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Bielefeld School of Education - BiSEd

Bielefelder Lehrer*innenbildung

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© Universität Bielefeld

Platzvergabe Praxissemester (FAQ)

Hier finden Sie häufige Fragen rund um die Platzvergabe Praxissemester und die dementsprechenden Antworten.

Das Fehlschlagen Ihrer Anmeldung in PVP kann zwei Gründe haben:

  1. Die BITS-Benutzername-Passwort-Kombination, die Sie eingegeben haben, ist falsch. Setzen Sie sich bitte mit der Beratung und dem Support im BITS in Verbindung. Sie benötigen i.d.R. das Passwort, das Ihnen auf Ihrem Leporello zugewiesen wurde.
  2. Sie sind (noch) nicht für die Anmeldung in PVP berechtigt. Das kann daran liegen, dass Sie noch nicht in den Master of Education umgeschrieben sind oder dass Sie zwar schon umgeschrieben sind, aber noch nicht im eKVV für die Anmeldung in PVP zugelassen wurden oder dass Sie sich nicht fristgerecht für die VPS-Veranstaltungen angemeldet und somit nicht in allen Ihren Fächern und in Bildungswissenschaften einen Seminarplatz erhalten haben. Wenden Sie sich bitte an praxissemester@uni-bielefeld.de.

Nein, die eigenständige Suche einer Schule außerhalb des Platzvergabeverfahrens im Webportal ist aufgrund der Komplexität des Verfahrens nicht möglich. Die Bezirksregierung Detmold stellt im Webportal die für das jeweilige Praxissemester zur Verfügung stehenden Schulen ein.

Im Webportal zur Platzvergabe Praxissemester (PVP) müssen Sie aktiv diejenigen Schulen ausschließen, die Sie selbst als Schüler*in besucht haben. An diesen Schulen dürfen Sie Ihr Praxissemester nicht durchführen. Dies gilt auch für Schulen, die in einem Schulverbund bzw. in einer Verbundschule zusammengeschlossen sind, hier müssen Sie den Verbund ausschließen, wenn Sie Schüler*in an einer der Schulen des Verbunds waren.
Schulen, an denen Sie bereits Praktika o. Ä. absolviert haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen.
 

Wir empfehlen dringend, diejenigen Schulen, an denen Verwandte/ Angehörige von Ihnen unterrichtet werden oder selbst unterrichten, nicht in Ihre Wunschliste aufzunehmen. Sehr viele Schulen schätzen eine solche Situation hinsichtlich der Verschwiegenheit etc. als äußerst problematisch ein. Dies kann für Sie mit Nachteilen verbunden sein. Im schlimmsten Fall wird die Schule Sie nach Bekanntgabe der finalen Zuweisung nicht ausbilden wollen. Kurzfristig müsste eine neue Praktikumsschule gefunden werden. Die dann noch freien Plätze sind u.U. nicht mehr an denjenigen Schulen, die Sie für Ihre Wahl priorisiert haben.
Mit Blick auf Ihre Professionsentwicklung sollte es in Ihrem eigenen Interesse liegen, eine Schule zu wählen, an der Sie als angehende Lehrkraft und nicht als "Schwester, Nichte, Bruder, Neffe, Onkel, Tochter, Sohn etc." wahrgenommen werden.
 

Für das Praxissemester an der Universität Bielefeld stehen ausschließlich Schulen im Zuständigkeitsbereich der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) Bielefeld und Minden zur Verfügung. Das sind lehramtsspezifisch Schulen in den Städten und Kreisen Bielefeld, Gütersloh, Herford und Minden-Lübbecke.

Trotz der Gesamtverantwortung für das Praxissemester hat die Universität keinen Einfluss auf den Zuschnitt der Ausbildungsregion und die in dieser zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze (s. Runderlass Praxiselemente des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 28. Juni 2012 (in der Fassung vom 08.12.2017).

Nein, die Zuweisung einer Praktikumsschule erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vergabeverfahrens im Webportal. Sie können diese Schule allerdings in die Liste Ihrer Wunschschulen aufnehmen und entprechend priorisieren. Eine Garantie, dass Sie dieser Schule zugewiesen werden, gibt es allerdings aufgrund der Verteilparameter (u.a. Fächerkapazitäten der ZfsL, optimale Lösung für alle Anfragen) nicht.

Zudem muss im Praxissemester sicher gestellt sein, dass sich Ihre sonstige (bezahlte) Arbeit an der Schule nicht mit den spezifischen Aufgaben und Tätigkeiten sowie den  Anwesenheitszeiten im Praxissemester vermischt. Zwischen Ihrem Job und dem Praxissemester muss es eine klare Trennung geben.

Nein, über den Einsatz entscheidet die Schule nach den jeweiligen Möglichkeiten.

Jedes Seminar der ZfsL Bielefeld und Minden betreut nur eine begrenzte Anzahl von Studierenden während des Praxissemesters. Die Gesamtkapazität eines Seminars im Hinblick auf die Aufnahme von Studierenden sowie die Kapazität pro Fach wird von der Bezirksregierung für das jeweilige Praxissemester festgelegt. Da die Schulen im Webportal den korrespondierenden Seminaren zugeordnet sind, bestimmt die Seminarkapzität bei der Verteilung auch die Anzahl der zur Verfügung stehenden Praktikumsplätze im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Seminars.

Dies führt jedoch nicht dazu, dass Sie gar keinen Praktikumsplatz für das Praxissemester bekommen. Die Bezirksregierungen haben sich den Universitäten gegenüber verpflichtet, für jedes Praxissemester ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. Es führt unter Umständen aber dazu, dass Sie aufgrund der Seminarkapazitäten an eine Schule im Zuständigkeitsbereich des zweiten ZfsL verteilt werden, die Sie niedriger oder gar nicht priorisiert haben.

Bei der Zusammenstellung Ihrer Wunschliste sollten Sie daher darauf achten, dass Sie Schulen aus dem Zuständigkeitsbereich des ZfsL Bielefeld und Minden wählen. Ausgenommen sind Studierende mit dem Lehramt HRGe, da es hier nur ein Seminar gibt.

Nein, Sie benötigen ein ganz aktuelles erweitertes Führungszeugnis, das für den jeweiligen Praxissemesterdurchgang beantragt werden muss. Mit der Platzzuweisung über PVP erhalten Sie automatisch in einer PDF-Datei die schriftliche Aufforderung vom zuständigen ZfsL, das Führungszeugnis zu beantragen. Das erweiterte Führungszeugnis wird nach Ihrer Beantragung automatisch an das für Sie zuständige ZfsL verschickt.

Ihre E-Mail-Adresse ist aus datenschutzrechtlichen Gründen von der Universität konfiguriert und leitet auf Ihre in der Prüfungsverwaltung hinterlegte E-Mail-Adresse weiter.

 

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