Bielefelder Lehrer*innenbildung
Das Praxissemester ist integraler Bestandteil eines Professionalisierungsprozesses, wissenschaftliches Theorie- und Reflexionswissen wird in forschender Grundhaltung mit berufspraktischer Tätigkeit verknüpft. Eingebettet in ein berufsfeldbezogenes Studienjahr, zu dem - neben dem Praxissemester selbst - die Module zur Vorbereitung und Reflexion des Praxissemesters (VRPS-Module) und das Modul Deutsch als Zweitsprache (DaZ) gehören, umfasst das Praxissemester einen Schulforschungsteil und einen schulpraktischen Teil. Der schulpraktische Teil zielt im Rahmen des Forschenden Lernens auf die Erprobung der Lehrer*innenrolle in unterschiedlichen schulischen Anforderungsbereichen. Der Schulforschungsteil dient der Erforschung ausgewählter Aspekte der schulischen Praxis im Rahmen von Studienprojekten. Damit schafft das Praxissemester die berufsfeldbezogenen Grundlagen für die nachfolgenden Studienanteile und den sich an das Studium anschließenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst.
Das Praxissemester im 2. oder 3. Mastersemester wird in einer dem angestrebten Lehramt entsprechenden Schulform und in den studierten Fächern und in Bildungswissenschaften absolviert. Es gliedert sich in einen schulpraktischen und einen Schulforschungsteil, die beide Teil der lehramtsspezifischen Module zum Praxissemester sind:
Die Vorbereitungs- und Reflexionsveranstaltungen (VPS und RPS) zum Praxissemester in den Fächern und in Bildungswissenschaften sind Teile der jeweiligen Module Vorbereitung und Reflexion Praxissemester (VRPS).
Im dem Praxissemester unmittelbar vorausgehenden Semester werden Sie in Ihren Studienfächern und in Bildungswissenschaften auf das Praxissemester vorbereitet. Hierzu besuchen Sie spezifische Vorbereitungsseminare (VPS) der Module Vorbereitung und Reflexion Praxissemester (VRPS) in den Fächern und in Bildungswissenschaften.
Während des Praxissemesters findet die Ausbildung an drei unterschiedlichen Lernorten statt: Schule, Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und Universität. Im schulpraktischen Teil absolvieren Sie Unterrichtsvorhaben in der Schule und besuchen Einführungs- und Begleitveranstaltungen des ZfsL Bielefeld bzw. des ZfsL Minden. Im Rahmen des Schulforschungsteils führen Sie im Sinne des Forschenden Lernens zwei Studienprojekte durch und besuchen universitäre Begleitseminare als Fortsetzung der VPS-Veranstaltungen in den Studienfächern und in Bildungswissenschaften. Der schulpraktische Teil wird durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch abgeschlossen, das durch das zugewiesene ZfsL durchgeführt und bescheinigt wird. Grundlage des Bilanz- und Perspektivgesprächs ist das Bielefelder Portfolio Praxisstudien. Der Schulforschungsteil wird durch zwei Modulteilprüfungen zu den durchgeführten Studienprojekten abgeschlossen.
Im Anschluss an das Praxissemster besuchen Sie als Fortsetzung der universitären Begleitseminare während des Praxissemesters Reflexionsseminare (RPS) der Module Vorbereitung und Reflexion Praxissemester (VRPS) in den Fächern und in Bildungswissenschaften.
Umfang
Der Schulforschungsteil des Praxissemesters umfasst 360 Stunden (12 LP).
Der schulpraktische Teil umfasst 390 Stunden (13 LP):
Zeitraum und Dauer
Das Praxissemester dauert inklusive Reflexion ca. 7 Monate.
Im Sommersemester beginnt es direkt im Anschluss an die Vorlesungszeit des Wintersemesters: spätestens zum 15. Februar. Im Wintersemester fängt es zu Beginn des Schuljahres an: spätestens zum 15. September.
Die Ausbildung am Lernort Schule richtet sich nach den Schulhalbjahren.
Die Vergabe der Praktikumsplätze erfolgt zentral durch die Praktikumsvermittlung der BiSEd. Die Platzbeantragung erfolgt online im Webportal zur Platzvergabe im Praxissemester (PVP). Hier sind alle Schulen hinterlegt, die in der Ausbildungsregion Bielefeld Praktikumsplätze anbieten. Es stehen Schulen im Zuständigkeitsbereich der ZfsL Minden und Bielefeld zur Verfügung.
Verfahren
1. Sie beantragen über das Onlineportal einen Praktikumsplatz für das Praxissemester. Die Anmeldung erfolgt entweder ab dem 01.10. (Beginn Praxissemester im Februar) oder ab dem 01.04. (Beginn Praxissemester im September).
2. Sie bekommen auf der Basis Ihrer Daten (Lehramt, Fächerkombination, Vorbereitungsseminare etc.) sowie auf Grundlage der in PVP zur Verfügung gestellten Seminarkapazitäten alle für Sie geeigneten Schulen in der Ausbildungsregion angezeigt.
