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Zentrale Anlaufstelle Barrierefrei

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© ZAB - Universität Bielefeld

Nachteilsausgleiche

Universität Bielefeld Hörsaal
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Nachteilsausgleiche für Menschen mit Behinderungen kommen in Betracht, wenn Barrieren in der gesellschaftliche Umwelt gegenwärtig nicht abgebaut werden können oder vollkommene Barrierefreiheit in bestimmten Bereichen gesamtgesellschaftlich nicht als sinnvoll erachtet wird. 

Dies betrifft z.B. steuerfinanzierte öffentliche Angebote wie den Öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Menschen mit bestimmten Sehbehinderungen können hier nur bedingt teilhaben. Damit ihnen kein Nachteil entsteht und sie ein Angebot mitfinanzieren, das sie selbst nicht umfänglich nutzen können, können Betroffene eine Ermäßigung der GEZ-Gebühr beantragen oder sogar von der Rundfunkbeitragspflicht befreit werden.  

Viele Menschen mit Behinderung haben behinderungsbedingte finanzielle Mehrausgaben. Dabei kann es sich z.B. um bestimmte Medikamente handeln, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden, erforderliche Hilfsmittel oder Umbauten, die nicht oder nicht vollständig finanziert werden, den Einsatz von Hilfen im Haushalt oder bei der Kinderbetreuung usw. Zur Kompensation dieser Mehrausgaben, können sozialversicherungspflichtig beschäftigte Menschen mit Behinderung bestimmte Pauschbeiträge bei der Einkommenssteuer in Anspruch nehmen. 

Konkret können Nachteilsausgleiche in verschiedenen Lebensbereichen in Anspruch genommen werden. Ihr Umfang ist in der Regel an den festgestellten Grad der Behinderung gekoppelt. Bei manchen Formen von Behinderung werden vom Versorgungsamt zusätzlich bestimmte Merkzeichen vergeben, die zusammen mit dem jeweiligen GdB zu weiteren Nachteilsausgleichen aufgrund dauerhaft vorliegender Teilhabebeeinträchtigungen berechtigen.

Nachteilsausgleiche können in folgenden Bereichen gewährt werden: 

  • Arbeit und Beruf, 

z.B. bzgl. Arbeitszeit oder besonderem Kündigungsschutz

  • Kommunikation, 

z.B. bzgl. Rundfunk- oder Telefonanschlussgebühren

  • Mobilität, 

z.B. Nutzungsrecht von Behindertenparkplätzen, ermäßigter oder unentgeltlicher Beförderung im öffentlichen Nahverkehr, Mitnahme von Begleitpersonen

  • Steuererleichterungen, 

z.B. Behindertenpauschbetrag oder Fahrtkostenpauschale

  • Wohnen, 

z.B. Freibetrag beim Bezug von Wohngeld

  • Sonstige,

z.B. ermäßigter Eintritt bei kulturellen oder öffentlichen Angeboten wie Theater, Museen, Zoo etc. oder Ermäßigung bei Kurtaxen

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