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Vor der Anreise

Organisation des Aufenthalts

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld
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Wichtig

Sie haben noch keine Zulassung zum Studium oder eine Zusage zum Forschungsaufenthalt? Dann informieren Sie sich bitte zunächst hier:

Vor der Anreise

Wenn Sie ein Studium oder einen Forschungsaufenthalt an der Universität Bielefeld planen, müssen Sie sich mit einigen Themen schon vor der Anreise beschäftigen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bereits vor der Anreise an Informationsveranstaltungen teilzunehmen.

Den Start erleichtern - in Präsenz und Zoom

Das International Office bietet Ihnen eine Vielzahl an Orientierungsveranstaltungen, die die Angebote in den Fächern flankieren.

Übersicht Unterstützungsangebote

Orientierungstage vor dem ersten Semester

Infomieren Sie sich möglichst früh, was Sie schon vor Ihrer Anreise administrativ und fachlich organisieren müssen. Auch soziale Kontakte können Sie schon vorab knüpfen:

Start ins Studium

 

Das International Mentoring Programme möchte internationale Studierende unterstützen, indem es ihnen Mentor*innen aus allen Fächern an die Seite stellt, die Hilfe im Alltag und Studium leisten.

 

Vorbereitung im Heimatland


Visa und und Aufenthaltserlaubnis

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Weiterführende Informationsquellen

 

Generelle Infos zu Visum und Aufenthaltserlaubnis

Ein Visum berechtigt zur Einreise nach Deutschland. Es wird vor der Einreise nach Deutschland in dem jeweiligen Land des derzeitigen Wohnorts beantragt. Erstanlaufstelle sind die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland.  Ein Visum wird in den meisten Fällen für die Dauer von 90 Tagen erteilt. Dieses berechtigt Sie zur direkten Einreise nach Deutschland und zur Einreise über die Schengenländer nach Deutschland. Informationen zu Visa finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.

Eine Aufenthaltserlaubnis berechtigt Sie zum Aufenthalt in Deutschland. Sie wird nach der Ankunft in Deutschland beantragt. Zuständig sind die Ausländerbehörden des jeweiligen Wohnortes. Eine Aufenthaltserlaubnis ist bei der ersten Ausstellung befristet nach ihrem jeweiligen Zweck.

Nicht EU-Bürger*innen benötigen für die Einreise nach Deutschland ein Visum.

Hiervon ausgenommen sind Passinhaber*innen von Ländern, mit denen Deutschland eine gesonderte Einreisevereinbarung getroffen hat, u.a. Australien, Brasilien, Israel, Japan, Kanada, Neuseeland, Südkorea, USA.

Eine Übersicht der Staatenliste mit einer Visapflicht und -freiheit finden Sie beim Auswärtigen Amt.

Personen, die einen aktuellen Aufenthaltstitel in einem anderen Land des Schengenraumes haben, können für touristische oder Besuchszwecke bis zu 90 Tage (innerhalb von 180 Tagen) visafrei nach Deutschland einreisen.

Es gibt zwei Visa-Arten:

  1. Kurzfristiges Schengen-Visum – Kategorie C (Aufenthalt bis zu 90 Tagen)
    Bitte beachten Sie, das Visum kann nicht in Deutschland verlängert werden! (Für Ausnahmefälle konsultieren Sie die Ausländerbehörde)
  2. Langfristiges Nationales Visum – Kategorie D (Aufenthalt länger als 90 Tage)
  1. Studienbewerbung (Eignungsprüfung)
  2. Studienvorbereitender Sprachkurs
  3. Studium/Promotion
  4. Erwerbstätigkeit/Arbeitsaufnahme/akademische Fachkraft
  5. Forschungsaufenthalt
  6. Geschäftsreise (Konferenz, Netzwerktreffen, Delegation)
  7. Familienzusammenführung

Beim Antrag auf Erteilung eines Visums oder einer Aufenthaltserlaubnis müssen Sie immer nachweisen können, dass Sie ausreichende Mittel zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes haben. Das bedeutet, dass Sie monatlich genügend Einkommen haben, um davon in Deutschland für alle Lebenshaltungskosten (Miete, Krankenversicherung, Semesterbeitrag, Transport etc.) aufkommen zu können.

Bei Einzelpersonen müssen Sie mindestens den aktuellen BAföG-Satz nachweisen: Stand 2023 -> mind. 934€ pro Monat

Wenn Sie mit mehr als einer Person einreisen (Ihrer Familie), müssen Sie auch nachweisen können, dass Sie ausreichende finanzielle Mittel für alle Mitreisenden zur Verfügung haben. Der finanzielle Bedarf wird nach dem aktuellen Regelsatz (Sozialhilfegesetz) berechnet.