3. Sie wählen eine bestimmte Anzahl von Schulen innerhalb verschiedener Regionalklassen und priorisieren Ihre Auswahl. Damit haben Sie die Möglichkeit, Einfluss auf den Ort Ihrer Praktikumsschule zu nehmen.
4. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit einen Ortspunkt anzugeben (z. B. Wohnort der Eltern, Freundin, Schwester etc.), der dann Berücksichtigung findet, wenn keine Ihrer ausgewählten Schulen zugewiesen werden konnte. Sie erhalten dann einen Platz an einer Schule mit einer möglichst geringen Entfernung zu Ihrem Ortspunkt.
5. Etwa 2 Monate vor Beginn des Praxissemesters werden Sie darüber informiert, an welcher Schule Sie den schulpraktischen Teil durchführen werden.
Voraussetzungen
Für die Platzbeantragung und die Zuweisung zu einer Schule gelten folgende Voraussetzungen:
1. Voraussetzung für die Beantragung eines Praktikumsplatzes ist die Einschreibung in einen Masterstudiengang mit dem Berufsziel eines Lehramtes.
2. Voraussetzung für die Zuweisung einer Praktikumsschule ist, dass in allen Modulen zur Vorbereitung und Reflexion Praxissemester (VRPS) in den jeweils studierten Fächern und in Bildungswissenschaften die Studienleistungen in den Vorbereitungsseminaren zum Praxissemester (VPS) erbracht wurden.
Das Praxissemester ist eingebettet in ein berufsfeldbezogenes Studienjahr. Dabei müssen Sie einige Termine und Fristen beachten.
Vorbereitungsseminare (VPS)
Die spezifischen Vorbereitungsseminare(VPS) in den Studienfächern und in Bildungswissenschaften sind teilnahmebeschränkt. Damit hinsichtlich der Bedarfsplanungen ggf. nachgesteuert werden kann, gelten besondere Anmeldefristen. Die verbindliche Anmeldung zu den Vorbereitungsseminaren (VPS) im eKVV erfolgt im Juni/Juli (Beginn Praxissemester im Februar) oder im Januar (Beginn Praxissemester im September). Die konkreten Termine eines Praxissemesterdurchgangs können Sie dem jeweiligen Fahrplan entnehmen. Verbindlich ist die Anmeldung in dem Sinn, dass Sie nur bei rechtzeitiger Anmeldung sicher in den von Ihnen studierten Fächern und Bildungswissenschaften einen Platz erhalten.
Zugang und Zulassung zum Master of Education
Die Bewerbung für einen Studienplatz im Master of Education muss bis zum 15.07. für das Wintersemester bzw. bis zum 15.01. für das Sommersemester erfolgen. Wenn Sie das berufsfeldbezogene Studienjahr im 1. und 2. Semester absolvieren wollen, müssen Sie den Bachelor abgeschlossen haben und sich frühzeitig in den Master of Education umschreiben. Ganz sicher gehen Sie mit einer
Die Erbingung aller Leistungen sowie der Zeugnisantrag müssen i.d.R. bis Mitte August (Beginn Praxissemester im Februar) bzw. bis Mitte Februar (Beginn Praxissemester im September) erfolgen. Um ganz sicher zu gehen, dass alle Voraussetzungen bis zum 30.09. bzw. 31.3. vorliegen, sind ein früherer Abschluss und eine frühere Zeugnisbeantragung dringend zu empfehlen. Wenn Ihnen das nicht möglich ist, halten Sie bitte Rücksprache mit dem zuständigen Prüfungsamt. BAFöG-EmpfängerInnen sollten allerdings beachten, dass ein Abschluss des Bachelorstudiums (letzte Prüfungsleistung) vor dem 1.8. bzw. 1.2. zum Verlust des BAFöG für die Monate August und September bzw. Februar und März führt.
Beantragen eines Praktikumsplatzes
Für das Praxissemester beantragen Sie einen Praktikumsplatz über das Onlineportal. Voraussetzung für die Platzbeantragung ist ein Platz in den VPS-Veranstaltungen in den studierten Fächern und in Bildungswissenschaften sowie die Einschreibung in einen Masterstudiengang mit dem Berufsziel eines Lehramtes.
Die Anmeldung im Webportal beginnt ab dem 01.10. (Beginn Praxissemester im Februar) bzw. ab dem 01.04. (Beginn Praxissemester im September). Die genauen Termine der Anmeldefrist für die Platzbeantragung variieren in Abhängigkeit von der Vorlesungszeit. Mit der jeweiligen Anmeldefrist variiert auch der jeweils letztmögliche Termin für die Einschreibung in den Master of Education. Die konkreten Termine eines Praxissemesterdurchgangs können Sie dem jeweiligen Fahrplan entnehmen.
