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Europäische Forschungsförderung

© Universität Bielefeld

Leitfäden und Infos zu HORIZON 2020 und HORIZON Europe

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Kontakt und Beratung

Das Dezernat Forschungsförderung & Transfer (FFT) ist die zentrale Service- und Beratungsstelle für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und ihre Partner aus der Wirtschaft.

Das EU-Team berät bei der Antragstellung und Abwicklung von EU Projekten.

Ansprechpartner*innen

Dr. Alice Merca
EU-Referentin, Beratung ERC, EIC

Dr. Annika Merk
EU-Referentin, Teamleitung
Beratung Verbundprojekte,
Verträge

Erika Sahrhage
EU-Referentin
Beratung Marie Sklodowska-Curie

Melanie Bonin

Sachbearbeitung EU- und sonstige internationale Projekte (Zuordnung der Fakultäten/Einrichtungen: siehe Link zum PEVZ)

Sven Grütz

Sachbearbeitung EU- und sonstige internationale Projekte (Zuordnung der Fakultäten/Einrichtungen: siehe Link zum PEVZ)

Andrea Limpke

Sachbearbeitung EU- und sonstige internationale Projekte (Zuordnung der Fakultäten/Einrichtungen: siehe Link zum PEVZ)

Andrea Voigt

Sachbearbeitung EU- und sonstige internationale Projekte (Zuordnung der Fakultäten/Einrichtungen: siehe Link zum PEVZ)

 

Hier finden Sie Leitfäden und Dokumente zur Durchführung von Projekten in HORIZON 2020 und HORIZON Europe, insbesondere jeweils aktuelle Timesheets zur Dokumentation der geleisteten Arbeitsstungen in EU-Projekten.

Falls Sie Mustertexte oder Leitfäden für die Antragstellung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.

 

 

In HORIZON 2020 und Horizon Europe ist die Zeitaufschreibung für zu 100% in einem EU-Projekt beschäftigte Personen nicht mehr zwingend vorgeschrieben, es muss aber nach wie vor ein Nachweis über die Tätigkeiten im Projekt erbracht werden. Das Führen der Timesheets ist die einfachste Möglichkeit, die Tätigkeiten im Projekt zu dokumentieren und wird daher dringend empfohlen.

 

Die Timesheet-Vorlagen für die Uni-Bielefeld stehen hier zum Download aus dem Uni-Netz bereit.

Für Projekte im Programm Horizon Europe und HORIZON 2020 kann die gleiche Timesheet-Vorlage verwendet werden!

Personen, die zu 100% in einem H2020-EU-Projekt arbeiten, müssen eine Erklärung darüber unterzeichnen:

 

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