Eine Studienassistenz kann für Studierende mit z.B. einer motorischen Behinderung, einer Sinnesbeeinträchtigung oder einer psychischen Erkrankung in Frage kommen. Assistenzpersonen unterstützen Studierende bei der Bewältigung des Studienalltages. Oftmals sind die Studienassistenzen auch gleichzeitig die Kommiliton*innen, die die Assistenz im Rahmen einer Nebentätigkeit übernehmen. Aufgaben von Studienassistenzen sind beispielsweise:
Ob und inwieweit eine Studienassistenz notwendig ist, ist von den Studierenden selbst einzuschätzen. Zur Klärung dieser sehr individuellen Frage beraten wir Sie gerne.
Der Antrag auf eine Studienassistenz sowie auf materielle Hilfsmittel zum Zweck des Studiums erfolgt grundsätzlich beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
Die Bereitstellung einer Studienassistenz kann von der Universität Bielefeld selbst nicht geleistet werden.