Prof. Sanders war am 10.09.2024 auf einem Symposion im Bundestag über eine neue Rechtsform für Unternehmen mit gebundenem Vermögen. Dort hat sie den Gesetzentwurf zur Einführung einer Gesellschaft mit gebundenem Vermögen mit weiteren Autoren des Entwurfs vorgestellt.
Daneben hat das Bundesjustizministerium Eckpunkte zu einem eigenen Entwurf zur Einführung einer thesaurierenden Gesellschaft präsentiert. Viele Unternehmer*innen, Politiker*innen und Wissenschaftler*innen haben an der anschließenden Diskussion um die Einführung einer neuen Rechtsform zur Umsetzung von treuhänderischem Unternehmertum teilgenommen. Bereits vor Beginn des Symposions haben zahlreiche Unternehmer*innen in einer „Warteschlange“ vor dem Bundestag gezeigt, dass sie auf die neue Rechtsform warten.
Der Entwurf von Prof. Sanders, Prof. Dauner-Lieb, Prof. Kempny, Prof. Möslein, RA Noah Neitzel und Prof. Teichmann ist open access bei Mohr Siebeck erschienen.
Der vorliegende Gesetzesentwurf unterbreitet einen Vorschlag zur Umsetzung des Konzepts des
treuhänderischen Unternehmertums bzw. Verantwortungseigentums als eigene Rechtsform unter
Einbeziehung von Nebengesetzen und steuerrechtlichen Überlegungen.
Der Gesetzesentwurf ist hier abrufbar
Die Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M. Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M., Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. und Prof. Dr. Rüdiger Veil legt nach intensiver Auseinandersetzung mit der Diskussion einen weiterentwickelten Gesetzesentwurf vor. Wichtigste Änderungen liegen in der Bezeichnung „Gesellschaft mbH mit gebundenem Vermögen“ sowie in verbesserten Regelungen in den Bereichen Corporate Finance und Governance zur Sicherung der Vermögensbindung.
Am 9. Juli wurde in einer Videokonferenz der von Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur., Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Arne von Freeden, LL.M., Prof. Dr. Simon Kempny, LL.M., Prof. Dr. Florian Möslein, LL.M. und Prof. Dr. Rüdiger Veil vorgelegte Gesetzesentwurf für eine neue Rechtsformvariante der GmbH für Unternehmen in Verantwortungseigentum vorgestellt und mit Unternehmen, Ökonomen und Juristen aus Wirtschaft und Praxis diskutiert.
Das Konferenzprogramm finden Sie - hier -
Die Formulierung und wesentliche Erarbeitung der gesellschaftsrechtlichen Vorschriften und der Erläuterungen erfolgte durch Prof. Dr. Anne Sanders, M.Jur. mit Unterstützung ihrer Wissenschaftlichen Mitarbeiter Gina R. Rolfes und Shkelqim Berisha. Beim Korrekturlesen unterstützte das gesamte Team.
Unternehmen in Verantwortungseigentum - diese Eigentumsform, die vor etwa 130 Jahren in den Firmen Zeiss und Schott ihre Wegbereiter fand, ist heute für viele Start-Ups und Mittelständlern interessant.
Über 30 Unternehmen gründeten am 25.11. in Berlin gemeinsam die „Stiftung Verantwortungseigentum” und geben dieser Unternehmensform erstmals eine gemeinsame Stimme. Diskutiert wurden die Erfahrungen von Unternehmen in Verantwortungseigentum wie Alnatura, Globus oder die Suchmaschine Ecosia, die Erfahrungen mit Verantwortungseigentum in Dänemark und die Frage, ob Deutschland eine neue Rechtsform für Verantwortungseigentum braucht.
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