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Einschreibung

Studium mit Abschluss

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld

Einschreibung für internationale Studienbewerber*innen

Welcher Fall trifft auf Sie zu?

Fall 1: Noch nicht an der Uni Bielefeld eingeschrieben

So reichen Sie die Nachweise ein

Screenshot: Dokumenten-Upload im Bewerbungs- und Statusportal
Screenshot: Dokumenten-Upload im Bewerbungs- und Statusportal

Zunächst beantragen Sie Ihre Immatrikulation online im Bewerbungs- und Statusportal. Direkt im Anschluss können Sie über den Dokumenten-­Upload die Nachweise als PDF-Dateien hochladen.

Beachten Sie unbedingt die im Zulassungsbescheid genannte Einschreibfrist! Lassen Sie die Einschreibfrist verstreichen, verliert die Zulassung ihre Gültigkeit und der Platz wird neu vergeben.

Im Rahmen der Online-Bewerbung hochgeladene Dokumente müssen ggf. erneut für die Einschreibung hochgeladen werden.

Es werden Dokumente in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert. Dokumente in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer offiziellen Übersetzung versehen werden.

Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der für die Einschreibung zu erbringenden Nachweise

Nachweis der Hochschulreife

In der Regel das Abiturzeugnis. Sollte keine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife vorliegen, dann z.B. der Nachweis eines Hochschulabschluss. Die Fachhochschulreife berechtigt nicht zum Studium an der Uni Bielefeld.

Nachweis der Krankenversicherung

Der für die Einschreibung erforderliche Krankenversicherungsnachweis wird erbracht über das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Meldung „M10“ für die Universität Bielefeld an; die für das Meldeverfahren erforderliche Absendernummer der Universität Bielefeld lautet H0000644. Ihre Versicherungsbestätigung wird uns dann auf elektronischem Weg übermittelt.

Sollten Sie nicht gesetzlich versichert sein, kontaktieren Sie bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Auch in diesem Fall ist eine „M10“-Meldung an die Universität erforderlich, die bestätigt, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.

Krankenversicherungsbescheinigungen in Papierform bzw. Versichertenkarten sind für die Einschreibung nicht ausreichend.

Für die Einschreibung in die Promotion ist der Nachweis der Krankenversicherung nicht erforderlich.

Scan des Reisepasses/ ID-Card

Scan der Seite des Reisepasses mit Personalien und Passbild bzw. Scan der ID-Card

Generaleinwilligung

Gegebenenfalls bei minderjährigen Bewerber*innen

Download der Generaleinwilligung inkl. Erläuterung

Sprachzertifikat

Gegebenenfalls Sprachnachweis (DSH, TestDaF, Sprachdiplom, etc.), sofern die Hochschulzugangsberechtigung an einer nicht-deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde.

Weitere Informationen zu den sprachlichen Zugangsvoraussetzungen

APS-Zertifikat

Gegebenenfalls für Bewerber*innen aus Indien, China, Vietnam. Muss zusätzlich zum PDF-Upload auch beim Studierendensekretariat im Original vorgelegt werden.

Exmatrikulationsbescheinigung

Gegebenenfalls Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule bei früherem Hochschulstudium.

Informationen in den Bescheiden beachten!

Gegebenenfalls sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Master-Studiengänge

Die Einschreibung in Master-Studiengänge erfordert zusätzliche Nachweise:

  • Zusätzlich Nachweis des Bachelor Abschlusses bzw. Nachweis des abgeschlossenen Hochschulstudiums.
  • Falls das Bachelorzeugnis bei der Ein-/Umschreibung in den Master noch nicht vorliegt, ist ein Nachweis über das Bestehen des Bachelor vom Prüfungsamt (4,0 Bescheinigung, vorläufiger Nachweis über das Bestehen, etc.) ausreichend. Das Bachelorzeugnis muss in diesem Fall im laufenden Semester nachgereicht werden.
  • Vollständiges Transkript und/ oder Diploma Supplement
  • Ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Promotion

Die Einschreibung in Promotions-Studiengänge erfordert zusätzliche Nachweise:

  • Zusätzlich Antrag auf Immatrikulation (außer bei Medizin); Nachweis des einschlägigen abgeschlossenen Hochschulstudiums (Bachelor, Master)
  • Zusätzlich Nachweis der Fakultät über die Annahme als Doktorand*in mit Vermerk der Fakultät, dass ihre Deutschkenntnisse ausreichend bzw. für die Promotion nicht erforderlich sind.
  • Ggf. sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

So reichen Sie die Nachweise ein

Reichen Sie die geforderten Unterlagen beim Studierendensekretariat (Internationales Sachgebiet) über das Kontaktformular ein.

