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Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Informationen zum Bewerbungsverfahren an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften

Informationen für internationale Bewerber*innen

Internationale Bewerber*innen finden Informationen zum Bachelor- und Masterbewerbungsverfahren finden hier.

Informationen für Bachelorbewerber*innen

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet folgende Bachelorstudiengänge an:

Unterrichtssprache der Bachelorstudiengänge Wirtschaftswissenschaften ist Deutsch.

Seit dem Wintersemester 2015/16 nimmt die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften mit dem 1-Fach-Bachelor Wirtschaftswissenschaften am Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSv) teil. Die Bewerbung erfolgt aus diesem Grund bei der Stiftung Hochschulzulassung über das Internetportal hochschulstart.de im dortigen Bewerbungsportal. Ausführliche Informationen zur Registrierung und Bewerbung erhalten Sie auf den Internetseiten von hochschulstart.de und auf den Internetseiten der Universität Bielefeld.

Bewerbungen für das Kernfach Wirtschaftswissenschaften (mit Nebenfach Informatik oder Rechtswissenschaften) und Einschreibungen für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften erfolgen weiterhin über die Seiten der Universität Bielefeld.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariat.

Informationen für Masterbewerber*innen

Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften bietet folgende Masterstudiengänge an:

Unterrichtssprache des Masters Wirtschaftswissenschaften und Master Statistische Wissenschaften ist Deutsch. Im Master Masters Data Science und Master Quantitative Economics ist die Unterrichtssprache Englisch.

Eine Bewerbung für das Wintersemester ist für die Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Quantitative Economics, Statistische Wissenschaften und Data Science möglich, für das Sommersemester ist ausschließlich eine Bewerbung für den Master Wirtschaftswissenschaften möglich. Die aktuellen Bewerbungsfristen können Sie den Seiten des Studierendensekretariats entnehmen.

Die Bewerbung erfolgt online über ein Bewerbungsportal. Die Unterlagen, die obligatorisch eingereicht werden müssen, dienen als Grundlage zur Beurteilung Ihrer Eignung. 

Informationen zum Online-Bewerbungsportal finden Sie hier.

Es findet bei allen Bewerber*innen, die vollständig ihre Bewerbungsunterlagen eingereicht haben, eine Überprüfung der Zugangsvoraussetzungen statt. Diese fachliche Überprüfung der Bewerbungsunterlagen (Eignungsprüfung) findet an der Fakultät statt. Die Eignung wird anhand der eingereichten Bewerbungsunterlagen geprüft und gemäß den jeweiligen Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) bewertet. Dabei erfolgt u.a. eine Begutachtung der Inhalte und Kompetenzen, die im absolvierten (Bachelor-)Studiengang erworben wurden. Ob die fachlichen Voraussetzungen für einen Masterstudiengang vorliegt, entscheidet die Fakultät nachdem diese die Bewerbungsunterlagen begutachtet haben. Vorab kann daher keine verbindliche Auskunft gegeben werden, ob eine Eignung vorliegt.

Bei den englischsprachigen Masterstudiengängen werden zudem Ihre Sprachkenntnissen überprüft.

Die Beurteilung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in der Regel innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Bewerbung. Im Anschluss werden Sie über das Online-Bewerbungsportal über das Ergebnis informiert. Für die Einschreibung in einen zulassungsfreien Studiengang reicht der Zugang zu einem Masterstudium aus. Bei zulassungsbeschränkten Masterstudiengängen findet anschließen das Zulassungsverfahren statt. Dieses wird vom Studierendensekretariat durchgeführt. Die Vergabe der Studienplätze erfolgt in der in den FsB angegebenen Reihenfolge. Das Ergebnis wird über das Online-Bewerbungsportal übermittelt. Weitere Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren...

Bei inhaltlichen Fragen zu den Studiengängen und zur Zugangsentscheidung steht Ihnen die jeweilige akademische Studienberatung zur Verfügung.

Bei allgemeine Fragen zum Bewerbungsverfahren und Online-Bewerbungsportal steht Ihnen das Studierendensekretariat zur Verfügung.

Sprachkenntnisse in Englisch müssen Sie für den Master Quantitative Economics und den Master Data Science und nachweisen.