Die Finanzierung Ihres Aufenthaltes kann folgendermaßen nachgewiesen werden:

Schritt 1:

Prüfen Sie auf den Seiten der deutschen Botschaft oder des Generalkonsulats an Ihrem Wohnort die Voraussetzungen für den Antrag. Übersicht der Auslandsvertretungen.

Schritt 2:

Buchen Sie umgehend einen Termin für die Beantragung Ihres Visums! Aufgrund hoher Nachfragen haben manche Konsulate eine lange Vorlaufzeit, um einen Termin zu vergeben. Sollten Sie mit Familie (Ehepartner*in, Kindern) anreisen, muss für jedes Familienmitglied ein einzelner Termin gebucht werden!

Schritt 3:

Lassen Sie die benötigten Zeugnisse und Urkunden (akademische Abschlüsse, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Kinder etc.) für sich und Ihre Familie beglaubigen/legalisieren und von anerkannten Übersetzter*innen ins Deutsche übersetzen (anerkannte Beglaubigungsstellen und vereidigte Übersetzer*innen finden Sie in der Regel auf Seiten der Visa-Abteilung oder auf den Seiten des Auswärtigen Amtes). Impfpässe/medizinische Berichte müssen nicht verpflichtend übersetzt werden, helfen aber in medizinischen Notfällen in Deutschland für ein schnelleres Verständnis.

Schritt 4:

Prüfen Sie, ob alle Dokumente vorhanden sind und fordern Sie fehlende Dokumente an.

Schritt 5:

Schließen Sie eine Reisekrankenversicherung für die Einreise nach Deutschland ab (in der Regel). Die Deckungssumme von insgesamt 30.000 EUR für die Übernahme aller Kosten (Arztkosten bei Krankheit ambulant und stationär, Rückführung bei Krankheit und im Todesfall) beinhalten.

Schritt 6:

Sollten Sie keine private Wohnung für die Anreise haben, reservieren Sie ein Zimmer in einem ein Hostel/Hotel/Ferienwohnung/Airbnb. Sie benötigen den Buchungsbeleg für Ihren Visums-Antrag.

Schritt 7:

Reichen Sie den Visums-Antrag fristgerecht ein.

Schritt 8:

Sobald das Visum erteilt wurde, können Sie innerhalb des erteilten Zeitraumes nach Deutschland und/oder die anderen Schengenländer einreisen.

  • Sollte Sie nicht rechtzeitig zu Studien- oder Forschungsbeginn anreisen können, weil sich die Ausstellung des Visums verzögert, nehmen Sie Kontakt mit Ihren Ansprechpersonen in den Fakultäten auf (Betreuer*innen, Koordinator*innen etc.)
  • Sollten Ihr Visaantrag abgelehnt worden sein, haben Sie das Recht persönlich oder mit einem Anwalt gegen diese Entscheidung zu remonstrieren (Wiederspruch einlegen). Informationen zum Remonstrationsverfahren finden Sie auf den Seiten des zuständigen Konsulates. Beachten Sie die Fristen nach Eingang des Bescheides!
  • Bei manchen Auslandsvertretungen ist aufgrund der erhöhten Nachfrage der Visums-Antrag bei externen privaten Anbietern ausgelagert.
  • Bitte beachten Sie, dass bei mitreisenden Ehepartner*innen ggf. Deutschkenntnisse für den Antrag nachweisen müssen (Ausnahme: akademische Fachkräfte, Forscher*innen)
  • Beachten Sie, dass die Wohnung für Sie und Ihre mitreisenden Familienangehörigen eine Mindestgröße haben muss. In der Regel muss das Schlafzimmer für jede Personen über 6 Jahren mindestens 12 qm groß sein. Für Kinder unter 6 Jahren müssen mindestens 10 qm nachgewiesen werden.
  • -Bitte beachten Sie, dass eine befristete Aufenthaltserlaubnis eines anderen Schengenlandes, Ihnen weder erlaubt, nach Deutschland umzuziehen noch sich in Deutschland anzumelden oder einen Aufenthaltstitel zu beantragen! Bei Unsicherheiten fragen Sie vorab bei der Ausländerbehörde Ihres zukünftigen Wohnsitzes nach.

Versicherungen

Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland. Bitte achten Sie darauf, dass Sie ab dem Einreisedatum und während Ihres Aufenthaltes über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Es wird unterscheiden zwischen einer Reisekrankenversicherung (für die Einreise und bis zu 90 Tagen Aufenthalt), gesetzlichen Pflichtversicherung, gesetzlichen freiwilligen Versicherung und der privaten Versicherung.

