Studierende mit Behinderung, chronischer oder psychischer Erkrankung haben unter Umständen höhere Kosten für den allgemeinen Lebensunterhalt und die Durchführung eines Studiums zu decken.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene deshalb, auch neben den BAföG-Leistungen, Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB IX oder SGB XII in Anspruch nehmen.
Aber auch eine Kostenübernahme bestimmter Mehrbedarfe, wie z.B. Hilfsmittel, durch die Krankenkasse ist möglich.
Nicht zuletzt kann bei der Krankenkasse auch geprüft werden, ob Studierende sich von der gesetzlichen Zuzahlung bei Medikamenten oder Hilfsmitteln befreien lassen können.
Wenn Sie Ihre individuellen Bedarfe geklärt haben, muss unterschieden werden, um welche Art von Mehraufwand es sich handelt.
Je nach Art des individuellen Mehrbedarfs sind andere Kostenträger zuständig. Dabei ist zu prüfen, wer vorrangig für entstehende Kosten aufkommt.
Als ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe gelten z.B. behinderungs- und studienbedingt erforderliche Studien- und Kommunikationsassistenzen, technische Hilfsmittel und mobilitätssichernde Hilfen, die z.B. notwendig sind, um Lern- und Prüfungssituationen zu bewältigen oder den Campus zu erreichen.
Nicht-ausbildungsgeprägte Mehrbedarfe sind dem allgemeinen Lebensunterhalt oder der Teilhabe an der Gesellschaft zugeordnet: z.B. behinderungs- oder krankheitsbedingte Zusatzaufwendungen für die Ernährung, Hygiene, Wohnen, Pflege, Freizeitgestaltung oder Gesundheitsvorsorge.