Im Master QE gilt der Nachweis für Bildungsausländer*innen als erbracht, wenn der qualifizierte Abschluss an einer englischsprachigen Einrichtung erworben wurde. Im Übrigen werden Englischkenntnisse durch einen Sprachtest (TOEFL (iBT) mit mindestens 87 Punkten oder telc English mit mindestens Stufe B2) oder durch eine vergleichbare Bescheinigung nachgewiesen.

Im Master Data Science gilt der Nachweis als erbracht, wenn die Bewerberin oder der Bewerber ihre oder seine Studienqualifikation bzw. ihren oder seinen berufsqualifizierenden Studienabschluss an einer englisch-sprachigen Einrichtung erworben hat oder sie oder er ein von deutschen Hochschulen allgemein anerkanntes Sprachzertifikat (insbesondere TOEFL, telc, IELTS, UNIcert, Cambridge Certificate), das mindestens ein Sprachniveau der Stufe B2 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweist, oder eine vergleichbare Bescheinigung vorweist. Wenn keines der oben genannten Sprachzertifikate vorliegt, kann das Abiturzeugnis eingereicht werden. Wenn im Fach Englisch mind. 5 Punkte bzw. die Note 4,0 in allen vier letzten Halbjahren erreicht wurden bzw. mind. 20 Punkte insgesamt erreicht wurden, zählt dieses auch als erfolgreicher Sprachnachweis.

Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

FAQ

Die Bewerbung für die Bachelor- und die Masterstudiengänge an der Universität Bielefeld wird grundsätzlich online durchgeführt. Auf der Webseite des Studierendensekretariats finden Sie weitere Informationen zum allgemeinen Bewerbungsverfahren und zum entsprechenden Online-Berwerbungsportal. Informationen zu den benötigten Bewerbungsunterlagen finden Sie in den Fächerspezifischen Bestimmungen, die auf den Seiten der jeweiligen Studiengänge hinterlegt sind.

Termine und Fristen, die mit dem Bewerbungsverfahren zusammenhängen, finden Sie auf den Webseiten des Studierendensekretariats.

Der 1-Fach- und Kernfach-Bachelor verfügt über eine Zulassungsbeschränkung. Der Numerus clausus der vergangenen Semester kann in den Ergebnissen des örtlichen NC-Verfahrens gefunden werden. Das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften ist nicht zulassungsbeschränkt.

Ja, die Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Statistische Wissenschaften und Data Science unterliegen einer örtlichen Zulassungsbeschränkung (Numerus clausus). Der Numerus clausus der vergangenen Semester kann in den Ergebnissen des örtlichen NC-Verfahrens gefunden werden. Das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften ist nicht zulassungsbeschränkt.

Der Master Quantitative Economics ist zulassungsfrei.

Die Ergebnissen des örtlichen NC-Verfahrens für die Masterstudiengänge der vergangenen Semester finden Sie auf den Webseiten des Studierendensekretariats.

Hochschulwechsler (Wechsel von anderer Hochschule zur Universität Bielefeld im bisherigen Studiengang), Studienunterbrecher (Wiedereinschreibung nach Unterbrechung des bereits begonnenen Studiums) und Quereinsteiger (Wechsel aus anderem Studiengang) können sich für ein höheres Fachsemester bewerben.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Informieren Sie sich dazu bitte auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Bitte beachten Sie, dass auch die höheren Fachsemester des 1-​Fach Bachelors Wirtschaftswissenschaften und des Kernfachs sowie der Masterstudiengänge Wirtschaftswissenschaften, Statistische Wissenschaften und Data Science der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften zulassungsbeschränkt sind, so dass Sie trotz einer erfolgreichen Einstufung in ein höheres Fachsemester keine Garantie auf einen Studienplatz haben.

Sofern nach Ablauf des Vergabeverfahrens in zulassungsbeschränkten Studienfächern (Bachelor, Erste juristische Prüfung, Master) noch Plätze verfügbar sind, werden diese in einem Losverfahren vergeben. Weitere Informationen über das Losverfahren an der Universität Bielefeld finden Sie auf der Seite des Studierendensekretariats.

Im Kernfach Wirtschaftswissenschaften besteht zurzeit eine Zulassungsbeschränkung. Ein Wechsel ist nur mit regulärer Bewerbung auf das erste Fachsemester oder einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester möglich.

