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Bi-nationale Promotion (Cotutelle de thèse)

Campus der Universität Bielefeld
© Universität Bielefeld
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														Pia Ortwein
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Pia Ortwein

Strategische Personalentwicklung Wissenschaft & Diversität

Raum
UHG C3-118

														Merle von der Nahmer
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Merle von der Nahmer

Abteilungsleiterin, Leiterin Zentrales Wahlamt, Angelegenheiten der Studierendenschaft, Studentische Vereinigungen, Hochschulsport, Promotionsordnungen und Cotutelle-Verträge

Raum
UHG B1-210

Bi-nationale Promotion (Cotutelle de thèse)

Sie können auch eine bi-nationale Promotion anstreben und nach erfolgreich absolviertem Promotionsverfahren einen Abschluss von den zwei beteiligten Hochschulen erlangen. Eine bi-nationale bzw. grenzüberschreitende Promotion setzt einen Aufenthalt an beiden Hochschulen während der Promotion voraus und bedeutet, dass Betreuung, Begutachtung und das Prüfungsverfahren mit Beteiligung beider Hochschulen stattfinden. Dazu muss eine individuelle Vereinbarung in Form eines Vertrags zwischen den zwei beteiligten Hochschulen sowie mit dem*der Promovierenden geschlossen werden. Es ist keine zwingende Voraussetzung, dass bereits eine Kooperation zwischen der Universität Bielefeld und der Partnerhochschule im Ausland existiert. Der individuelle Vertrag regelt unter anderem die Betreuung der Promovierenden durch Betreuer*innen beider Hochschulen, die Aufenthalte an beiden Hochschulen, die Sprache und das Thema der Dissertation, das Promotionsprüfungsverfahren (Bestellung der Gutachter*innen, Zusammensetzung der gemeinsamen Prüfungskommission, die Voraussetzungen, Formen und Bewertungskriterien für die einzelnen Prüfungsleistungen (Dissertation und mündliche Prüfung), die zu verleihenden Doktorgrade, etc.).

Ein bi-nationales Promotionsverfahren bedeutet nicht, dass aufgrund einer Promotionsarbeit und eines gemeinsam durchgeführten Promotionsverfahrens zwei Doktorgrade verliehen werden. Es handelt sich vielmehr um zwei aufeinander Bezug nehmende Doktorgrade, wobei entweder der deutsche oder der ausländische Doktorgrad angegeben bzw. geführt werden darf. Im Anschluss an das erfolgreiche Promotionsverfahren und nach der Veröffentlichung der Dissertation wird entweder eine gemeinsame Urkunde beider beteiligter Hochschulen verliehen, oder wenn dies aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, werden zwei aufeinander verweisende Urkunden ausgehändigt, in welchen vermerkt ist, dass der Doktorgrad in einem grenzüberschreitenden Promotionsverfahren mit einer anderen Hochschule erlangt wurde.

Das Team der Personalentwicklung in der Wissenschaft berät Sie gerne zu den Chancen und Herausforderungen einer bi-nationalen Promotion. Darüber hinaus stehen Ihnen natürlich auch Ansprechpersonen in den Fakultäten für Fragen zur Verfügung. Wenn Sie sich für eine bi-nationale Promotion entschieden haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Ansprechpersonen bzw. Prüfungsämtern in Ihrer Fakultät auf und besprechen Sie die weiteren Schritte für die vertragliche Ausgestaltung. Die Zuständigkeit hierfür liegt dann bei der Abteilung für Akademische Angelegenheiten des Dezernats Studium und Lehre.

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