Das Rektorat leitet die Universität. Vorsitzende des Rektorats ist die Rektorin, die die Universität nach außen vertritt. Neben der Rektorin gehören dem Rektorat vier Prorektor*innen mit eigenen Geschäftsbereichen und der Kanzler an. Fünf Rektoratsbeauftrage unterstützen das Rektorat zusätzlich bei strategisch wichtigen Themen.
Übergeordnetes Ziel des Rektorats ist die strategische Entwicklung Universität Bielefeld zu einem individuellen und attraktiven Wissenschaftsstandort mit klar erkennbarem Charakter und wissenschaftlichem Profil. Die verschiedenen Aufgabenbereiche innerhalb des Rektorats dienen dieser Profilbildung.
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Rektoratsmitglieder und -beauftragten für ihre jeweiligen Aufgabenbereiche können dem Geschäftsverteilungsplan (einsehbar nur für Beschäftigte der Universität) entnommen werden.
Darüber hinaus ist das Rektorat der Gleichstellung und der Diversität verpflichtet: Es würdigt die Vielfalt der Menschen, die an der Universität arbeiten, studieren, lehren und forschen, und fördert ihre unterschiedlichen Fähigkeiten, Talente und Kompetenzen.
Das Rektorat ist dem Hochschulrat und dem Senat gegenüber auskunftspflichtig. Seine Mitglieder werden von der Hochschulwahlversammlung gewählt.
Das Rektorat ist zudem Mitglied der Landesrektorenkonferenz (LRK), die die Interessen aller sechzehn Universitäten in NRW vertritt.
Die Auskünfte gemäß § 7 Korruptionsbekämpfungsgesetz der Mitglieder des Rektorats der Universität Bielefeld sowie die den hauptberuflichen Rektoratsmitgliedern jährlich gewährten Bezüge (§ 20 Abs. 6 Hochschulgesetz) können in der Stabsstelle Interne Revision und Compliance bei Frau Balkenhol, Raum: UHG T6-230, Tel. 0521.106-3331, eingesehen werden.