Die Masterarbeit stellt den abschließenden Teil der Masterprüfung dar. Sie soll alle wichtigen Grundelemente einer wissenschaftlichen Arbeit enthalten, d. h. es muss eine selbstständige Leistung erbracht werden, indem eine selbst gewählte Problemstellung mit wissenschaftlichen Methoden oder Theorien bearbeitet wird. Dabei sind auch empirische Arbeiten auf der Basis eigener Datenerhebungen möglich.
Die Themenfindung ist Bestandteil Ihrer Masterarbeit (aber nicht der Bearbeitungszeit). Themen aus den folgenden Bereichen der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre sind grundsätzlich für Masterarbeiten geeignet:
I. Allgemeine Steuerlehre
Steuersystematik inkl. Besteuerungsprinzipien und Tariflehre
ggf. auch im Grenzbereich zur Finanzwissenschaft (VWL)
II. Unternehmensbesteuerung
a) Steuerwirkungslehre
b) Steuergestaltungs- und Steuerplanungslehre
III. Internationale Besteuerung
Zu Ihrer Orientierung hängen wir eine Liste mit den Themen an, die in den letzten zwei Jahren an unserem Lehrstuhl bearbeitet wurden. Vermeiden Sie bitte Themenvorschläge, die diesen bearbeiteten Themen inhaltlich zu nahe kommen, es sei denn, dass hier aktuell größere Reformmaßnahmen durchgeführt wurden oder werden oder zumindest geplant sind.
Nicht geeignet sind Themen, die sich eher auf Fragen der technischen Umsetzung beziehen (z. B. Umsatzsteuer) oder die sich weitgehend einer ökonomischen Analyse entziehen, weil sie z. B. im Bereich der Steuerrechtswissenschaft zu verorten sind. Der Analyseteil soll auf eine ökonomische Analyse von (aktuellen oder denkbaren) Steuerrechtsetzungen fokussieren. Hierzu ist auf das quantitative Instrumentarium der Veranstaltungen „Steuerwirkungslehre“ und „Internationale Besteuerung“ zurückzugreifen. Qualitative Analysen können die quantitativen Analysen ergänzen. Rein qualitative Analysen sind dagegen wenig geeignet, da sie entweder zu sehr auf juristische Kriterien rekurrieren oder im Ergebnis zu wenig belastbaren Aussagen führen.
Wenn Sie denken, ein geeignetes Thema gefunden zu haben, so sollten Sie ein Konzept erstellen, welches Aussagen zu den folgenden Punkten enthält:
1. Arbeitsthema
2. Motivation (warum ist das Thema interessant, für wen ist es relevant?)
3. Forschungsfrage(n) (was genau soll untersucht werden vor dem Hintergrund welcher Zielsetzung?)
4. Methodik (welche Analysemethoden sollen eingesetzt werden?)
Wenn Sie einen geeigneten Themenvorschlag formuliert und ein entsprechendes Konzept ausgearbeitet haben, legen Sie uns dies vor. Wir bewerten Ihren Vorschlag dann im Hinblick auf seine Eignung, ggf. sind dann Anpassungen bei der Themenformulierung oder im Konzept vorzunehmen. Nachdem wir Ihren Vorschlag und Ihr Konzept akzeptiert haben, können Sie die Arbeit beim Prüfungsamt anmelden. Falls Sie Probleme bei der Themenfindung haben, sprechen Sie uns an.
Wie schon angemerkt, sind Vorkenntnisse im Steuerrecht und in der Steuerwirkungslehre unabdingbar. Diese erlangen Sie im Bachelor-Studiengang durch das Profilmodul Steuerlehre und im Masterstudiengang durch die Module Betriebliche Steuerlehre oder Accounting. Weisen Sie bei Ihrer Bewerbung bitte Ihren Stand der Vorkenntnisse nach (welche Veranstaltungen haben Sie mit welchem Erfolg besucht?). Die erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar zur betrieblichen Steuerlehre ist zwar keine unabdingbare Voraussetzung, wäre aber sicher sehr nützlich. Sollten wir zu der Überzeugung gelangen, dass Ihre Vorkenntnisse für die erfolgreiche Bearbeitung einer Masterarbeit zur Betrieblichen Steuerlehre möglicherweise (noch) nicht ausreichen, werden wir hierüber mit Ihnen reden.
