Studiengang | Bearbeitungs- zeitraum |
Verlängerung | Anzahl Seiten |
---|---|---|---|
Anglistik | 4 Monate | höchstens 4 Monate | ca. 10.000 Wörter |
Französisch | 4 Monate | höchstens 4 Monate | 25-35 |
Spanisch | 4 Monate | höchstens 4 Monate | 25-35 |
Deutsch als Fremd- und Zweitsprache | 4 Monate | höchstens 4 Monate | 25-30 |
Germanistik / Sprachliche Grundbildung |
4 Monate | höchstens 4 Monate | ca. 35 |
Linguistik | 4 Monate | höchstens 4 Monate | 25-35 |
Klinische Linguistik | 10 Wochen | höchstens 10 Wochen | 40 |
Klinische Linguistik / Sprachtherapie | 6 Monate |
höchstens 6 Monate |
40-50 |
Kunst und Musik | 4 Monate | höchstens 4 Monate | 30-35 |
Die Bewertung und ggf. Benotung von Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen ist den Studierenden jeweils spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Modulprüfung oder Modulteilprüfung bekannt zu geben.
Sowohl bestandene als auch nicht bestandene Modul(teil)prüfungen können grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden. Wird eine Modul(teil)prüfung wiederholt, muss ein vollständig neuer Prüfungsversuch unternommen werden, d.h. eine Überarbeitung einer abgegebenen und bewerteten Modul(teil)prüfung ist ausgeschlossen. Alle Ergebnisse erbrachter (bestandene wie nicht-bestandene) Modul(teil)prüfungen werden im Transcript dokumentiert. Ist eine Modul(teil)prüfung mehrfach bestanden, wird die beste Note (nicht die letzte Note) bei den weiteren Notenberechnungen (Modulnote, Gesamtnote) berücksichtigt.
Anmeldung
Weitere Dokumente
Vorlagen
Anträge
Die Termine für Eignungstests finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs.
Umschreibungen zum Wintersemester (bis 15. November des Jahres):
Umschreibungen zum Sommersemester (bis 15. Mai des Jahres):
Es gelten die Fristen des Studierendensekretariats:
Bewerbung zum Sommersemester:
Bewerbung zum Wintersemester: