Die hier formulierten Anforderungen an die berufspraktischen Tätigkeiten im Profil "Psychotherapie" entsprechen den Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten und ermöglichen damit die Zulassung zum Master-Studiengang "Psychotherapie" und damit die Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie.
Um eine approbationskonforme Durchführung der Praktika gewährleisten zu können, müssen die Praktika vorher durch die Klinische Praktikumskoordination genehmigt werden. Die Beantragung muss deshalb bis spätestens zum letzten Tag des Praktikums erfolgen. (Übergangsfrist bis zum 31.12.2024: bereits absolvierte Praktika können noch beantragt werden)
Alle nötigen Informationen sowie eine Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung finden Sie im Leitfaden.
Als Ansprechpartner für Praktika steht Ihnen der Praktikumskoordinator der klinischen Psychologie zur Verfügung.
Bitte nutzen Sie zur Kommunikation folgende E-Mail-Adresse:
praktika.klin-psychologie@uni-bielefeld.de
Martin Wierzyk, M.Sc. (Sprechzeiten)
Komplexere Anliegen können nicht per E-Mail, sondern nur persönlich im Rahmen der (telefonischen) Sprechzeit geklärt werden.
Angaben zu (telefonischen) Sprechzeiten entnehmen Sie bitte der Webseite der jeweiligen Praktikumskoordinatorin.
WICHTIG: Bitte erkundigen Sie sich VOR der Kontaktaufnahme auf dieser Informationsseite sorgfältig über das generelle Vorgehen und die erforderliche Dokumentation. Die meisten Ihrer Fragen lassen sich so erfahrungsgemäß schnell klären.
Die Praktika umfassen ein Orientierungspraktikum über 150 Stunden sowie die Berufsqualifizierende Tätigkeit I (BQT I) über 240 Stunden.
Für beide Praktika gilt, dass sie jeweils als zusammenhängende Praktika durchzuführen sind und in Vollzeit oder aber studienbegleitend stattfinden können. Eine durchschnittliche Wochenstundenzahl von 10h sollte dabei nicht unterschritten werden.
Das Orientierungspraktikum un die BQT I können auch innerhalb eines einzigen Praktikums über 390h durchgeführt werden, so lange die Anforderungen an die Praktika erfüllt sind.
Die berufsqualifizierende Tätigkeit I dient dem Erwerb erster praktischer Erfahrungen in spezifischen Bereichen der psychotherapeutischen Versorgung.
Den studierenden Personen sind während der BQT I grundlegende Einblicke in die institutionellen, rechtlichen und strukturellen Rahmenbedingungen der psychotherapeutischen Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zu vermitteln.
Die studierenden Personen sind zu befähigen,
In der BQT I sind die Studierenden für insgesamt 240 h (in einem zusammenhängenden Praktikum) in folgenden Einrichtungen oder Bereichen tätig.
Die BTQ I wird studienbegleitend oder im Block durchgeführt und darf frühestens abgeleistet werden, wenn die studierende Person mindestens 60 ECTS-Punkte erworben hat.
Pflichtstundenzahl / Angestrebte Wochenarbeitsstunden = Anzahl der Wochen
→ Die Anzahl der Wochen auf die nächste gerade Nachkommastelle runden gibt einem die Anzahl der Wochen + die Anzahl der zusätzlichen Tage (3,2 → 3 Wochen und 1 Tag, 3,8 → 3 Wochen und 4 Tage usw.)
Beispiel:
150 Stunden / 35 Wochenarbeitsstunden = 4,28 → 4,4 Wochen, d.h. 4 Wochen und 2 Tage
Die Datenbank für Praktika in der Psychologie erlaubt den Studierenden, einen Überblick über mögliche Praktikumsstellen zu erhalten und dabei auf Erfahrungsberichte vergangener Praktikant*innen zurückzugreifen.