Mit Gesundheitsberichterstattung werden vordergründig gesundheitspolitische Instanzen und Akteure auf unterschiedlichen Ebenen über den Gesundheitszustand der Bevölkerung, Gesundheitsgefährdungen und die medizinische Versorgung informiert. Gesundheitsberichte zeigen Handlungsbedarf auf, aus denen Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Sie werden von Experten auf der Basis von vorgehaltenen Daten nach Themengebieten erstellt. Gesundheitsberichterstattung ist Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Günstig ist die Gewährleistung eines Regelkreislaufes zwischen gesundheitspolitischen Zielen, Gesundheitsberichten und Aktionen der Verantwortlichen zur Verbesserung der gesundheitlichen Lage der Bevölkerung. Die Erstellung von Gesundheitsberichten erfordert die Anwendung epidemiologischen und statistischen Wissens sowie Kenntnis der Datenlage und der gesundheitspolitischen Ausgangssituation der entsprechenden Region.
Um qualifizierte Gesundheitsberichte zu erstellen, werden umfassende Daten als Hintergrundmaterial benötigt. Es gibt eine Vielzahl von Datenhaltern, die Verantwortung für amtliche und andere Statistiken haben. Diese Statistiken werden als Datenquellen bezeichnet.
Die 16 Bundesländer verfügen über Datenbasen für die Gesundheitsberichterstattung, die auf einem einheitlichen Indikatorensatz mit ca. 300 Indikatoren beruhen, der nach 11 Themenfeldern gegliedert ist und in Übereinstimmung mit der Datenhaltung des Statistischen Bundesamtes entwickelt wurde. Ein Teil der Indikatoren ist bis auf die Ebene der Kreise, kreisfreien Städte bzw. Stadtbezirke in den Stadtstaaten gegliedert. Kommunale Gesundheitsberichte werden zunehmend gefordert, um auch auf der kommunalen Ebene Gesundheitszustand und medizinische Versorgung einschätzen und ggf. beeinflussen zu können. Wegen der schlechteren Datenlage werden weitere Instrumente wie Befragungen (CATI) eingesetzt.
Um Indikatoren, die als Marker für die gesundheitliche Lage und Versorgung dienen, horizontal (zwischen den Ländern) und vertikal (international) vergleichbar zu machen, werden international vereinbarte Instrumente eingesetzt.
Veröffentlichungen zum Thema finden Sie unter: „Publikationen der AG 3“