Die Arbeit soll einen Umfang von ca. 65 Seiten haben (± 5 Seiten), in begründeten Einzelfällen kann hiervon abgewichen werden. Wir können Themen nach unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad ausgestalten, sollten Sie also das Gefühl haben, dass Sie einer Arbeit mit hohem Anspruch nicht gewachsen sind, so können wir dies - auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin - bei der Themenformulierung und inhaltlichen sowie methodischen Abgrenzung berücksichtigen, müssen dies bei der Bewertung dann aber einfließen lassen.
Die Betreuung der Arbeit erfolgt durch das Lehrstuhl-Team, einerseits durch einzelne Beratungsgespräche, andererseits durch das Master-Colloquium. Kommen Sie in die Beratungsgespräche (i. d. R. im Rahmen der angebotenen Sprechstunden) bitte mit konkreten Fragestellungen. Unsere Sprechstunden bieten wir während der Vorlesungszeit i. d. R. wöchentlich an, in der vorlesungsfreien Zeit unregelmäßig. Im Einzelfall können Sie auch eine Frage per E-Mail stellen, wir weisen aber auf Folgendes hin: Auf Grund der Filterung durch den Uni-Server kann es vorkommen, dass Ihre Mails im Spam-Ordner landen und nicht oder verspätet gelesen werden. Und generell, aber insbesondere während der vorlesungsfreien Zeit, dürfen Sie keine unmittelbare Antwort auf Ihre Frage erwarten.
Masterkolloquium
Im Rahmen des Masterkolloquiums halten Sie mindestens zwei Vorträge zum Inhalt ihrer Masterarbeit. Den ersten Vortrag sollten Sie ca. 8 Wochen nach Anmeldung ihrer Arbeit halten, den zweiten Vortrag nach ca. 6 weiteren Wochen. Für die Termine sind Sie selbst verantwortlich. Teilen Sie uns rechtzeitig mit, wann Sie einen Vortrag halten wollen. Wir sprechen dann einen Termin mit Ihnen ab. Die Einladungen zu den unregelmäßig stattfindenden Terminen erhalten Sie über den E-Mail-Verteiler des eKVV. Bitte tragen Sie sich spätestens nach Anmeldung ihrer Masterarbeit beim Prüfungsamt in der Veranstaltung 315500 Master- und Forschungskolloquium im eKVV ein.
Die Vorträge im Kolloquium dienen dazu Fragen und Probleme zu klären. Stellen Sie uns daher besser Vorgehensweisen und Ideen vor als Ergebnisse und Rechnungen. Ein Vortrag sollte den zeitlichen Rahmen von 15 Minuten nicht überschreiten. Die Teilnahme am Masterkolloquium ist für alle verpflichtend. Gerne können Sie auch schon vor Anmeldung der Masterarbeit beim Prüfungsamt am Kolloquium teilnehmen.
Die folgenden Ausführungen dienen der Klarstellung: In den Beratungsgesprächen und in den Vorträgen im Colloquium werden uns ausschnittgleiche Eindrücke, quasi Momentaufnahmen, über den Stand Ihrer Arbeit vermittelt. Unsere Kommentare und Anregungen sind hierauf bezogen, wir geben Ihnen also Denkanstöße und Anregungen, weisen auf für uns offensichtliche Fehler hin und helfen Ihnen bei (größeren) methodischen Problemen. Für die Formulierung der Forschungsfrage, die Ideenentwicklung, die Eingrenzung Ihres Themas, die Einbettung Ihres Themas in übergeordnete Kontexte, die methodische Vorgehensweise und die Interpretation der Ergebnisse sind allein Sie verantwortlich, wir leisten die entsprechende Hilfestellung. Unsere Kommentare und Anregungen stellen somit keine vorweggenommenen Qualitätsurteile über Ihre Arbeit dar, es sei denn, dies wird explizit deutlich gemacht. Falls Sie uns im Rahmen Ihrer Vorträge im Colloquium komplexe Berechnungen präsentieren, können wir auf keinen Fall die Richtigkeit dieser Rechnungen bestätigen. Also: Wir helfen Ihnen, wo wir können und wo es nicht im Widerspruch zu den oben aufgeführten Anforderungen an eine Masterarbeit (insbes. Selbständigkeit der Leistung) steht.
In der vorlesungsfreien Zeit liegt der Schwerpunkt bei den Mitgliedern des Lehrstuhlteams auf den Forschungsaktivitäten, ebenso liegt in diesem Zeitraum die Urlaubszeit. In dieser Zeit kann die Betreuung/Beratung nicht mit der gleichen Intensität erfolgen wie während der Vorlesungszeit, das Colloquium bieten wir aber auch in der vorlesungsfreien Zeit an. Erfahrungsgemäß besteht in den ersten zwei Dritteln der Bearbeitungszeit einer Masterarbeit ein höherer Beratungsbedarf. Wir stellen Sie zwar grundsätzlich frei in der Wahl des Startzeitpunkts für Ihre Arbeit, Sie sollten obigem Umstand aber Rechnung tragen.
