Leistungsmeldung außerhalb BA/MA
Die Leistungsmeldung im eKVV ist ausgerichtet auf die Studiengänge im "Studienmodell 2011", das sind derzeit die BA/MA-Studiengänge sowie Medizin/Staatsexamen.
Daneben gibt es aber auch Studienangebote oder Anlässe, für die eine andere Form der Leistungsmeldung vorgesehen ist.
Ausgangspunkt für die Leistungsmeldung ist für Lehrende und deren Sekretariate die Seite
Im Studiengang "Rechtswissenschaft/Staatsexamen" ist keine Erbringung von Studienleistungen vorgesehen, deshalb werden Sie dort keine Möglichkeit zur Leistungsmeldung finden.
Für das Melden von Prüfungsleistungen wurde ein eigenes Import-Feld eingerichtet, das die besondere Form der Benotung in diesem Studiengang aufnehmen kann. Das Melden von Prüfungsleistungen als Einzelleistung ist Stand heute (Februar 2022) nicht möglich.
Bei Veranstaltungen, die eine Fachzuordnung in diesem Studiengang hat, wird unter dem Link "Leistungsbuchung" -> "Import" ein eigener Punkt "Zum Leistungsimport für das Staatsexamen Rechtswissenschaft" angezeigt.
Um Leistungen importieren zu können, sollten sie idelaerweise in Form eine Excel-Tabelle vorliegen. Um diese Tabelle zu erstellen, können Sie die Teilnahmeliste der Veranstaltung exportieren und entsprechend bearbeiten (wir haben auf dieser Seite beschrieben, was dabei zu beachten ist).
In der Tabelle müssen folgende Spalten in genau dieser Reihenfolge vorhanden sein (Sie müssen die Spalten der Tabelle ggf. umsortieren):
Weitere Spalten wie Namen und Leistungsarten sind nicht notwendig und dürfen nicht mit in das Importfeld kopiert werden!
Wählen Sie zunächst über dem Importfenster die Leistungsart und das Erbringungsdatum der Leistung aus.
Markieren Sie in der Tabelle die notwendigen Spalten und kopieren Sie diese in das große Textfeld auf dieser Seite. Falls in der Tabelle unterschiedliche Leistungsarten enthalten sind, so müssen Sie diese in mehreren Schritten importieren. Bei einem Import kann immer nur eine Leistungsart verwendet werden.
Wenn Sie den Schalter "Import" klicken, erhalten Sie im nächsten Schritt eine Vorschau der zu importierenden Datensätze, sowie ggf. eine Liste der Daten, die nicht übernommen wurden, weil sie fehlerhaft sind. Sie können dann den Import abschließen und danach die Korrektur der nicht importierbaren Datensätze durchführen. Die importierten Daten werden jetzt an das zuständige Prüfungsamt geschickt. Den Status aller Leistungsbuchungen einer Veranstaltung können Sie unter dem Aktionspunkt "Leistungsliste" einsehen.
Unter den nicht importierbaren Daten können auch Matrikelnummern sein, die ausschließlich eine Einschreibung im Bachelor haben. Für diese Studierenden muss die Vorlage etwas angepasst werden und für den Import wird auf der Buchungsseite der Link "Zum Leistungsimport gewählt".
Studierende des BA "Recht und Management" die keine zusätzliche Einschreibung im Staatsexamen Rechtswissenschaft haben, können über das normale "Import-Feld" eingegeben werden. Hier muss die vorbereitete Excel-Tabelle ein etwas anderes Format aufweisen (s. Screenshot):
In bestimmten Fällen sollen über die BIS-Prüfungsverwaltung auch Leistungen oder Teilnahmen an Veranstaltungen dokumentiert werden, die von Studierenden erbracht wurden, die nicht in einem Bachelor- oder Masterstudiengang eingeschrieben sind. Ein Beispiel sind die ERASMUS Studierenden.
In der Seite zur Massenbuchung von Studienleistungen wird als weitere Option speziell für diese Studierenden die Meldung einer ''Completed''-Leistung angeboten. Solche ''Completed''-Leistungen müssen mit einer Leistungspunktzahl ausgestattet werden und können so den Studierenden beim Verlassen der Hochschule in einem semesterbezogenen Transcript dokumentiert werden. Neben der Meldung von ''Completed'' Leistungen ist es grundsätzlich auch möglich, die Funktion zur Buchung von Einzelleistungen zu nutzen. Hier können solchen Studierenden Leistungen verbucht werden, die auch für die anderen Teilnehmer*innen der Veranstaltung vorgesehen sind, sofern dies inhaltlich gerechtfertigt ist.
Bitte beachten Sie bei der Meldung von Leistungen für ERASMUS-Studierende, dass diese ihre Leistungen im Rahmen eines "Learning Agreement" erbringen. Informationen zum Learning Agreement finden Sie auf den Seiten des International Office
Auch für Promotionsstudierende wird die Möglichkeit angeboten, eine "completed"-Leistung zu melden. Dabei gibt es die Besonderheit, dass je nach Promotion die Meldung von LPs mit der Leistung obligatorisch sein kann oder aber nicht in Frage kommt. Das eKVV unterscheidet daher je nach Einschreibung: