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Informationen für gefährdete Wissenschaftler*innen

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Gefährdete Wissenschaftler*innen

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welcome@uni-bielefeld.de

Ein Zentrales Anliegen der Universität Bielefeld ist es, Menschen darin zu unterstützen, ihr Potential in Studium, Forschung, Lehre zu entfalten und die Freiheit der Wissenschaft zu fördern. 
Mit der Unterstützung für gefährdete Wissenschaftler*innen ist es unser Anliegen für Bildung, Wissenschaft und Diversität einzustehen.
 

Stipendien für gefährdete/geflüchtete wissenschaftler*innen

Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) bietet aus Mitteln des Auswärtigen Amtes (AA) das Stipendienprogramm „Hilde Domin-Programm“ an. 

Das Hilde Domin-Programm soll weltweit gefährdete Doktorand*innen, denen in ihrem Herkunftsland formal oder de facto das Recht auf Bildung verweigert wird, darin unterstützen, ein Studium in Deutschland aufzunehmen oder fortzusetzen, um einen Studien- oder Promotionsabschluss an einer deutschen Hochschule zu erlangen. Langfristiges Ziel des Stipendienprogramms ist es, den Studierenden und Doktorand*innen ein Hochschulstudium bzw. Forschungsaufenthalt in sicherer Umgebung zu ermöglichen, damit sie nach Abschluss des Studiums bzw. Forschungsvorhabens einen wichtigen Beitrag zur politischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Entwicklung leisten können.*

Voraussetzungen für die Nominierungen sind:

  • Besitz von Bildungsnachweisen, die den Zugang zu einer Hochschule ermöglichen und den Abschluss eines angestrebten Studiengangs bzw. Forschungsvorhabens laut Anabin gewährleisten (Hinweis: letzter Abschluss max. zwei Jahre zurück)
  • Zulassung zum Studium bzw. eine Betreuungszusage für ein Forschungsvorhaben an der Universität Bielefeld
  • Eine nachgewiesene oder glaubhafte Bedrohung des persönlichen Wohlergehens oder der Sicherheit (z.B. durch körperliche Gewalt, Verhaftung, Verweigerung von Bürger- und Bildungsrechten usw.

*Ausgenommen sind die Fachrichtungen: Humanmedizin, Kunst, Kommunikation, Film, Musik und die Herkunftsländer: EU, EWR, EFTA-Länder sowie Andorra, Monaco, San Marino und Vereinigtes Königreich.

Bitte beachten Sie: Eine eigenständige Bewerbung für das Programm ist nicht möglich. Die Nominierung erfolgt ausschließlich über das Rektorat und das International Office der Universität Bielefeld. Bitte nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt mit uns auf: refugee@uni-bielefeld.de

Nach der erfolgreichen Nominierung durch die Universität Bielefeld erhalten potenzielle Kandidat*innen die Möglichkeit, sich direkt über ein Online-Portal beim DAAD zu bewerben. Die endgültige Auswahl der Kandidat*innen erfolgt durch eine unabhängige, vom DAAD berufene Auswahlkommission. Im Rahmen der Auswahl werden sowohl die Gefährdung als auch die akademische Leistungsfähigkeit beurteilt.

Weitere Informationen zum Hilde Domin-Programm finden Sie auch auf der Webseite des DAAD.

Zurzeit können keine Anträge in diesem Programm gestellt werden.

Mit der Philipp Schwartz-​Initiative erhalten Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Deutschland die Möglichkeit, gefährdete Forschende im Rahmen eines Vollstipendiums oder eines Arbeitsvertrages für 24 Monate aufzunehmen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer einjährigen Verlängerung im Rahmen eines Kofinanzierungs-​Modells.

Finanziert wird diese Initiative durch das Auswärtige Amt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-​Stiftung, die  Andrew W. Mellon Foundation, die Fritz Thyssen Stiftung, die Gerda Henkel Stiftung, die Klaus Tschira Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, den Stifterverband sowie die Stiftung Mercator.

Die Universität Bielefeld hat sich erfolgreich mit einem Betreuungskonzept als aufnehmende Einrichtung beworben sodass bei Neuanträgen auf einem vorhandenen zentralen Unterstützungskonzept aufgebaut werden kann.

Voraussetzungen für eine Bewerbung sind:

  • Forschungsprojekt und die Aufnahme durch eine/n ​Professor*in  der Universität Bielefeld
  • Die Forschende muss über eine Promotion oder einen vergleichbaren akademischen Grad verfügen und darf sich zum Zeitpunkt der Antragstellung grundsätzlich noch nicht mehr als fünf Jahre außerhalb des Heimatlandes aufhalten. „Bildungsinländer“ oder Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft sind ausgeschlossen.
  • ein aufenthaltsrechtlicher Status im Zusammenhang eines Asylverfahrens innerhalb der EU, aus dem eine anerkannte Gefährdung hervorgeht, oder ein glaubwürdiger, nicht mehr als 12 Monate vor Antragsschluss erstellter Nachweis der Gefährdung von dritter Stelle, z. B. Dokumentation durch das Scholars at Risk Network (SAR) oder den Council for At-​Risk Academics (CARA).  Wenn eine Gefährdung über Scholars at Risk nachgewiesen werden soll, muss der Antrag so früh wie möglich bei Scholars at Risk/CARA eingereicht werden.

Bei Rückfragen zur Bewerbung können Sie sich an das Welcome Center wenden: welcome@uni-bielefeld.de  

Weitere Informationen finden Sie auf Seiten der  Alexander von Humboldt-​Stiftung.

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