Studienleistung in den Vorbereitungsseminaren (VPS)
Voraussetzung für die Zuweisung einer Praktikumsschule ist das Erbringen von Studienleistungen in den Vorbereitungsseminaren zum Praxissemester (VPS) in allen Modulen zur Vorbereitung und Reflexion Praxissemester (VRPS). Die Studienleistungen in den VPS-Veranstaltungen der Studienfächer und Bildungswissenschaften müssen bis 15.11. (Beginn Praxissemester im Februar) bzw. bis zum 15.05. (Beginn Praxissemester im September) erbracht sein.
Zuweisung eines Praktikumsplatzes
Die Zuweisung eines Praktikumsplatzes erfolgt in der Mitte des vorbereitenden Semesters:
Mit der Zuweisung erhalten Sie von dem für Sie zuständigen Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) die Aufforderung, ein erweitertes Führungszeugnis zu beantragen. Beachten Sie hierbei unbedingt die gesetzten Fristen. Andernfalls können Sie das Praxissemester nicht antreten. Weitere Informationen zur Platzbeantragung finden Sie hier.
Fahrplan Praxissemester
Der schulpraktische Teil des Praxissemesters wird durch ein Bilanz- und Perspektivgespräch (BPG) abgeschlossen. Es dient der Beratung sowie Bilanzierung der individuellen professionellen Entwicklung und der Diskussion individueller Entwicklungsmöglichkeiten.
Mit der Teilnahme am Bilanz- und Perspektivgespräch werden zugleich die weiteren schulischen Aktivitäten (in der Regel 70 Stunden Unterricht unter Begleitung sowie zwei Unterrichtsberatungen) als Studienleistung im schulpraktischen Teil des Praxissemesters bescheinigt.
Das Bilanz- und Perspektivgespräch
Neben Ihnen nehmen grundsätzlich je eine an der Ausbildung beteiligte Person des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) und der Schule teil. Zusätzlich ist die Beteiligung einer Lehrenden oder eines Lehrenden der Hochschule möglich.
Die notwendigen Absprachen (Terminabstimmung, Raum, ggf. Universitätsbeteiligung) treffen Sie mit der Ausbildungsschule und dem zuständigen ZfsL.
Weitere Informationen, insbesondere zu den Inhalten, zur Vorbereitung und zur Gesprächsstruktur, finden Sie im Leitfaden für das Bilanz- und Perspektivgespräch.
Die bestehenden Regelungen zum Praxissemester sind im Merkblatt zum schulpraktischen Teil (PDF) zusammengefasst. Das Merkblatt präzisiert die für die Lernorte Schule und ZfsL bedeutsamen Aspekte, z. B. Verfahren im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft oder im Mutterschutz, Anwesenheitszeiten in Schule und ZfsL etc.
Im Praxissemester werden im Rahmen des Schulforschungsteil zwei Studienprojekte durchgeführt. Gegenstand der zu erbringenden Modulteilprüfungen in den jeweiligen lehramtsspezifischen Modulen zum Praxissemester sind zwei Hausarbeiten oder zwei Hausarbeiten mit kolloquiumsartiger Präsentation, die jeweils ein Studienprojekt dokumentieren und reflektieren.
Organisatorisch sind die Modulteilprüfungen den Vertiefungsveranstaltungen zugeordnet. Die oder der Lehrende der Veranstaltung ist also Prüferin bzw. Prüfer.
Prüfungsbeginn und Abgabefrist
Mit der Zuweisung an eine Praktikumsschule beginnt das Prüfungsverfahren Praxissemester. Die Bearbeitungszeit für die Hausarbeiten wird ausgehend vom letzten Tag der schulischen Praxisphase berechnet und beträgt ab diesem Zeitpunkt drei Monate. Die entsprechende Abgabefrist wird Ihnen im Zuweisungsbescheid mitgeteilt.
Rücktritt und Verlängerung von Bearbeitungszeiten
Voraussetzung ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes (MPO Ed.). Die Entscheidung hierüber trifft ausschließlich die Direktorin bzw. der Direktor der BiSEd. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes stellen Sie per Mail an die Funktionsadresse praxissemester@uni-bielefeld.de einen Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit und fügen Sie das Formular zur Fristverlängerung bzw. zum Rücktritt wegen krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit (PDF) an. Nennen Sie in Ihrem Antrag auch die Prüfer*innen, bei denen die Bearbeitungszeit Ihres Studienprojekts verlängert werden soll. Über die Entscheidung informieren wir Sie per Mail.
Zuordnung der Modulteilprüfungen
Sie müssen selbst die beiden Teilprüfungen in Ihrem Transcript den beiden Vertiefungen zuordnen, da das System nur zufällige Zuordnungen zu A bzw. B abbildet. Sobald beide Prüfungsleistungen verbucht sind, verschieben Sie Ihre Leistungen in Ihrem Transcript so, dass eine der Vertiefung A und eine der Vertiefung B zugeordnet ist. Erst dann sehen Sie das grüne Häkchen, das Voraussetzung ist, um ein Modul zu schließen.