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Beurlaubung

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Bei Rückfragen zu Beurlaubung und Rückmeldung, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.

Sie können aufgrund einer Behinderung, chronischen oder psychischen Erkrankung oder auch einer wirtschaftlichen Notlage Ihre Studien- und Prüfungsleistungen in einem Semester nicht erbringen? Dann können Sie die Beantragung eines Urlaubssemesters in Betracht ziehen.

Ein Urlaubssemester hat den Vorteil für Sie, dass Sie den Semesterbeitrag nicht zahlen müssen und sich ihre Regelstudienzeit in den Unterlagen nicht verlängert. Dies könnte auch Auswirkungen auf Ihre BAföG Zahlungen haben.

Mögliche Nachteile sind, dass Sie während Ihres Urlaubssemesters das Semesterticket nicht erhalten, keinen Anspruch auf BAföG-Leistungen in diesem Semester haben oder keine Vergünstigungen, beispielsweise in der Mensa, erhalten. Ebenfalls können Sie in einem Urlaubssemester keine Prüfungs- und Studienleistungen erbringen. 

Wenn der Antrag auf Beurlaubung genehmigt ist, gilt dieser für genau ein Semester.  Die Beurlaubung für ein zweites Semester ist nur mit einem Nachweis von besonderen Gründen möglich. 

Der Antrag auf Beurlaubung ist grundsätzlich im Rückmeldezeitraum vor dem jeweiligen beurlaubten Semester zu stellen. Spätestens jedoch bis zum

  • 15.11 für das Wintersemester
  • 15.05 für das Sommersemester

Der Antrag auf Beurlaubung ist beim Studierendensekretariat zu stellen. 

Informationen zu den Beurlaubungsgründen der Universität Bielefeld

Formular-Downloads des Studierendensekretariats

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