Ethikanträge zu Forschungsvorhaben von Mitgliedern und Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL können je nach Untersuchungsgegenstand sowie Konstellation der Antragstellenden entweder bei der medizinischen Ethikkommission Westfalen-Lippe (EK WL) oder der Ethikkommission der Universität Bielefeld (EUB) gestellt werden. Die Ethikkommission der Universität Bielefeld nimmt nicht die Aufgaben einer medizinischen Ethikkommission wahr.
Näheres zur Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten ist den "Internen Regelungen zur Antragstellung und Zuständigkeiten der Medizinischen Ethik-Kommission EK WL und der Ethik-Kommission der Universität Bielefeld" in der jeweils aktuellen Fassung geregelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Sollte sich nach Sichtung der Abgrenzungsregelungen eine mögliche Zuständigkeit der EUB ergeben, sind folgende Unterlagen einzureichen:
Forschungsvorhaben von nicht-ärztlichen Mitgliedern/ Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL:
Forschungsvorhaben mit Beteiligung von ärztlichen Mitgliedern / Angehörigen der Medizinischen Fakultät OWL (in Einzelfällen möglich):
Weitere Informationen zur Antragstellung bei der EUB und die aktuellen Antragsformulare finden Sie hier.