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Das Grundsteuerexperiment

Vom neuen Belastungsgrund in den verfassungsrechtlichen Abgrund?

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Das Grundsteuerexperiment

Vom neuen Belastungsgrund in den verfassungsrechtlichen Abgrund?

Am 20. November 2023 referierte Frau Professor Dr. Johanna Hey, Direktorin des Instituts für Steuerrecht der Universität zu Köln, bei der sechsten öffentlichen Veranstaltung des Ostwestfälisch-Lippischen Steuerkreises über das Thema „Das Grundsteuerexperiment – Vom neuen Belastungsgrund in den verfassungsrechtlichen Abgrund?“.

Zu Beginn erläuterte die Referentin den verfassungsrechtlichen Rahmen für die Erhebung einer Grundsteuer. Dabei ging Sie auch auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2018 ein, worin die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt wurden.

Im Anschluss gewährte Frau Professor Dr. Hey mit besonderer Beachtung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen einen Einblick in den Grundsteuerreformprozess und hob dabei den großen Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers hervor. Sie stellte auch die Änderung des Grundgesetzes heraus. Der Bund hat nun die konkurrierende Gesetzgebungskompetenz (Art. 105 Abs. 2 Satz 1 GG), den Bundesländern steht allerdings ein Abweichungsrecht zu (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 7 GG).

Sodann stellte die Vortragende das bundesrechtliche Grundsteuermodell sowie vier weitere Modelle dar, die einige Bundesländer abweichend vom Bund geregelt haben. Sie ging insbesondere auf mögliche Erklärungs- und Belastungsgründe sowie auf eine Rechtfertigung vor Art. 3 Abs. 1 GG ein. Ferner setzte sie sich mit der im Schrifttum geäußerten Kritik auseinander, die in erster Linie gegen das Bundesmodell erhoben werde. Insbesondere wurde von der Rednerin der Gesichtspunkt beleuchtet, ob ein vereinfachtes Bewertungsverfahren den Anforderungen an eine gleichheitssatzkonforme Typisierung genüge. Die Überlegungen von Frau Professor Dr. Hey machten deutlich, dass die derzeitige Berechnungsgrundlage (nach dem Bundesmodell) den Verkehrswert nicht vollends widerspiegele und dadurch eine Streubreite entstehe, die verfassungsrechtlich bedenklich sein könne.

Zum Schluss des Vortrags stellte die Referentin aber die Prognose an, dass trotz aller Bedenken aufgrund des weiten Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers alle Modelle verfassungsrechtlich vor dem Bundesverfassungsgericht bzw. dem jeweiligen Landesverfassungsgerichtshof Bestand haben würden, solange sie in sich schlüssig seien – der Verfassungsabgrund sei nicht so tief, wie es von manchen Kritikern propagiert werde.

Im Anschluss beantwortete die Vortragende noch Fragen der begeisterten Zuhörerschaft aus Studierendenschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Beratung.

Der Steuerkreis dankt Frau Professor Dr. Johanna Hey für ihren lehrreichen Vortrag und der Dr. Oetker Welt für die Bereitstellung der Räumlichkeiten.

  • Frau Prof. Dr. Hey und der Vorstand des Ostwestfälisch-Lippischen Steuerkreies
    © Universität Bielefeld/Ostwestfälisch-Lippischer Steuerkreis e. V.
    V. l.: Dr. Andreas Börger, Dr. Katrin Kirchner, Prof. Dr. Johanna Hey, Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M.
  • Gespräch anlässlich des Vortrags
    © Universität Bielefeld/Ostwestfälisch-Lippischer Steuerkreis e. V.
  • Saal in der Dr. Oetker Welt
    © Universität Bielefeld/Ostwestfälisch-Lippischer Steuerkreis e. V.
  • © Universität Bielefeld/Ostwestfälisch-Lippischer Steuerkreis e. V.
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