Das von der DFG geförderte Projekt geht von der Beobachtung aus, dass aktuell in Deutschland – dort in der (Riester-schen) „Rentenreform 2001” – und anderen europäischen Ländern die private Altersvorsorge nicht nur an Bedeutung zunimmt, sondern ihre „Regulierung“ durch den Staat zu einer wachsenden, neue Formen annehmenden Aufgabe der Sozialpolitik wird. Das Projekt zielt darauf, diesen Wandel der Alterssicherung erstmals empirisch zu untersuchen und in einen breiteren international vergleichenden, interdisziplinären (Soziologie und Rechtswissenschaft) und wohlfahrtsstaatstheoretischen Kontext zu stellen. Der Wandel der Alterssicherung zeigt, so die These, zugleich einen tiefgreifenden Wandel des Wohlfahrtsstaates an: vom herkömmlichen „produzierenden“ Wohlfahrtsstaat, der Geld- und Dienstleistungen selbst (oder durch staatsnahe Träger) bereitstellt, zu einem „regulierenden“ Wohlfahrtsstaat, der Eigenaktivitäten nicht-staatlicher Anbieter steuert. Auf der Grundlage von Experten-Interviews, Dokumentenanalyse, Analyse von Rechtsvorschriften und einem quantitativen Fragebogen-Survey werden Deutschland, Großbritannien und Schweden als drei heterogene Wohlfahrtsstaaten untersucht. Die neuen Steuerungsinstrumente, Akteure und Konfliktfelder regulierender Politik werden für jedes Land untersucht, für Deutschland auch aus verfassungsrechtlicher Sicht.
Ulrike Davy ist (gemeinsam mit Prof. Lutz Leiserung Ph.D.) Projektleiterin.