Die Universität Bielefeld hat keine eigene Krankenversicherung und auch keinen Arzt für Studierende und Mitarbeiter*innen. Im Notfall gibt es einen Betriebsarzt, der für die Erstversorgung auf dem Campus zuständig ist.

Sollten Sie sich zu Beginn für eine private Versicherung entscheiden und einen Vertrag unterschreiben, können Sie, im Falle einer akuten Erkrankung, nicht von der privaten Versicherung in eine gesetzliche Versicherung wechseln. Dieses können Sie erst, wenn Sie versicherungspflichtig werden (z.B. Sozialversicherungspflichtige Arbeitsaufnahme oder Arbeitslosigkeit).

Außerdem sind bei privaten Versicherungsunternehmen Vorerkrankungen und/oder Schwangerschaft und Geburt oft ausgeschlossen. Daher ist es empfehlenswert bereits im Vorfeld sicherzustellen, dass die Versicherung Ihren medizinischen Bedürfnissen entspricht.

Sind Sie derzeit in den  Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gesetzlich versichert, können sie in Deutschland in der Regel für die Zeit Ihres Aufenthaltes die Gesundheitsleistungen für Ihren Aufenthalt in Anspruch nehmen und sich die Kosten von ihrer Krankenkasse erstatten lassen. Bringen Sie hierfür Ihre Europäische Versicherten Karte (EHIC) mit. Falls Sie von Ihrer Universität/Ihrem Arbeitgeber für einen längeren Zeitraum nach Deutschland entsendet werden, bringen Sie zusätzlich das Dokument  S1 mit.

Die Mitnahme der gesetzliche Versicherung trifft auch auf Länder zu, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen im Bereich der Krankenversicherung abgeschlossen hat (Beispiel Türkei). Hier müssen Sie bei Ihrer Heimatkrankenversicherung u.a. die Dokumente E-111, AT 11, ATN 11 oder BH6I anfordern. Ihre Krankenversicherung in Ihrem Heimatland kann Sie hierzu beraten.

Personen, die in keiner gesetzlichen Versicherung oder in Ländern mit denen Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, versichert sind, können für Ihren Aufenthalt eine Versicherung bei einem privaten Versicherungsunternehmen abschließen. Siehe Private Versicherung

Wenn Sie langfristig nach Deutschland kommen (z.B. Studium mit Abschluss) und Ihren Hauptmeldewohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie einen Antrag auf Mitgliedschaft bei einer Deutschen gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Folgende Personen müssen sich gesetzlich versichern:

  • Bachelor/Master Studierende bis zum 30. Lebensjahr und max. 14. Fachsemester
  • Arbeitnehmer*innen an der Universität Bielefeld, die sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden

Wenn Sie nicht zu den oben genannten Personenkreisen gehören und kein Anspruch auf eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht, können Sie prüfen lassen, ob Sie sich in der Deutschen Krankenversicherung freiwillig versichern lassen können. Hierzu stellen Sie bei der KV einen Antrag auf eine freiwillige Versicherung.

Manche Personengruppen können sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern lassen, jedoch besteht die Möglichkeit eine private Krankenversicherung abzuschließen. Hierzu gehören:

  • Verbeamtete Personen (u.a. Professor*innen)
  • Arbeitgeber*innen, die mehr als 66.600 Euro brutto pro Jahr verdienen
  • Drittstaatangehörige mit einem Stipendium, die älter als 30 Jahre sind, können sich in der Regel nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern, sofern Sie nicht in den letzten Monaten in der gesetzlichen KV der EU versichert waren.

Darüber hinaus gibt es private Versicherungen, die Pakete für internationale Studierende und Forscher*innen anbieten, die sich für einen begrenzten Zeitraum in Deutschland aufhalten.

Achten Sie darauf, dass diese Versicherungen auf einen befristeten Aufenthalt in Deutschland ausgelegt sind und für maximal 5 Jahre abgeschlossen werden können. Nach Ablauf dieser Zeit steigen die monatlichen Beiträge stark an.

Wenn Sie jemanden verletzen oder dessen Eigentum beschädigen, sind Sie verpflichtet, den verursachten Schaden zu ersetzen. Daher ist es üblich, eine Haftpflichtversicherung für alle unbeabsichtigten Schäden oder Unfälle abzuschließen, die von Ihnen oder einem Familienmitglied, einschließlich Kindern, Haustieren, und sogar dem Verlust Ihres Büroschlüssels verursacht werden. Obwohl diese Versicherung in Deutschland nicht obligatorisch ist, wird sie von einem Großteil der deutschen Bevölkerung getragen. Es ist leicht erschwinglich und reicht von etwa 6-10 Euro pro Monat.

