1789 - 1793 |
Im Zuge der Französischen Revolution bilden sich erste Frauenclubs. Forderungen: volle Bürgerrechte für Frauen, die Gleichstellung von Mann und Frau und das Frauenwahlrecht. |
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1850 |
"Politischen Vereinen ist die Aufnahme von Frauenspersonen, Schülern, Lehrlingen verboten. Auch dürfen solche Personen nicht an Veranstaltungen und Sitzungen teilnehmen, bei denen politische Gegenstände behandelt werden." (§ 8 des Vereinsgesetzes, gültig bis 1908). |
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1865 |
In Leipzig gründen Luise Otto-Peters und andere Frauen den "Allgemeinen Deutschen Frauenverein". Forderungen: Bildungsmöglichkeiten für Frauen, Recht und Anspruch auf Arbeit und das Recht der freien Berufswahl. |
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1878 |
In einer Novelle zur Gewerbeordnung wird der Mutterschutz erstmalig geregelt. Demnach gilt ein unbezahltes Beschäftigungsverbot für die Dauer von drei Wochen nach der Geburt. |
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1882 |
Gründung der ersten Kranken- und Sterbekasse für Frauen und Mädchen. |
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1889 |
Gründungskongress der "II. Internationale" in Paris; Ausrufung des 8-Stunden-Arbeitstages. Auf Antrag von Emma Ihrer und Clara Zetkin erfolgte der Beschluss über die Gleichberechtigung der Frau. Gründung des "Verbandes weiblicher Angestellten" e.V. am 19. Mai in Berlin. |
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1891 |
Erstes Arbeiterinnenschutzgesetz im Reichstag; Frauenarbeit unter Tage wird verboten, der 11-Stunden-Tag für Frauen sowie vier Wochen bezahlte Ruhepause nach der Entbindung werden eingeführt. |
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1900 |
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) tritt in Kraft. Mit seinen Regelungen zu Ehe und Familie verankert es die Rechtsstellung der Frau im Sinne der patriarchalischen Tradition, d.h. dem Ehemann kommt das Entscheidungsrecht in allen Fragen des Ehe- und Familienlebens zu. |
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1901 |
Baden ist das erste Land, in dem Mädchen höhere Jungenschulen besuchen und sich an Hochschulen unter den gleichen Bedingungen wie Männer immatrikulieren können. |
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1908 |
Das neue Reichsvereinsgesetz lässt Frauen zu politischen Vereinen zu. |
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1910 |
26./ 27. August: Internationale Frauenkonferenz in Kopenhagen: Gründung des »Internationalen Frauentag« durch Clara Zetkin. Forderungen: 8-Stunden-Arbeitstag, gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Urlaub für Schwangere und die Gleichstellung der Frau im Arbeitsschutzgesetz. |
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1911 |
19. März: In Deutschland wird zum ersten Mal der »Internationale Frauentag« gefeiert. |
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1913 |
An allen Hochschulen in Deutschland studieren 3.900 Studentinnen, das sind 4,3% aller Studierenden. |
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1918 |
Am 30. November erhalten Frauen das aktive und passive Wahlrecht. Dieses Recht ist verankert in Art. 109 Abs. 2 der Weimarer Verfassung vom 01.08.1919: "Männer und Frauen haben grundsätzlich dieselben Rechte und Pflichten". |
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1919 - 1920 |
Demobilmachungsverordnungen weisen die Unternehmer an, zur Integration der Soldaten in die Wirtschaft Frauen nach einer Dringlichkeits-Bedürftigkeits-Reihenfolge zu entlassen. |
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1923 |
Margarete Von Wrangell wurde am 12. März die erste ordentliche Professorin in Deutschland und erhielt den Lehrstuhl für Pflanzenernährung an der Universität Hohenheim bei Stuttgart. |
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1934 - 1935 |
Erwerbseinschränkungen für verheiratete Frauen. Verfügung eines Numerus clausus für Studentinnen. |
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1937 |
Das Gesetz über die Beschränkung der Frauenarbeit wird wieder gelockert. Als Folge der Aufrüstung werden Frauen zur Arbeit in Munitionsfabriken verpflichtet. |
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1933 - 1945 |
Nationalistische Herrschaft / »Drittes Reich«. Das passive Wahlrecht und die Möglichkeit zur Zulassung zur Habilitation an Hochschulen und Universitäten werden Frauen genommen. Verbote bestimmte Berufe (u.a. wissenschaftliche und technische Berufe) zu ergreifen. Gleichschaltung der Frauenverbände. Massive Propagierung der Mutterschaft. Abschaffung des Internationalen Frauentages zu Gunsten des Muttertages. |
