Für Wissenschaftler*nnen, die in den kommenden Calls einen ERC-Antrag stellen werden, bietet das Rektorat finanzielle Unterstützung an, um zeitliche Freiräume zum Schreiben des Antrags zu schaffen.
Einzureichen ist - neben dem eingentlichen Antrag auf Mittel aus dem Strategieetat - eine einseitige Zusammenfassung des geplanten ERC-Projekts sowie ein Lebenslauf mit Publikationsliste und Funding ID immer bis zum
a) 28.02. für einen ERC-AdG
b) 31.06. für einen ERC-CoG
c) 30.04.für einen ERC-StG
des laufenden Jahres beim Dezernat FFT. Die Bewilligung erfolgt durch das Rektorat.
Ansprechpartnerin im Dezernat FFT:
Für die Antragstellung von koordinierten Verbundprojekten im Rahmen von Horizon Europe können Mittel aus dem Strategieetat beantragt werden. Die Höhe der Anschubfinanzierung richtet sich nach den konkreten Bedarfen. Bitte sprechen Sie uns an.
Ansprechpartnerin Dezernat FFT: Dr. Annika Merk
Auch für die Beantragung von koordinierten DN können Mittel aus dem Strategieetat beantragt werden. Bitte wenden Sie sich im Vorfeld an das Dezernat FFT.
Ansprechpartnerin Dezernat FFT: Erika Sahrhage