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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

Logo der ZAB, bunte Kreise mit Schriftzug Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei
Campus der Universität Bielefeld
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Jobcoaching

Coachings sind eine gute Möglichkeit, die individuellen Fähigkeiten eines*r Beschäftigten zu stärken und behinderungsbedingte Herausforderungen mit den beruflichen Aufgaben innerhalb des 1. Arbeitsmarktes in Einklang zu bringen. Ein Jobcoaching kommt z.B. dann in Frage, wenn der Arbeitsplatz und die damit verbundenen Anforderungen nicht optimal barrierefrei für den*die schwerbehinderte*n Beschäftigte*n und seinen*ihren individuellen behinderungsbedingten Herausforderungen ist oder auch, wenn die übliche Einarbeitung durch die Arbeitgeberin nicht hinreichend ist und Barrieren fortbestehen.

In so einer Situation vermögen Schwierigkeiten aufzutreten, die durch die zusätzlichen personellen Ressourcen eines*r professionellen Jobcoaches*in direkt am Arbeitsplatz bearbeitet werden können. Weitere Anlässe für ein Jobcoaching können veränderte Aufgaben oder neue Arbeitsanforderungen, eine Umsetzung innerhalb der Universität, behinderungsbedingte Leistungs- und/oder Kommunikationsprobleme oder auch die Wiederaufnahme der Arbeitstätigkeit nach längerer Krankheitsabwesenheit sein. 

Ziele und Ablauf eines Jobcoachings

Bei einem Jobcoaching arbeiten der*die Beschäftigte, der*die Führungskraft und der*die Jobcoach*in gemeinsam daran, dass die Arbeitsbedingungen für alle Beteiligten verbessert und die berufliche Teilhabe des*der Beschäftigten gefestigt werden. Für ein gelingendes Jobcoaching sind insofern die Motivation und Anpassungsbereitschaft aller beteiligten Parteien maßgeblich. Der*die Jobcoach*in arbeitet unparteiisch und behält dabei die Perspektiven von Beschäftigtem*r und Arbeitgeberin im Blick. 

Jedes Jobcoaching ist individuell auf den*die Beschäftigte*n und den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten. Gemeinsam mit dem*der Führungskraft werden Ziele des Coachings vereinbart sowie in regelmäßigen gemeinsamen Gesprächen überprüft und weiterentwickelt. 

Die Zielsetzungen eines Jobcoaching können sehr unterschiedlich sein. In Betracht kommen beispielsweise

  • Vermittlung von Methoden zum Umgang mit Barrieren am Arbeitsplatz,
  • Vermittlung von tätigkeitsbezogenen Schlüsselqualifikationen,
  • Unterstützung bei kommunikativen Abläufen am Arbeitsplatz,
  • Stressmanagement,
  • Klärung der Funktionen des*der Beschäftigten am Arbeitsplatz und/oder im Teamzusammenhang,
  • Vermittlung von Methoden zur Selbstorganisation und Aufgabenstrukturierung,

Ein Jobcoaching dauert i.d.R. sechs bis acht Monate, eine einmalige Verlängerung ist i.d.R. möglich, wenn die vereinbarten Ziele, beispielsweise aufgrund von krankheitsbedingten Fehlzeiten, während dieser Zeit nicht erreicht werden konnten. Der*die Coach*in besucht den*die Beschäftigten während des gesamten Coachingzeitraums am Arbeitsplatz und bei Bedarf auch im Home Office. Die Terminplanung richtet sich nach den konkreten Bedarfen des*der Beschäftigten. Zu Beginn finden die Termine dabei höherfrequent statt, gegen Ende gibt es einen Übergangsphase mit selteneren Terminen, in der der*die Beschäftigte wieder auf das Arbeiten ohne Coach*in vorbereitet wird. 

Wer ist antragsberechtigt?

Beschäftigte mit einer Gleichstellung oder einer Schwerbehinderung und einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden können ein Jobcoaching in Anspruch nehmen.

Antragstellung

Die Beantragung eines Jobcoachings erfolgt grundsätzlich über den Integrationsfachdienst. Dieser regelt unter Einbezug der Arbeitgeberin die Beantragung, kümmert sich um die Kostenübernahme und beauftragt eine*n geeignete*n Jobcoach*in. Kostenträger eines Jobcoachings sind i.d.R. die Inklusionsämter, die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung. 

Es empfiehlt sich, dass Beschäftigte und Auszubildende, die ein Jobcoaching anstreben, zunächst Kontakt zur SBV aufnehmen. Dort können das Vorhaben und weitere Schritte geplant werden. Die SBV stellt gegebenenfalls den Kontakt zum Integrationsfachdienst her, um das Antragsverfahren anzustoßen.

Alternativ können sich Beschäftigte und Auszubildende auch direkt an den zuständigen Integrationsfachdienst oder den Landschaftsverband Ostwestfalen-Lippe wenden 

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