Nach Fertigstellung der Arbeit werden wir diese als Ganzes einer Bewertung unterziehen, dabei stehen insbesondere im Mittelpunkt:
An diesen Kriterien sollten Sie sich bei der Erstellung Ihrer Arbeit orientieren.
Anmerkung: Sie sind Vollzeit-Studierende und wir gehen davon aus, dass Sie die Ihnen zur Erstellung der Arbeit eingeräumte Bearbeitungszeit von sechs Monaten hauptumfänglich auch hierfür einsetzen. Falls Sie daneben noch einer (unselbständigen oder selbständigen) Erwerbstätigkeit nachgehen, sollten Sie den Zeitaufwand hierfür begrenzt halten, da ansonsten die formale und inhaltliche Qualität Ihrer Masterarbeit leiden könnte, was dann ausschließlich zu Ihren Lasten ginge.
Sollten Sie während der Erstellung der Masterarbeit unter physischen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, so können Sie sich vertrauensvoll an den Lehrstuhl-Inhaber (Prof. König) wenden. Jedes Gespräch diesbezüglich wird selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Bzgl. möglicher psychischer Beeinträchtigungen sei auch auf die psychologische Beratung der Zentralen Studienberatung (ZSB) verwiesen.
Hier eine Übersicht über die Masterarbeitsthemen der letzten Jahre:
Die Analyse der Rentabilitätswirkungen der steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise für gewerbliche Personenunternehmen"
Eine ökonomische Analyse verschiedener Mitarbeiterbeteiligungsmodelle aus steuerlicher Sicht
Die Vorteilhaftigkeit von Beteiligungsfinanzierungen mit und ohne Berücksichtigung der steuerlichen Faktoren
Die steuerliche Behandlung der Übertragung von Mitunternehmeranteilen
Eine ökonomische Analyse der Substanzbesteuerung von Familienunternehmen
Die Besteuerung von Körperschaften im Wandel der Zeit
Die steuerliche Würdigung von Sanierungsmaßnahmen von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH
Die Finanzierungsneutralität der Besteuerung
Die Familienstiftung als Nachfolgeinstrument unter steuerlichen Aspekten - Eine vergleichende Analyse
Eine ökonomische Analyse des Einflusses steuerlicher Verrechnungspreise auf die Investitionsentscheidung multinationaler Unternehmen
Denken Sie insbesondere an:
Einreichen eines aktuellen Transcript am Lehrstuhl (als PDF via E-Mail an anneliese.koppka@uni-bielefeld.de und ssigge@wiwi.uni-bielefeld.de):
Nach erfolgter Anmeldung
Das Masterkolloquium ist eine Pflichtveranstaltung, d.h. jeder Student/jede Studentin soll ab der Anmeldung zur Masterarbeit bis zur Abgabe der Masterarbeit anwesend sein. Interessierte Studierende sind herzlich eingeladen das Kolloquium zu besuchen. Die aktuellen Termine des Kolloquiums erhalten Sie per E-Mail über den Verteiler des eKVV. Bitte lesen Sie ihre Uni-Emails regelmäßig.
Für die Vortragstermine sind Sie selbst verantwortlich. Bitte sprechen Sie die Termine rechtzeitig mit uns ab.
Termine nach Anmeldung der Arbeit beim Prüfungsamt:
Bearbeitungsverlauf und Vortragstermine:
Sämtliche Dateien sind im PDF-Format abzugeben. Vortragsfolien sind spätestens eine Woche vor dem Vortragstermin an den Lehrstuhl (ssigge@wiwi.uni-bielefeld.de und rkoenig@wiwi.uni-bielefeld.de) zu senden oder im Lernraum des eKVV hochzuladen. Zudem ist eine kurze Erläuterung zu den Vortragsfolien (ggf. inkl. Symbolverzeichnis) in Form eines Fließtextes abzugeben, um die Inhalte sowie die Vorgehensweise nachvollziehbar zu machen.
Wichtig: Sofern Sie anstreben die Masterarbeit in einer kürzeren Frist als 6 Monaten abzuschließen, besteht die Möglichkeit die Vorträge vorzuziehen. Bedenken Sie jedoch, dass Sie bereits fortgeschritten genug sein müssen, um erste Ergebnisse präsentieren zu können.
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