Ziel dieses Prozesses ist die Änderung eines Studiengangs oder einer Studiengangsvariante, ohne dass eine Zertifizierung anschließt. Der Prozess ist im Grunde der Prozess zur Änderung mit Zertifizierung, es fallen jedoch einzelne Prozessschritte weg. Änderungen von Studienangeboten finden in der Regel eingebettet in ein QM-Verfahren statt.
Der Prozess ist in vier Phasen unterteilt:
Änderung meint in diesem Fall Änderungen an Studiengangsvarianten, die so weitreichend sind, dass die Fächerspezifischen Bestimmungen (FsB) betroffen sind. Die Änderungen beinhalten dabei keine konzeptionellen Änderungen (zur Frage, wann eine Änderung konzeptionell ist, siehe FAQ), da dann der Prozess Änderung von Studienangeboten mit Zertifizierung maßgeblich wäre.
Das Vorgehen bei reinen Aktualisierungen der Modulbeschreibungen oder Korrekturen von Fehlern wird zwischen der*dem QM-Koordinator*in und den Ansprechpersonen in SL.1 abgestimmt. Es empfiehlt sich auch in diesen Fällen eine Änderungsanzeige (siehe Vorlagen im Download Bereich) auszufüllen.
Der Prozess startet in der Fakultät mit einem Änderungswunsch. Der Änderungswunsch beinhaltet dabei keine konzeptionelle Änderung (zur Frage, wann eine Änderung konzeptionell ist, siehe FAQ).
Am Ende der Planungsphase steht also für dezentrale und zentrale Akteur*innen der Auftrag, weiter zu machen und die Umsetzung anzugehen. An die Planungsphase schließt sich daher die Umsetzungsphase an.
Die Studiengangsdokumente haben nun einen Status den die Arbeitsebene so einschätzt, dass er beratungsreif ist. Den Abschluss der Phase bildet eine Freigabe der Dokumente für die weitere Prüfung und Beratung durch Dekan*in oder Studiendekan*in im Namen der Fakultät.
Mit dem Abschluss der Umsetzungsphase ändert sich die Rolle von SL.1: Bis hierhin erfolgte eine Beratung bei der Erstellung der Unterlagen, in der folgenden Evaluationsphase werden diese Unterlagen nun einer formalen Prüfung unterzogen.
Es liegen nun alle Dokumente für die Beschlussfassung in den Gremien vor, dieser Punkt markiert den Übergang von der Evaluationsphase zur Beschluss- und Veröffentlichungsphase.
empfiehlt auf Grundlage der Änderungen die Veröffentlichung der angepassten FsB
Das Rektorat beschließt die Veröffentlichung der FsB.