Es werden Dokumente in deutscher oder englischer Sprache akzeptiert. Dokumente in anderen Sprachen müssen zusätzlich mit einer offiziellen Übersetzung versehen werden.

Antrag auf Immatrikulation

Über die Einschreibhilfe

Für die Einschreibung in Sprachkurse wird nach Vorlage der Anmeldung zum Sprachkurs der Immatrikulationsantrag vom Internationalen Sachgebiet des Studierendensekretariats bereitgestellt.

Scan des Reisepasses/ ID-Card

Scan der Seite des Reisepasses mit Personalien und Passbild bzw. Scan der ID-Card

Nachweis der Krankenversicherung

Der für die Einschreibung erforderliche Krankenversicherungsnachweis wird erbracht über das neue elektronische Studierenden-Meldeverfahren der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Bitte fordern Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse die Meldung „M10“ für die Universität Bielefeld an; die für das Meldeverfahren erforderliche Absendernummer der Universität Bielefeld lautet H0000644. Ihre Versicherungsbestätigung wird uns dann auf elektronischem Weg übermittelt.

Sollten Sie nicht gesetzlich versichert sein, kontaktieren Sie bitte eine beliebige deutsche gesetzliche Krankenversicherung. Auch in diesem Fall ist eine „M10“-Meldung an die Universität erforderlich, die bestätigt, dass Sie nicht in einer gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind.

Krankenversicherungsbescheinigungen in Papierform bzw. Versichertenkarten sind für die Einschreibung nicht ausreichend.

Für die Einschreibung in Sprachkurse oder in die Promotion ist der Nachweis der Krankenversicherung nicht erforderlich.

Informationen in den Bescheiden beachten!

Gegebenenfalls sind weitere Angaben im Zulassungs- bzw. Zugangsbescheid zu beachten!

Fall 2: Bereits an der Uni Bielefeld eingeschrieben

Bereits an der Uni Bielefeld eingeschriebene Studierende

  1. stellen einen Antrag auf Umschreibung (Antrag auf Studiengangwechsel/ Doppelstudium/ Änderung)
  2. entnehmen die Informationen über weitere einzureichende Unterlagen direkt aus dem Antrag auf Umschreibung

Bitte beachten Sie, dass im Vorfeld immer eine Bewerbung innerhalb der Bewerbungsfristen für internationale Studierende notwendig ist.

➥ Weitere Informationen zur Umschreibung und zum Übergang in den Master

Häufige Fragen zum Dateiupload

Meine PDF-Datei ist zu groß! Wie kann ich sie verkleinern?

  • Große Bilder bzw. Einbettung großer Bilddateien vermeiden
  • Ggf. Dokument in mehrere PDF-Dateien aufteilen
  • Adobe Online-Tool zur Kompression verwenden: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/compress-pdf.html

Die maximale Größe für PDF-Uploads beträgt 5 MB.

Wie kann ich mehrere PDF-Dokumente zusammenfügen?

Adobe Online-Tool zum Zusammenfügen: https://www.adobe.com/de/acrobat/online/merge-pdf.html

Welche Dateitypen kann ich hochladen?

Es ist nur der Upload von PDF-Dateien gestattet.

Wie soll ich die Dateien benennen?

Im Idealfall wählen Sie eine informative Dateienbezeichnung, die sowohl ihren vollständigen Namen, als auch Informationen zum Inhalt der PDF enthält. Wenn Sie bereits an der Universität Bielefeld eingeschrieben sind, verwenden Sie gerne Ihre Matrikelnummer anstelle des Namens. Zum Beispiel: „Mustermensch-Alex_Abiturzeugnis.pdf“ oder „2118879_Transkript_BA-Zeugnis.pdf

Ich habe eine falsche Datei hochgeladen! Was nun?

Solange Sie einen Bewerbungsantrag mit den Dokumenten noch nicht eingereicht haben, können Sie über die Auswahl „Antrag bearbeiten“ auf der Antrags-Übersichtsseite zurück an die entsprechende Stelle im Antrag springen und die hochgeladene Datei über das „X“ löschen und eine neue Datei hochladen.

Sobald Sie einen Bewerbungsantrag mit den entsprechenden hochgeladenen Dateien eingereicht haben, können Sie selbst keine Änderung mehr vornehmen. Kontaktieren Sie in diesem Fall das Studierendensekretariat mit Anlage der entsprechenden Datei.

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