lernen bedingt eine Vielzahl von Aufgaben in unterschiedlichen Arbeits- bzw. Aufgabenfeldern der Grundschule. Die folgende Beschreibung gibt stichwortartig einen Überblick über das umfangreiche Aufgabenfeld von Sonderpädagogen/innen und Grundschullehrer/innen im Gemeinsamen Lernen und soll eine Orientierung in diesem Arbeitsfeld ermöglichen. Die einzelnen Aufgabenfelder bedürfen einer ständigen Überprüfung, gegebenenfalls der Konkretisierung, Modifikation und Ergänzung. Es ist Aufgabe der Fachkonferenz, bzw. des Klassenteams, die einzelnen Aufgaben an Lehrkräfte zu verteilen. Aufgabenfelder:

a) Konzeptentwicklung

  • Konzeptentwicklung für den Bereich des GL unter Berücksichtigung der schuleigenen Bedingungen. Hierzu ist die Mitwirkung von Schulleitung und Grundschullehrkräften erforderlich.
  • Mitwirkung am Schulprogramm: Verankerung des GL Konzeptes im Schulprogramm

b) Diagnostik

  • Feststellungsdiagnostik im Rahmen der Gutachtenerstellung sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes (federführend, gemeinsam mit der Grundschullehrkraft)
  • Feststellungsdiagnostik im Rahmen der jährlichen Überprüfung eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes, eines Wechsels des Förderortes oder des Bildungsganges (federführend, gemeinsam mit der Grundschullehrkraft) → Beschluss der Klassenkonferenz
  • Feststellungsdiagnostik im Rahmen einer Beendigung der sonderpädagogischen Förderung sowie eines Wechsels des Förderschwerpunktes (federführend, gemeinsam mit der Grundschullehrkraft) → Beschluss der Klassenkonferenz
  • Förderdiagnostik - Mitwirkung im Rahmen einer Einschulungsdiagnostik gemeinsam mit Schulleitung, Erzieherinnen/Erziehern und Grundschullehrkräften, Unterstützung bei der Erstellung von Berichten im Rahmen einer Antragstellung zur Eröffnung des Verfahrens nach AO-SF für Schulneulinge

c) Förder- und Unterrichtsplanung für die Schüler mit festgestelltem AO-SF

  • Erstellung von Förderplänen
  • Evaluation und Fortschreibung von Förderplänen
  • Entwicklung und Durchführung von individuellen Fördermaßnahmen
  • Einbindung des Förderplans in den Unterrichtsplan der Klasse, Wahl der entsprechenden Differenzierungsform
  • Einbindung des Förderplans in die individuellen Arbeitspläne der Schüler/innen
  • Bereitstellung von Fördermaterialien und differenzierten Hausaufgaben in den Kernfächern

d) Unterrichtsorganisation

  • Bereitstellung von unter sonderpädagogischen Gesichtspunkten differenziertem und individualisiertem Unterrichtsmaterial
  • Gemeinsames Lernen in verschiedenen Organisationsformen: Abhängig vom jeweiligen Bedingungsfeld sind verschiedene Organisationsformen möglich

e) Leistungsbeurteilung

  • Leistungsbeurteilung bei zielgleicher und zieldifferenter sonderpädagogischer Förderung

f) Koordination und Organisation

  • Sichtung und Weiterleitung von Informationen zum GL (e-mails, P
  • Verwaltung der GL-Akten der Schüler/innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf
  • Organisation der Jahresplanung für die Belange der GL-Schüler/innen gemeinsam mit der Schulleitung
  • Anleitung und Unterstützung der Integrationshelfer