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1949 |
Am 23. Mai tritt das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. In Artikel 3 Absatz 2 Satz 1 der neuen Verfassung steht seitdem kurz und klar: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt." |
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1952 |
Mutterschutzgesetz Gesetz zum Schutz der erwerbstätigen Mutter. |
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1957 |
Das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau: Gleichberechtigungsgesetz Auf dem Gebiet des Bürgerlichen Rechts ändert vor allem das Familienrecht. Die Vorschriften treten am 1. Juli 1958 in Kraft. |
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1961 |
Familienrechtsänderungsgesetz Verbesserung der Rechtsstellung der Ehefrau, wenn der Mann die Scheidung wegen Zerrüttung verlangt. Unterhaltspflicht des Vaters grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes (vorher bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres). |
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1961 |
Elisabeth Schwarzhaupt (CDU) wird als erste Frau zur Bundesministerin ernannt. Sie ist für das Ressort Gesundheitswesen zuständig. |
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1962 |
Die Antibaby-Pille kommt in der BRD auf den Markt. |
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1965 |
Das Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und der Reichsversicherungsordnung wird verabschiedet. |
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1968 |
Erweiterung des Mutterschutzgesetzes Die Schutzfrist vor der Entbindung beträgt sechs Wochen. Die Schutzfrist nach der Entbindung ist auf acht Wochen erhöht worden, bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen. |
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1971 |
Empfehlung des Bundeskanzlers an die Bundesministerien zur Beschäftigung von Frauen im Öffentlichen Dienst, insbesondere zur vermehrten Einstellung von Beamtinnen und Angestellten im höheren und gehobenen Dienst. |
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1971 |
6. Juni »Selbstbezichtigungskampagne« von 374 Frauen in der Zeitschrift Stern „Wir haben abgetrieben!“ Aktion gegen § 218 StGB. |
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1972 - 1973 |
Rentenreformgesetz Schwerpunkte: Öffnung der Rentenversicherung für Hausfrauen, Einführung einer flexiblen Altersgrenze. |
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1972 |
Mit Annemarie Renger (SPD) wird zum ersten Mal eine Frau zur Präsidentin des deutschen Bundestages berufen. |
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1973 |
Der Deutsche Bundestag setzt mit den Stimmen aller Fraktionen die Enquete-Kommission »Frau und Gesellschaft« ein. |
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1974 |
Fünftes Gesetz zur Reform des Strafrechts
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1975 |
Internationales Jahr der Frau und erste Weltfrauenkonferenz in Mexico-City. |
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1975 |
Die Bundeswehr öffnet die Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes für Frauen. |
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1975 |
Gesetz über ergänzende Maßnahmen zum Fünften Strafrechtsreformgesetz
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1976 |
Fünfzehntes Strafrechtsänderungsgesetz – Indikationsregel –
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1977 |
Die feministische Zeitung »Emma« wird gegründet |
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1977 |
Erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts Partnerschaftsprinzip: keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe. Umstellung vom Schuld- auf das Zerrüttungsprinzip. Der Ehepartner, der nach der Scheidung nicht für sich selbst sorgen kann, erhält einen Unterhaltsanspruch. |
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1979 |
Gesetz zur Einführung eines Mutterschaftsurlaubs In einem Arbeitsverhältnis stehende Mütter erhalten zusätzlich zu bisherigen Schutzfristen (sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt) einen viermonatigen Mutterschaftsurlaub. Ein Kündigungsverbot sichert den Arbeitsplatz. Lohnersatzleistungen (bis zu 750 DM monatlich) aus Bundesmitteln. |
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1980 |
Zweite Weltfrauenkonferenz in Kopenhagen |
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1980 |
Die Bundesregierung unterzeichnet bei der Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Kopenhagen das Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau. |
