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Entnazifizierung

© Universität Bielefeld

Entnazifizierung

Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Deutschland in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die Gesellschaft sollte, so die Zielsetzung der Alliierten, entnazifiziert werden. Dabei gab es fünf Kategorien:

  1. Hauptschuldige
  2. Belastete
  3. Minderbelastete
  4. Mitläufer
  5. Entlastete

Zur Einteilung in die fünf Kategorien wurden eigens Spruchgerichte eingesetzt, die über jeden der Betroffenen ihr Urteil fällten. Die Entnazifizierung verlief in den einzelnen Besatzungszonen unterschiedlich. Wie sah sie in der britischen Besatzungszone aus, zu der auch Bielefeld gehörte? Anhand von drei Fallbeispielen soll deutlich werden, wie ein Spruchgericht arbeitete und was bei der Entnazifizierung beachtet wurde. Zunächst geht es um den ehemaligen Gauleiter von Pommern, Franz Schwede-Coburg (Q1-6). Zu Wort kommen er selbst sowie zahlreiche Zeugen, die gegen ihn aussagen. Es folgt der Fall des Ortsgruppenleiters Alfred K., zu dem zahlreiche eidesstattliche Erklärungen vorliegen (Q7-10). Zum Schluss sagt der Reichskommissar für die besetzten Ostgebiete, Hinrich Lohse, aus. Einige der Zeugen widersprechen seinen Ausführungen (Q11-13). Allen drei Personen gemeinsam ist ihr Aufenthalt in dem britischen Internierungslager Eselsheide in der Senne. Es befand sich dort, wo bis 1945 das Kriegsgefangenenlager Stalag 326 VI K stand. Was haben Franz Schwede-Coburg, Alfred K. und Hinrich Lohse während der NS-Zeit gemacht? Wie wurden sie von dem Spruchgericht eingestuft? Wie sah ihr weiteres Schicksal aus? Sind sie ein Beispiel für das, was man nach 1945 gern die „Stunde Null“ nannte, um zum Ausdruck zu bringen, dass das düstere Kapitel des Nationalsozialismus endgültig abgeschlossen sei und man jetzt unbelastet wieder von vorn beginnen könne?

 

Einleitung

Aufgaben Q1-6

Aufgaben Q7-10

Aufgaben Q11-13

Gesamtpaket

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