Hier finden Sie die Anmelde- und Scheibzeiträume der jeweiligen Prüfungen im aktuellen Semester. Die Listen mit den jeweiligen Prüfungsangebote finden Sie unter "Aktuelle Prüfungsangebote".
Für die Information welche Leistungen Sie in einer Veranstaltung erbringen können, ist allein (!) das ekVV maßgeblich.
Einen Überblick zu welchen Klausuren Sie sich angemeldet haben, erhalten Sie auf der Seite https://ekvv.uni-bielefeld.de/kvv_publ/publ/Stundenplan_Klausuren.jsp?login=x
Zwischenprüfungsklausuren
Pflichtfach-Klausuren (Zulassungsleistungen und weitere Prüfungen)
Vorläufige Termine zu den ZP-Klausuren, Pflichtfach-Klausuren und -Hausarbeiten in den kommenden Semestern:
Sommersemester 2025:
26.05. - 10.06.2025 Anmeldezeitraum ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen
30.06. - 04.07.2025 Schreibzeitraum ZP-Klausuren
14.07. - 26.07.2025 Schreibzeitraum Zulassungsklausuren und weitere Leistungen
21.07.2025 Ausgabe Hausarbeiten (bis 15.09.2025)
08.09. - 19.09.2025 Anmeldezeitraum Ersatzklausuren (ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen)
06.10. - 10.10.2025 Schreibzeitraum Ersatzklausuren (ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen)
Wintersemester 2025/2026:
01.12. - 15.12.2025 Anmeldezeitraum ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen
12.01. - 16.01.2026 Schreibzeitraum ZP-Klausuren
02.02. - 14.02.2026 Schreibzeitraum Zulassungsklausuren und weitere Leistungen
09.02.2026 Ausgabe Hausarbeiten (bis 07.04.2026)
09.03. - 23.03.2026 Anmeldezeitraum Ersatzklausuren (ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen)
07.04. - 10.04.2026 Schreibzeitraum Ersatzklausuren (ZP-Klausuren, Zulassungsklausuren und weitere Leistungen)
Die Angaben sind ohne Gewähr, bitte informieren Sie sich laufend auf der Homepage über aktuelle Änderungen.
Sommersemester 2025
12. - 26.05.2025 (24:00 Uhr) Anmeldezeiträume SPB-Klausuren und SPB-Hausarbeiten
14. - 18.07.2025 SPB-Klausuren in Präsenz
21.07.2025 Ausgabe der SPB-Hausarbeiten
§ 64 JAG Aufbewahrungsfristen
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten einschließlich der Gutachten der Prüferinnen oder Prüfer sind fünf Jahre, die übrigen Prüfungsunterlagen sind fünfzig Jahre aufzubewahren. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem die Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses an den Prüfling erfolgt. Im Falle einer Wiederholungsprüfung ist für den Fristbeginn der Tag der Bekanntgabe des Ergebnisses der letzten Prüfung maßgebend.
Arbeiten, deren Aufbewahrungsfrist endet, können noch 6 Monate im Prüfungsamt angefordert werden. Nach diesen 6 Monaten werden die Arbeiten vernichtet.
Diese Listen dienen rein informatorischen Zwecken und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die verbindliche Informationsquelle stellt das ekVV dar. Bitte informieren Sie sich dort.
Sie finden die Listen unter Aktuelle Prüfungsangebote.