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1980 |
Gesetz über die Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz und über die Erhaltung von Ansprüchen bei Betriebsübergang: Arbeitsrechtliches EG-Anpassungsgesetz. |
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1980 |
Abschlußbericht der Enquete-Kommission »Frau und Gesellschaft«
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1980 |
Änderung der Bundeslaufbahnverordnung
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1984 |
Gesetz zur Errichtung einer Stiftung »Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens«
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1985 |
Beschäftigungsförderungsgesetz
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1985 |
Das Gesetz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau tritt in Kraft. |
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1985 |
Dritte Weltfrauenkonferenz in Nairobi. |
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1985 |
Drittes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes
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1986 |
Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz
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1986 |
Bundeserziehungsgeldgesetz Gesetz über die Gewährung von Erziehungsgeld und Erziehungsurlaub. |
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1987 |
Kindererziehungsleistungsgesetz Gesetz über Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehung an Mütter der Geburtsjahrgänge vor 1921; |
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1988 |
Erster Informeller Frauenministerrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) in der Bundesrepublik Deutschland. |
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1990 |
Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland Gesetzliche Regelungen für Familien und Frauen, die seit mehr als 40 Jahren in beiden deutschen Staaten unterschiedlich ausgestaltet waren, werden nun im Einigungsvertrag vereinheitlicht. Der Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands legt fest, wie die gesamtdeutsche Rechtslage ab dem 3. Oktober 1990 – dem Tag der Vereinigung – angesehen wird und nach welchen Grundsätzen noch unterschiedliche Regelungen gemeinsam gelöst werden sollen. Artikel 31 Absatz 1 gibt dem gesamtdeutschen Gesetzgeber auf, die Gesetzgebung zur Gleichberechtigung zwischen Männern und Frauen weiterzuentwickeln. |
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1990 |
Gründung des Unabhängigen Frauenverbandes (UFV) in Berlin In dem Gründungsaufruf eines Initiativekomitees heißt es u.a.: "In der gegenwärtigen Situation des gesellschaftlichen Umbruchs spielen die Interessen von Frauen bislang eine untergeordnete Rolle. (…) Lasst uns deshalb die Initiative ergreifen! Frauen, organisieren wir uns! Schaffen wir uns eine eigene Interessenvertretung! Unser Vorschlag: Gründen wir gemeinsam einen Frauenverband, in dem sich alle
- Frauenvereine und -kommissionen - Frauenfraktionen der Parteien und Massenorganisationen - und jede einzelne Frau zu einer politischen Interessenvertretung zusammenschließen, ohne ihre Eigenständigkeit aufzugeben." |
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1991 |
Die Bundeswehr öffnet alle Laufbahnen des Sanitätsdienstes und des Militärmusikdienstes für Frauen. |
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1992 |
Rentenreformgesetz
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1992 |
Das Erziehungsgeld für Kinder, die vom 1. Januar 1992 an geboren sind, wird auf 2 Jahre ausgedehnt. |
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1992 |
Erstes Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes (Verbesserung im Kündigungsschutz). |
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1992 |
Schwangeren- und Familienhilfegesetz
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1992 |
EG-Mutterschutz-Richtlinie 92/85 mit Mindestvorschriften zum Mutterschutz tritt in Kraft.. |
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1993 |
Heide Simonis (SPD) ist die erste Ministerpräsidentin eines Bundeslandes. Sie regiert Schleswig-Holstein bis 2004. |
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1994 |
Das Gleichberechtigungsgebot in Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz wird ergänzt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin." |
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1994 |
Eine einheitliche Vorschrift im Strafgesetzbuch schützt Mädchen und Jungen unter 16 Jahren vor sexuellem Missbrauch unabhängig vom Geschlecht des Täters. |
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1994 |