Beschäftigte und Studierende der Universität sind unter bestimmten Voraussetzungen gesetzlich unfallversichert:

Darüber hinaus gibt es private Unfallversicherungen, die die Lücke zwischen Krankenversicherung und gesetzlicher Unfallversicherung schließen, wenn Sie einen Unfall haben und bei langjähriger Absicherung Kosten im Gesundheitswesen entstehen.

 

Wenn Sie Ihr Auto nach Deutschland bringen, müssen Sie eine Autoversicherung abschließen. Sie schützt Ihr Auto bei einem Unfall oder anderen Schäden. Diese Versicherung ist obligatorisch, wenn Sie mit einem Fahrzeug anreisen.


Kosten und Finanzierung

Studienfianzierung

Schon vor der Bewerbung um einen Studienplatz sollten Sie Ihre Studienfinanzierung planen.

Stipendien

Folgende Stipendienprogramme gibt es für internationale Studierende:

  • Studienabschluss-Stipendien für Studierende in der Phase kurz vor dem BA-, MA-Abschluss oder dem Staatsexamen (Bewerbung 2x/Jahr, nächste Bewerbungsfrist: 15.01.2023) Hier finden Sie weitere Informationen.
  • Stipendien für Studierende in englischsprachigen Masterstudiengängen im 1. oder 2.Semester (gemeinsam mit der Universitätsgesellschaft Bielefeld), nächste Ausschreibung in 2023
  • Stipendien für internationale Studierende mit Fluchthintergrund, zu denen Sie hier Informationen finden.

Die Leistungen für die Stipendiat*innen sind v.a. finanzieller Art, die Studierenden werden aber auch ideell gefördert. Einen Einblick in die erste Stipendiat*innenfeier des International Office finden Sie hier.

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an anderen Stipendien, die von unterschiedlichen Förder*innen finanziert werden, wie z.B. die Stipendienprogramme des Studienfonds OWL, die sich an alle Studierenden der Universität Bielefeld richten. Eine Übersicht weiterer Stipendien finden Sie zukünftig im Lernraum Plus des ISSC. Darüber hinaus können Sie hier recherchieren:

Auch für finanzielle Notlagen gibt es Unterstützungsangebote. Das ISSC kann internationalen Studierenden bei finanziellen Engpässen eine Nothilfe aus Mitteln des Vereins für internationale Studierende in Bielefeld (ViSiB) auszahlen. Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen an issc-io@uni-bielefeld.de. Alternativ kann sowohl die evangelische Studierendengemeinde (ESG) als auch die katholische Hochschulgemeinde (KHG) mit geringen Beträgen dabei helfen, finanzielle Notsituationen zu überbrücken. Zudem gibt es die Möglichkeit, beim Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) ein Sozialdarlehen zu beantragen.

Weitere Informationen und Unterstützung bei der Stipendiensuche und -bewerbung erhalten Sie in unseren Veranstaltungen und Sprechstunden zur Studienfinanzierung. Dort können Sie sich auch über Hilfen in finanziellen Notsituationen informieren. Die aktuellen Sprechzeiten finden Sie hier.


Wohnen

Kümmern Sie sich frühzeitig um eine Unterkunft in Bielefeld.

Angebote finden Sie im Internet zum Beispiel auf folgenden Seiten:


Sprache

Sprachkenntnisse

Im Alltag und in der Freizeit ist Deutsch die gemeinsame Kommunikationssprache.  Die Niveaustufen der Deutschkurse und Prüfungen unterteilen sich anhand des gemeinsamen Europäischen Referrenzrahmens (CEFR) von A1 bis C2.

Je nachdem, welchen Studiengang Sie an der Universität studieren oder promovieren möchten, müssen Sie für die Bewerbung das geforderte Sprachniveau in Deutsch oder Englisch nachweisen. Die Übersicht der geforderten Sprachnachweise finden Sie hier.

Zur Vorbereitung der Sprache können Sie zum Beispiel einen Deutsch-Kurs beim Goethe Institut oder anderen Anbietern in Ihrem Heimatland durchführen. Oder Sie können an einen Online-Kurs bei der Deutschen Welle teilnehmen. Hier können Sie auch Musik oder Nachrichten auf Deutsch hören. Wenn Sie Ihre Sprachkenntnisse gerne vor Ort in Deutschland intensivieren möchten, melden Sie sich für einen Deutschkurs an. Eine Übersicht der Sprachkurse an Hochschulen finden Sie auf Seiten des DAAD

Sollten Sie schon Sprachkenntnisse von mindestens  A2 haben und Ihre Fachsprache vertiefen wollen, nehmen Sie an der jährlich stattfindenden Sommerschule der Universität Bielefeld teil.

Siehe auch: Nach der Anreise Deutsch an der Universität lernen


Anreise

Hier finden Sie alle Informationen zur Anreise an der Universität Bielefeld.


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