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Die Entrechtung und Verfolgung in Ostwestfalen

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Die Entrechtung und Verfolgung in Ostwestfalen

Von der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten im Jahr 1933 bis zum Zusammenbruch des Dritten Reichs 1945 wurden unzählige Gesetze und Verordnungen gegen Juden erlassen. Sie bildeten die Grundlage für ihre Deportation und Vernichtung. Der erste Schritt war das "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. April 1933, das sie, da sie nicht arischer Abstammung waren, vom Berufsbeamtentum ausschloss. Am 15. September 1935 folgte das "Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre", das eine scharfe Trennlinie zwischen Ariern und Juden zog, indem es Eheschließungen zwischen Juden und Deutschen für nichtig erklärt und außerehelicher Verkehr zwischen ihnen untersagt. Weitere Gesetze und Erlasse schlossen die Juden von den meisten Berufen aus. Der Besuch deutscher Schulen war ihnen nicht mehr nicht gestattet, sie mussten die Vornamen Israel oder Sara annehmen und jüdischen Geschäfte wurden arisiert.

Die Unterrichtsreihe "Die Entrechtung und Verfolgung der Juden in Ostwestfalen" schildert diese Entwicklung anhand von Zeitungsartikeln und Fotos. In Bielefeld wurde u.a. ein jüdisches Kaufhaus arisiert (Q1) und in der Reichspogromnacht die Synagoge an der Turnerstraße in Brand gesteckt (Q2). Das Bild und insbesondere der Film von der brennenden Synagoge gingen um die Welt (Q3-4). Die Reihe möchte aber auch aufzeigen, dass sich der NS-Terror auch gegen Homosexuelle und Sinti und Roma richtete. Daher wird der Lebensweg des Bielefelders Ludwig Meyer (Q5) und des Herforder Sinto Alfred Lessing (Q6) thematisiert.

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