g) Beratung

  • Regelmäßige kollegiale Beratung im GL- Team (Grundschullehrkraft, Sonderpädagogen im GL, bei Bedarf Schulleitung und/oder Schulsozialarbeiter/in und/oder Schulbegleiter)
  • Kollegiale Beratung als „Fallgespräche“ in unterschiedlicher Form (Teams, pädagogische Konferenzen)
  • Beratung von Schulleitung, Grundschullehrkräften, vorschulischen Einrichtungen, Eltern und Unterstützungssystemen im Vorfeld des AO-SF
  • Übergangsberatung im Vorfeld des Überganges zu den weiterführenden Schulen
  • Elternberatung im GL
  • Beratung von Lehrer/innen und Eltern bei Lernschwierigkeiten und in besonderen Lernsituationen
  • Beratung von Kollegen, wenn bei Schüler/innen sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf in Erwägung gezogen wird (Beschreibung der gemachten Beobachtungen), Vorschläge zu speziellen didaktischen und methodischen Vorgehensweisen und Informationen über bewährtes, ökonomisch einsetzbares Fördermaterial sowie der Formulierung eines Nachteilsausgleiches
  • Vernetzung mit außerschulischen Unterstützungssystemen (z.B. Offener Ganztag, sozialpädagogische Tagesgruppen, Therapeuten, Jugendamt, Fachärzten, Förderzentren, sozialpädiatrischen Abteilungen, Psychologen etc.) zur Erreichung von Ziel- und Maßnahmentransparenz, Anpassung von Zielen und Maßnahmen sowie informellem Austausch und Absprachen

i) Mitgestaltung des Schullebens

  • Mitwirkung an und Mitgestaltung von Tagen der offenen Tür (u.a. unter dem Gesichtspunkt der Darstellung eines GL)
  • Mitwirkung an und Mitgestaltung von Projekten, Schulfesten, Klassenfahrten, Unterrichtsgängen etc.

Fort- und Weiterbildung wird allen Beteiligten ermöglicht. Gerade in der Anfangsphase sind vielfältige Fortbildungen zu nutzen um die Weiterentwicklung der Unterrichtsqualität zu sichern. Ein schulisches Vertretungskonzept regelt die Notwendigkeiten. Fortbildungsaspekte umfassen auch:

  • Hospitation an Förderschulen
  • Vorstellung von Fördermaterialien im GL-Arbeitskreis Unterrichtsgestaltung

Es gibt keine spezielle Didaktik des gemeinsamen Lernens. Zielführend ist in jedem Falle die Leitidee der „individuellen Förderung“. Dabei gilt es, Methoden und Unterrichtsformen auf die jeweiligen individuellen Lernvoraussetzungen der Kinder abzustimmen. Besonders geeignet für heterogene Lerngruppen sind einerseits offene Unterrichtsformen, in denen Kinder ihren Lernprozess selbstständig und eigenverantwortlich gestalten, sowie andererseits stärker strukturierte Unterrichtsformen, mit Hilfe derer die besonderen Bedürfnisse von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf berücksichtigt werden. 30 Wir gestalten den Unterricht so, dass er jedem einzelnen Kind mit seinen individuellen Möglichkeiten gerecht wird. Die Verschiedenartigkeit der Kinder wird als Bereicherung genutzt, setzt aber auch voraus, dass die individuelle Förderung als Grundsatz gilt. Das Gemeinsame Lernen stellt an unsere Schule in besonderer Weise die Aufgabe, alle Schüler/innen unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen zu fordern und zu fördern und ihnen die Themen und Materialien zur Verfügung zu stellen, die sie für ihren nächsten Entwicklungsschritt benötigen. Diese Aufgabe zieht automatisch den Einsatz von offenen Unterrichtsformen nach sich, der in der Grundschule Laukshof täglich praktiziert wird. Jedes einzelne Kind wird in seiner eigenen Persönlichkeit wahrgenommen und gefördert. So können beispielsweise alle Kinder an einem Thema arbeiten, jedoch erwirbt jedes Kind die Fähigkeiten, die zu seiner Entwicklung passt.

In der OGS werden Spiel-, Bewegungs-, Freizeit- und Bildungsangebote organisiert und angeboten. Der zeitlich strukturierte Ablauf in der OGS ermöglicht den Kindern einen festen Rhythmus, der ein besseres Lernen und Arbeiten, aber auch genug Zeit zum Freispiel schafft. 2.1 Folgende Ziele hat sich die OGS gesetzt:

  • die Kinder sollen in ihren sozialen, kognitiven und auch kreativen Kompetenzen gestärkt werden - Eltern werden in ihrer Verantwortung bei der Erziehung der Kinder begleitet, bei Bedarf eine Weitervermittlung zu und Kooperation mit der Jugendhilfe
  • die Arbeit der Lehrer und Lehrerinnen soll durch eine intensive Hausaufgabenbetreuung und differenzierte Förderangebote unterstützt werden

