Um die Vereinbarkeit von Familie und wissenschaftlicher Karriere zu verbessern, unterstützt die Gleichstellungskommission Studierende, DoktorandInnen und HabilitandInnen mit Kindern, indem sie in begründeten Fällen und in angemessenem Umfang Kinderbetreuungskosten übernimmt, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und Schulen anfallen.
Studierende mit Kindern können bei der Gleichstellungskommission die Übernahme von Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und Schulen anfallen, beantragen, wenn es ihnen nur auf diese Weise möglich ist, an für sie förderlichen außergewöhnlichen Veranstaltungen (Tagungen, Workshops, Studientage, Mentoringveranstaltungen etc.) teilzunehmen. Kinderbetreuungskosten, die im Zusammenhang mit regulären Lehrveranstaltungen entstehen, können nicht übernommen werden (vgl. aber die Angebote des Familienservices: www.uni-bielefeld.de/familie/neu/Studierende/kinderbetreuung.html). In begründeten Ausnahmefällen kann eine Unterstützung zur Kinderbetreuung bei der Teilnahme an einer Exkursion gewährt werden. Füllen Sie dafür bitte das Formular "Antrag auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten" aus. Reichen Sie das Formular spätestens vier Wochen vor dem Termin der geplanten Kinderbetreuung unterschrieben bei der Gleichstellungskommission Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie ein. Werfen Sie das Formular in den Briefkasten vor dem Postraum X-A2-101 ein oder schicken Sie es uns per E-Mail an gleichstellung-gpt@uni-bielefeld.de.
Für auswärtige Referentinnen und Referenten mit Kindern, die für eine Veranstaltung an der Universität Bielefeld eingeladen wurden, aber nur bei der Gewährung einer Kostenübernahme für die Kinderbetreuung gewonnen werden können, kann ebenfalls eine Förderung durch die Gleichstellungskommission beantragt werden. Füllen Sie dafür bitte das Formular "Antrag auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten" aus. Reichen Sie das Formular spätestens vier Wochen vor dem Termin der geplanten Kinderbetreuung unterschrieben bei der Gleichstellungskommission Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie ein. Werfen Sie das Formular in den Briefkasten vor dem Postraum X-A2-101 ein oder schicken Sie es uns per E-Mail an gleichstellung-gpt@uni-bielefeld.de.
DoktorandInnen und PostdoktorandInnen mit Kindern, die an einer auswärtigen wissenschaftlichen Veranstaltung (Tagung, Workshop, Fortbildung etc.) teilnehmen möchten, können ebenfalls die Erstattung der Kinderbetreuungskosten, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertagesstätten und Schulen anfallen, beantragen. Für diese Fälle stellt die Fakultät Mittel zur Verfügung. Füllen Sie dafür bitte das Formular "Antrag auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten" aus. Reichen Sie das Formular spätestens vier Wochen vor dem Termin der geplanten Kinderbetreuung unterschrieben bei der Gleichstellungskommission Geschichtswissenschaft, Philosophie und Theologie ein. Werfen Sie das Formular in den Briefkasten vor dem Postraum X-A2-101 ein oder schicken Sie es uns per E-Mail an gleichstellung-gpt@uni-bielefeld.de.
Über Anträge zur Übernahme von Kinderbetreuungskosten von Studierenden sowie von auswärtigen ReferentInnen mit Kindern entscheidet die Gleichstellungskommission (bei Bedarf auch im Umlaufverfahren). Entscheidungen über Anträge von DoktorandInnen und PostdoktorandInnen mit Kindern leitet die Vorsitzende der Gleichstellungskommission mit einer kurzen Einschätzung an das Dekanat weiter.