Die Promotionsordnung 2017 [PDF] der Fakultät für Erziehungswissenschaft beschreibt und regelt das Vorgehen bei einem Promotionsvorhaben an der Fakultät, zuständiges Gremium ist der Promotionsausschuss. Mit der Zusage einer Professorin bzw. eines Professors der Fakultät, das Promotionsvorhaben zu betreuen, kann der Antrag auf Zugang zur Promotion beim Promotionsausschuss gestellt werden.
Die Abgabe der Unterlagen erfolgt digital (vorzugsweise im pdf-Format) und zusammengefasst in einem Dokument per Email an sekretariat.ew@uni-bielefeld.de.
Ihr Antrag enthält
Die Abgabe des Antrags auf Eröffnung des Promotionsverfahrens erfolgt digital (vorzugsweise im pdf-Format) per Email an sekretariat.ew@uni-bielefeld.de.
Ihr Antrag enthält
zusammengefasst in einem Dokument :
Die Druckexemplare der Dissertation sind im Sekretariat des Dekanats einzureichen, die erforderliche digitale Version der Doktorarbeit kann auf einem USB-Stick beigefügt, oder mit dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens per Mail übermittelt werden.
Sofern mit den Gutachter:innen nicht anderes vereinbart wurde, ist für jedes Mitglied der Prüfungskommission und ein Exemplar für die Archivierung einzureichen (i. d. R. 4 Exemplare).
In der gleichen Anzahl ist eine Zusammenfassung der Dissertation von nicht mehr als fünf Seiten mit abzugeben.
Die Printexemplare der Dissertation senden Sie an:
Universität Bielefeld
Fakultät für Erziehungswissenschaft
Dekanatssekretariat
Universitätsstraße 25
33615 Bielefeld