Prof. Dr. Anne Sanders betreut Promotionsprojekte im Bereich ihrer Forschungstätigkeit, d.h. Familien- und Erbrecht, Gesellschaftsrecht mit Bezügen zur Nachhaltigkeit/Verantwortungseigentum, Stiftungsrecht, Recht der Familienunternehmen und Justizforschung.
Da die persönliche Betreuung Frau Prof. Dr. Anne Sanders wichtig ist, betreut sie grundsätzlich nur Personen, die am Lehrstuhl arbeiten oder deren wissenschaftliches Potential und Interesse sie aus anderem Zusammenhang einschätzen kann.
Andere Personen nimmt Frau Prof. Dr. Anne Sanders nur zur Betreuung an, wenn das geplante Promotionsprojekt besondere Verbindungen zu ihrer Forschung hat und die Bewerbung (mit Motivationsschreiben und Lebenslauf) besonderes Interesse und Engagement für die wissenschaftliche Arbeit gerade zu diesem Thema zeigt. Außerdem müssen interessierte Personen die Voraussetzungen der Promotionsordnung der Universität Bielefeld erfüllen, d.h. mindestens ein Examen mit der Note „vollbefriedigend“ und einen Seminarschein mit mindestens der Note „gut“.
Alle erforderlichen Dokumente und Formulare zur Promotion finden Sie auf der Seite der Fakultätsverwaltung.