Die räumliche Struktur: Aufgrund der räumlichen Situation ist die OGS in zwei Gruppen unterteilt. Die erste Gruppe besteht aus den 1. und 2. Klassen, die zweite Gruppe aus den 3. OGS und Randstunde 1. Die Randstundenbetreuung 2. Die OGS- Betreuung und 4. Klassen. Jede Gruppe verfügt über zwei Gruppenräume, in denen durch Puppen-, Bastel- und Baubereichen der Anreiz zum Freispiel geschaffen wird. Altersbedingt wird in den Gruppenräumen der 3. und 4. Klassen auf die Puppenecke verzichtet, stattdessen haben die Kinder hier eine Sitz- und „Buden“ecke, die unterschiedlich genutzt werden kann. Zusätzlich befindet sich zwischen den Gruppenräumen jeweils ein Ruheraum, der eine Rückzugsmöglichkeit für die Kinder darstellt. Die zeitliche Struktur Die Betreuungszeit kann in zwei Hälften unterteilt werden. Die erste Hälfte der Betreuungszeit beginnt um 7:00 Uhr und endet zu Beginn der zweiten Stunde. Die zweite Hälfte beginnt um 12:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr. Mit der Anmeldung für die OGS unterzeichnen die Eltern eine Betreuungsvereinbarung, in der vorgesehen ist, dass die Kinder erst nach 15:00 Uhr bzw. der Hausaufgabenzeit abgeholt werden sollen. So ist auch für die Kinder ein geregelter Tagesablauf gewährleistet. Die allgemeine Betreuungszeit endet um 16:00 Uhr, bei Bedarf ist aber eine Verlängerung bis 17:00 Uhr möglich. Aufgrund der zeitlichen Struktur können Kinder die eigentlich nur bis 16:00 Uhr angemeldet sind, jedoch auch an den AGs teilnehmen, die über 16:00 hinausgehen. Die AWO sieht das gemeinsame Mittagessen als Teil des pädagogischen Auftrags. Die Schüler besuchen die naheliegende Mensa (10 Minuten Fußweg), die auch von den weiterführenden Schulen genutzt wird. Aufgrund der Gruppengröße werden die Kinder daher in zwei Essengruppen eingeteilt, da ein Essen in einer angenehmen Atmosphäre sonst nicht realisiert werden kann. Sofern möglich, gehen die Kinder aus den Klassen 1 und 2 in der ersten Gruppe mit zur Mensa. Das Essen der Mensa gestaltet sich abwechslungsreich und ernährungsphysiologisch. Die Kinder können sich ihre Salate, bzw. Rohkost selber zusammenstellen. Hinsichtlich des Erwerbs von Geschmackspräferenzen werden die Kinder zudem dazu animiert, das Essen zu probieren. Hierfür gibt es extra Probierportionen. Es kommt zu einem stetigen Austausch zwischen der Mensa, den Kindern und den Betreuern und das Essen wird dementsprechend angepasst. Die Hausaufgabenbetreuung startet für die Jahrgänge drei und vier um 14:30 und findet in den jeweiligen Klassenräumen statt. Für die Jahrgänge eins und zwei finden die Hausaufgaben nach Schulschluss statt. Die Hausaufgabenzeit unterscheidet sich jedoch in der Länge je nach Klasse. Nach der Hausaufgabenzeit ist bis 15:30 Uhr Freispielzeit in der OGS. Die Gruppenstärke liegt je nach Klasse zwischen 8-12 Kindern, bei Bedarf können die Kinder in einer separaten Gruppe die Hausaufgaben erledigen. Die zusätzliche Gruppe ermöglicht aufgrund der kleineren Gruppenzusammensetzung eine noch intensivere Hausaufgabenbetreuung. Die Arbeitsgruppen werden teilweise von der OGS, aber auch von Kooperationspartnern angeboten. Zu Beginn des jeweiligen Halbjahres haben die Kinder die Möglichkeit sich durch „Schnupperwochen“ einen Einblick zu verschaffen und anschließend bis zu drei AGs zu wählen. Folgende Bereiche sollen durch die Arbeitsgruppen gefördert werden. Sportpädagogik: In Kooperation mit dem Sportbund Gütersloh wird mit der Zielsetzung motorischer Förderung allen Kindern die Teilnahme an der Bewegungskiste (1. & 2. Klassen) und den Sportprofis (3. & 4. Klassen)ermöglicht. Zudem wird eine Fahrrad-AG angeboten, die eine sichere Fahrweise fördern soll. Musikpädagogik: Eine Musikpädagogik-AG für die 1.