Um den Prinzipien der guten wissenschaftlichen Praxis gerecht zu werden, sollten zahlreiche Aspekte des Forschungsdatenmanagements bereits zu Beginn der Forschungsarbeit ausreichend berücksichtigt und thematisiert werden. Zu diesen Aspekten gehört u.a. die Dokumentation der Daten, ihre Archivierung, die Langzeitverfügbarkeit nach der abgeschlossenen Forschungsarbeit sowie die Klärung der Zuständigkeiten und Pflichten der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die folgenden Punkte stellen den Kern eines Datenmanagementplans dar:
Angelehnt an: WissGrid, RDM University of Oxford
Allgemeine Angaben zum Projektvorhaben, wie z.B. Ziele, Projektträger und Laufzeit.
Beschreibung der existierenden Daten, die für das Projekt nachgenutzt werden können und ihre Integration in das Projektvorhaben.
Angaben zu Datenarten und Formaten und geschätzter Datenmenge, die verwendet und erzeugt werden. Darüber hinaus sollten weitergehende Informationen zum Prozess der Datengenerierung und Qualitätssicherung (wie z.B. Maßnahmen zur Dokumentation, Validierung) dargestellt werden.
Angaben zur einheitlichen Regelung zur Datenverwaltung innerhalb des Projektes (z.B. bezüglich Dateispeicherung, Dateibenennung, Synchronisation, Versionierung und kollaborativen Arbeiten).
Welche Daten werden getauscht? Wie wird der Datenaustausch umgesetzt? Informationen zur angestrebten Interoperabilität mit in der eigenen Wissenschaftscommunity etablierten fremden Datendiensten.
Wie sind die Verantwortlichkeiten für das Datenmanagement innerhalb des Projekts festgelegt und verteilt?
Angaben zu den Kosten und dem Personalaufwand für die Einhaltung des Datenmanagementplans, sowie laufender Kosten für Data Curation, Erstellung von Metadaten, Archivierung, etc.