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Kelsen und das Steuerrecht

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© Universität Bielefeld/Ostwestfälisch-Lippischer Steuerkreis e. V.

Kelsen und das Steuerrecht

Nach einem Jahr pandemiebedingter Ungewissheit fand am 25. März 2021 die lang ersehnte dritte öffentliche Veranstaltung des Ostwestfälisch-Lippischen Steuerkreises statt. Herr Steffen Bulk referierte zum Thema „Kelsen und das Steuerrecht“.

Den Auftakt bildete eine Darstellung der Grundthesen Kelsens Reiner Rechtslehre. Mit der so erworbenen „rechtstheoretischen Brille“ widmete sich Herr Bulk ausgewählter Probleme des besonderen Steuerrechts und zeigte den zahlreich erschienenen Gästen auf, wie sich diese rechtstheoretisch einordnen lassen.

Einführend bildete Herr Bulk das Beispiel eines Steuerbescheids eines gewerblichen Einzelunternehmers und veranschaulichte den Zuhörern dessen rechtstheoretische Bedeutung. Anschließend widmete sich Herr Bulk der Frage, ob der Steuerentrichtungsschuldner gemäß § 44 Abs. 1 S. 3 EStG an die Auffassung der Finanzverwaltung gebunden ist. Dabei wurde insbesondere auch die äußerst spannende Frage diskutiert, inwieweit die allseits bekannten BMF-Schreiben Rechtsnormen i. S. d. Reinen Rechtslehre sind. Zuletzt behandelte Herr Bulk die Frage, ob der Bundesgesetzgeber durch nationale Vorschriften von internationalen Verträgen, im Steuerrecht von Doppelbesteuerungsabkommen, abweichen kann. Diese Fragestellung ist auch unter dem Anglizismus „Treaty Override“ bekannt.

Der Steuerkreis dankt Herrn Bulk für seinen spannenden rechtstheoretischen und steuerrechtlichen Vortrag, welcher in eine tiefgehende Diskussion im Auditorium mündete.

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