Aufgaben des Instituts
Die Aufgaben des Instituts für Anwalts- und Notarrecht sind:
- Die Forschung auf den Gebieten der Rechtsgestaltung, der Steuern und des Rechts der rechts- und wirtschaftsberatenden Berufe.
- Die Kooperation mit den an dem Forschungsgegenstand interessierten wirtschaftlichen und sozialen Kreisen einschließlich der staatlichen und internationalen Institutionen.
- Die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit dem In- und Ausland.
- Die Förderung der wissenschaftlichen Ausbildung und der beruflichen Weiterbildung; die Zuständigkeit der Fakultät für die studiengangbezogene Lehre bleibt unberührt.