+ 2. Klassen, sowie eine Trommel-AG, die für alle Klassen geöffnet ist. Kunstpädagogik: Eine Schmuck-AG und Werken-AG für die 1. + 2. Klassen, sowie eine Malen- und Zeichnen AG für die 3. + 4. Klassen. Zudem wird durch die OGS eine Kreativ-AG für beide Gruppen angeboten und eine Strick -AG für die 3.+ 4.Klassen Ernährung: Für die 2.- 4. Klassen wird eine Koch + Back AG angeboten, in der den Kindern eine gesunde Ernährung aber auch die Zusammensetzung von Lebensmitteln vermittelt wird. Computer & Medien: Für die 3. + 4. Klassen wird eine Computer-AG angeboten. Die Kinder erstellen eine Schülerzeitschrift und recherchieren zusammen und unter Anleitung im Internet nach Ideen für neue Zeitungsartikel. Elternarbeit Zu Beginn des Schuljahres lädt die OGS zu einem Elternabend ein. An dem Abend werden zwei Elternvertreter pro Gruppe gewählt. Sie sind Ansprechpartner für alle Elternbelange und Teilnehmer der Steuerungsgruppe, die dem Informationsaustausch, der Absprachen und der Reflexion über die außerschulischen Angebote dient. Zudem werden innerhalb des Schuljahres Elterncafés angeboten, so zum Beispiel ein Weihnachtsbasteln und ein Bastelnachmittag vor den Osterferien. Parallel dazu wird eine Betreuung der Kinder angeboten. Sollte es Gesprächsbedarf seitens der Eltern geben, besteht jeden Montag von 15:30 Uhr – 16:30 Uhr die Möglichkeit, sich für die Elternsprechzeit am Infobrett einzutragen. Zudem bietet die OGS parallel zum Elternsprechtag auch in der OGS eine Elternsprechzeit. 2.5 Die Kinderkonferenz – Partizipation der Kinder Um die altersentsprechende Beteiligung der Kinder sicher zu stellen, findet mindestens 14tägig am Freitag die Kinderkonferenz statt. Sie soll zum demokratischen Verhalten ermutigen und bietet Platz für Beschwerden, Wünscheund Ideen. Durch die „Kiko“ soll der Umgang mit Konflikten und die Entwicklung von Lösungsstrategien gestärkt werden. Auch die Reflexion und Selbstreflexion sind dabei ein genauso wichtiger Bestandteil wie die angemessene Äußerung von Kritik und Lob. Betreuung in den Ferien Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Betreuung in den Ferien, In Kooperation mit der OGS der Grundschule Steinhagen und Brockhagen ist so eine durchgehende Betreuung gewährleistet. In den Herbst-, Oster- und Sommerferien findet in der OGS Laukshof die Ferienbetreuung jeweils unter einem Motto statt. Beispielsweise in den Osterferien: Unter dem Motto „Salz und Zucker“ setzten sich die Kinder mit dem Salz und Zuckergehalt von Lebensmitteln auseinander. Sie recherchierten dabei im Internet und präsentierten ihre Ergebnisse. Zusammen mit der Koch + Back AG wurden alltägliche Lebensmittel wie Salzstangen erklärt und selber hergestellt. Zum Abschluss machte die OGS einen Ausflug nach Bad Oeynhausen. Im „Salz und Zuckerland“ konnten die Kinder ihre eigenen Lutscher herstellen, anschließend gab es eine Wanderung zu den Salinen.

Adresse: Laukshof 12, 33803 Steinhagen

Telefon: 05204/997772

E-Mail: sekretariat.gslaukshof@steinhagen.de

Homepage: www.gs-laukshof.de

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