 

Da es momentan keine Zulassungsbeschränkung für das Nebenfach gibt, ist ein Wechsel vom Kernfach in das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften in der Regel in den entsprechenden Fristen problemlos möglich. Informationen zur Bewerbung für das Nebenfach Wirtschaftswissenschaften können den Webseiten des Studierendensekretariats entnommen werden. Ein Wechsel ist nur mit regulärer Bewerbung auf das erste Fachsemester oder einer Bewerbung auf ein höheres Fachsemester möglich.

 

 

Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Wenn Sie in einem zulassungsbeschränkten Studiengang Zugang erhalten haben, heißt das noch nicht, dass Sie einen Studienplatz bekommen haben. Die Eignung (=Zugang) ist noch nicht gleichbedeutend mit einem Studienplatz (=Zulassung). Sie nehmen aber automatisch am Zulassungsverfahren teil und können einen Studienplatz erhalten.

Sofern die Anzahl der Studienplätze nicht geringer als die Anzahl der Bewerber ist, bekommt jeder Bewerber, der Zugang erhalten hat, einen Studienplatz. Sind mehr geeignete Bewerberinnen und Bewerber als Studienplätze vorhanden, so werden weitere Kriterien angewandt und eine Reihung nach den in den FsB genannten Kriterien vorgenommen. Somit besteht die Möglichkeit, dass trotz Eignung dennoch keine Zulassung sondern eine Absage ausgesprochen werden muss.

Weitere Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren erhalten Sie auf den Seiten des Studierendensekretariats.

Grundsätzlich können Sie sich als Absolvent oder Absolventin einer Berufsakademie, Fachhochschule oder eines Dualen Studiums mit einer sechssemestrigen Regelstudienzeit für den Master Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bielefeld bewerben.

Absolventen dualer Studiengänge bzw. Absolventen einer Fachhochschule oder Berufsakademie haben es aber in der Regel nicht leicht, Zugang zu bekommen, da ihre Studienabschlüsse oftmals nur eine nicht ausreichende (sprich: schlechte) bzw. ausreichende inhaltliche Übereinstimmung mit den Kenntnissen und Fähigkeiten aufweisen, welche für das Masterstudium erforderlich sind.

Zur eigenen Einschätzung:
In Bielefeld wird ein stark quantitativer Ansatz verfolgt, was sich in der überwiegenden Verwendung von mathematisch-quantitativen Methoden im Gegensatz zur verbalen Beschreibung widerspiegelt. Darüber hinaus ist unser Masterprogramm interdisziplinär ausgerichtet und es sind breite Grundlagen sowohl in BWL als auch in VWL erforderlich.

Genaue Informationen zum Zugangs- und Zulassungsverfahren finden Sie in den Fächerspezifischen Bestimmungen des Masters Wirtschaftswissenschaften.

Eine Möglichkeit besteht darin, zunächst einen Bachelor Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bielefeld zu absolvieren. Mit diesem Bachelor können Sie sich dann für den Master Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bielefeld bewerben. Dazu bewerben Sie sich mit Ihrem Abschluss (z.B. von der Berufsakademie oder Fachhochschule) für ein höheres Fachsemester im Bachelor Wirtschaftswissenschaften. Informieren Sie sich dazu bitte auf den Seiten des Studierendensekretariats. Beratung hierzu bietet die akademische Studienberatung an.

Die Regelungen zur Punktvergabe ergeben sich aus den Fächerspezifischen Bestimmungen des Masterstudiengangs Wirtschaftswissenschaften.

Alle Informationen, die das Studieren ohne allgemeine Hochschulreife betreffen, finden Sie hier.

Sollte eine Prüfung endgültig im Fachbereich Wirtschaftswissenschaften nicht bestanden worden sein, ist es nicht mehr möglich, an der Universität Bielefeld Wirtschaftswissenschaften zu studieren. Haben Sie in anderen Fachbereichen die Prüfung endgültig nicht bestanden, ist ein Studium der Wirtschaftswissenschaften an der Universität Bielefeld in der Regel möglich. Sind Sie sich unsicher, wenden Sie bitte an das Prüfungsamt der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften.

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