Das Zweite Gleichberechtigungsgesetz (Bundesgesetz) tritt in Kraft. Schwerpunkte:
- Verschärfung des Verbotes der Benachteiligung wegen des Geschlechts im Arbeitsleben - Erweiterte Mitwirkungsrechte von Betriebsrat und Personalrat bei der Frauenförderung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf - Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz: Beschäftigtenschutzgesetz - Gesetz über die Berufung und Entsendung von Frauen und Männern in Gremien im Einflussbereich des Bundes: Bundesgremienbesetzungsgesetz |
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1994 |
Verordnung über die Wahl der Frauenbeauftragten in Dienststellen des Bundes Frauenbeauftragten-Wahlverordnung |
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1994 |
gesamtdeutscher FrauenStreikTag im März: Die Frauen aus der neuen Frauenbewegung wollten ihr unterschiedlichen Erfahrungen und Positionen miteinander vernetzen und so gegenseitig fruchtbar machen. |
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1995 |
Frauenförderstatistikverordnung
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1995 |
Durch das Schwangeren- und Familienhilfeänderungsgesetz werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes zur rechtlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruchs umgesetzt. Kernpunkt ist dabei die verpflichtende Beratung der Schwangeren in einer Not- und Konfliktlage. |
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1995 |
Vierte Weltfrauenkonferenz der Vereinten Nationen in Peking |
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1995 |
Entschließung des Rates der EG zur »Darstellung der Frau und des Mannes in Werbung und Medien«. |
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1996 |
Der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres wird geregelt. |
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1997 |
Inkrafttreten des neugefassten § 177 Strafgesetzbuch. Vergewaltigung in der Ehe ist strafbar. |
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1997 |
Beschluss des Europäischen Rates in Amsterdam Zielsetzung der Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern wird in Art. 2 und 3 EG-Vertrag festgeschrieben. In Art. 119 EG-Vertrag wird der Grundsatz des gleichen Entgelts bei gleicher Arbeit um gleichwertige Arbeit erweitert. |
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1997 |
Das Gesetz zur Änderung ausländer- und asylverfahrensrechtlicher Vorschriften enthält eine verbesserte Härtefallregelung und ermöglicht ausländischen Ehefrauen, die Opfer ehelicher Gewalt wurden, ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. |
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1999 |
Durch die Beschlüsse der Weltfrauenkonferenz in Peking und durch den Amsterdamer Vertrag wurde die Bundesregierung verpflichtet, Gender Mainstreaming als Strategie und Methode zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen und Männern einzuführen. |
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2001 |
Drittes Gesetz zur Änderung des Bundeserziehungsgeldgesetzes Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit für Väter, bessere Möglichkeiten für Frauen, durch Teilzeitbeschäftigung den Kontakt zum Beruf auch während des Erziehungsurlaubs aufrecht zu erhalten. Abkehr vom Leitbild des geltenden Erziehungsgeldgesetzes, das immer noch von der traditionellen Aufgabenteilung zwischen den Geschlechtern mit Zuweisung der Kinderbetreuung an Mütter und der Ernährerrolle an Väter ausgeht und fördert. |
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2001 |
Gesetz zur Elternzeit
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2002 |
Neufassung des Mutterschutzgesetztes
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2002 |
Gewaltschutzgesetz - Gesetz zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen Täter können von der gemeinsamen Wohnung weggewiesen werden, Gewaltschutzanordnungen wie Kontakt- und Annäherungsverbote können ausgesprochen werden. |
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2005 |
Angela Merkel (CDU) wird erste deutsche Bundeskanzlerin. |
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2006 |
Gesetz gegen Psychoterror ("Stalking"). |
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2006 |
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG
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2007 |
Das einkommensorientierte Elterngeld löst das Erziehungsgeld ab:
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2007 |
Das Bundeskabinett hat am 26. September 2007 den "Zweiten Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen" beschlossen. Sein Ziel ist es, Frauen in allen Lebensbereichen nachhaltig vor Gewalt zu schützen. |