zum Hauptinhalt wechseln zum Hauptmenü wechseln zum Fußbereich wechseln Universität Bielefeld Play Search

Verfahren

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Ablauf einer Promotion

Diese Übersicht gibt Ihnen einen ersten Eindruck vom Verfahrensablauf einer Promotion an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Bielefeld. Grundlage ist die derzeit gültige Promotionsordnung 2019, aus der sich weiterführende Regelungsdetails ergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne jederzeit an das Team des Promotionsprogrammes.

 

Die Doktorandin bewirbt sich bei einer Professorin um die Promotionsbetreuung. Zu beachten ist, dass die Zusage der Promotionsbetreuung nicht automatisch bedeutet, dass auch eine Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin gewährt wird. Doktorandin und Professorin stimmen sodann ein Dissertationsthema ab.

Die Doktorandin und die Betreuerin schließen eine Betreuungsvereinbarung ab. Das entsprechende Formular ist auf der Fakultäts-Website hier abrufbar.

Die Doktorandin beantragt bei der Fakultät die Annahme gemäß § 6 PromO 2019. Diesbezüglich sind verschiedene Dokumente einzureichen. Eine Auflistung der notwendigen Formulare und Unterlagen ist hier auf der Fakultäts-Website abrufbar.
Wenn die Annahmevoraussetzungen erfüllt sind, geht der Doktorandin innerhalb weniger Wochen der Annahmebescheid zu. Die Annahme kann unter Auflagen/auflösender Bedingung erfolgen. Die Doktorandin erhält außerdem eine Bescheinigung über die Annahme zur Vorlage im Studierendensekretariat.

Die Einschreibung ist erst nach der Annahme möglich und erfolgt im Studierendensekretariat. Dort reicht die Doktorandin die Bescheinigung über die Annahme ein.

Es folgt die eigenständige Bearbeitung des Promotionsvorhabens. Für inhaltliche Fragen oder Feedback können individuelle Gesprächstermine mit der Betreuerin abgestimmt werden. Zudem wird die Wahrnehmung der Angebote des Promotionsprogrammes, wie beispielsweise des Kolloquiums, empfohlen.

 

Nach Anfertigung der Dissertation beantragt die Doktorandin die Eröffnung des Promotionsverfahrens gemäß § 8 PromO 2019. Hierbei handelt es sich um das offizielle Einreichen der Dissertation zur Begutachtung.
Eine Checkliste darüber, welche Schritte zur Eröffnung des Verfahrens notwendig sind, kann auf der Fakultäts-Website hier eingesehen werden.

 

Beim Regelablauf erfolgen nach der Verfahrenseröffnung die Erstellung der beiden Gutachten gemäß § 10 PromO 2019 und die Disputation gemäß § 11 PromO 2019.

Die Doktorandin sorgt für die Veröffentlichung der Dissertation. Hierfür gibt es vier verschiedene Publikationsmöglichkeiten gemäß § 14 PromO 2019.

Sobald die Dissertation publiziert ist (oder die Publikation sichergestellt ist), erhält die Doktorandin ihre Promotionsurkunde. Sie ist nun berechtigt, den Doktorgrad zu führen.

[Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Überblick durchgehend die weibliche Form verwendet.]

Zum Seitenanfang