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Master

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Infos für Masterstudierende

Masterarbeit

Merkblatt zur Anmeldung und Abgabe der digitalen Masterarbeit

​Merkblatt

Unter dem Reiter "Downloads" finden Sie:

  • Anmeldeformular
  • Deckblatt
  • Eigenständigkeitserklärung
  • Antrag auf externe/n Zweitgutachter/in
  • Antrag auf Fristverlängerung der Bearbeitungszeit aufgrund krankheitsbedingter Prüfungsunfähigkeit
  • Antrag auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs
    aufgrund einer dauerhaften oder längerfristigen Behinderung / Beeinträchtigung

Master-Studiengänge (fachwissenschaftlich) im Studienmodell 2011

Studiengang Bearbeitungs-
zeitraum
Verlängerung Anzahl Seiten
British and American Studies 6 Monate höchstens 6 Monate min. 15.000 Wörter
Deutsch als Fremdsprache und Germanistik 4 Monate höchstens 4 Monate 70-90
Literaturwissenschaft 4 Monate höchstens 4 Monate ca. 70
InterAmerikanische Studien 5 Monate höchstens 5 Monate ca. 70
Interdisziplinäre Medienwissenschaft 5 Monate höchstens 5 Monate ca. 70
Linguistik 6 Monate höchstens 6 Monate 70-80
Klinische Linguistik 6 Monate höchstens 6 Monate 60-80

(Gruppenarbeit:
100-120)

Master of Education (alle Studiengangsvarianten) im Studienmodell 2011

Studiengang Bearbeitungs-
zeitraum
Verlängerung Anzahl Seiten
Anglistik 4 Monate höchstens 4 Monate min. 15.000 Wörter
Französisch 6 Monate höchstens 6 Monate 50-70
Spanisch 6 Monate höchstens 6 Monate 50-70
Germanistik / Sprachliche Grundbildung 6 Monate höchstens 6 Monate 60-80
Latein 4 Monate höchstens 4 Monate ca. 60
Kunst und Musik 6 Monate höchstens 6 Monate ca. 60
       

§ 10 Abs. 9 MPO Fw. / § 14 Abs. 9 MPO Ed. - Studienmodell 2011 Dauer der Begutachtung der Masterarbeiten

Die Bewertung und ggf. Benotung von Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen ist den Studierenden jeweils spätestens sechs Wochen nach Erbringung der Modulprüfung oder Modulteilprüfung bekannt zu geben.

Prinzip der unbegrenzten Wiederholbarkeit von Modul(teil)prüfungen (Masterarbeiten) - Studienmodell 2011

Sowohl bestandene als auch nicht bestandene Modul(teil)prüfungen können grundsätzlich beliebig oft wiederholt werden. Wird eine Modul(teil)prüfung wiederholt, muss ein vollständig neuer Prüfungsversuch unternommen werden, d.h. eine Überarbeitung einer abgegebenen und bewerteten Modul(teil)prüfung ist ausgeschlossen. Alle Ergebnisse erbrachter (bestandene wie nicht-bestandene) Modul(teil)prüfungen werden im Transcript dokumentiert. Ist eine Modul(teil)prüfung mehrfach bestanden, wird die beste Note (nicht die letzte Note) bei den weiteren Notenberechnungen (Modulnote, Gesamtnote) berücksichtigt.

§ 24 MPO Fw. / § 31 MPO Ed. - Studienmodell 2011 Täuschung, Ordnungsverstoß

  1. Versuchen Studierende das Ergebnis einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung durch Täuschung, zum Beispiel Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, kann - je nach Schwere des Täuschungsversuchs - die betreffende Modulprüfung oder Modulteilprüfung als mit "nicht bestanden" (unbenotet) bzw. "nicht ausreichend" (5,0) (benotet) bewertet werden. Wer die Abnahme der Modulprüfung oder Modulteilprüfung stört, kann von den jeweiligen Lehrenden oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der Fortsetzung der Erbringung der Modulprüfung oder Modulteilprüfung ausgeschlossen werden; in diesem Fall gilt die betreffende Modulprüfung oder Modulteilprüfung als mit "nicht bestanden" bzw. "nicht ausreichend" (5,0) bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind aktenkundig zu machen.
  2. Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann die oder der Studierende zudem exmatrikuliert werden. Mit der Entscheidung über die Exmatrikulation ist eine Frist bis zur Dauer von zwei Jahren festzusetzen, innerhalb derer eine erneute Einschreibung an der Universität Bielefeld ausgeschlossen ist. Mit der Entscheidung über die Exmatrikulation kann bestimmt werden, dass die Exmatrikulation dieselbe Wirkung wie eine endgültig nicht bestandene Prüfung hat.
  3. Belastende Entscheidungen sind den Betroffenen unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu begründen. Vor einer Entscheidung ist den Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Termine

Die Termine für Eignungstests finden Sie auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs.

Umschreibung in einen weiterführenden Master-Studiengang

Umschreibungen zum Wintersemester (bis 15. November des Jahres):

  • Erbringung sämtlicher Studienleistungen, einschl. Bachelorarbeit, bis 30. September,
  • Beantragung des Zeugnisses bis einschl. 15. Oktober.
  • Antrag Nebenfachbescheinigung bis 15. Oktober.

Umschreibungen zum Sommersemester (bis 15. Mai des Jahres):

  • Erbringung sämtlicher Studienleistungen, einschl. Bachelorarbeit, bis 31. März.
  • Beantragung des Zeugnisses bis einschl. 15. April.
  • Antrag Nebenfachbescheinigung bis 15. April.

Bewerbung auf NC-Studiengänge & zulassungsbeschränkte MA

Es gelten die Fristen des Studierendensekretariats:

Bewerbung zum Sommersemester:

  • Bis zum 15. Januar eines Jahres.

Bewerbung zum Wintersemester:

  • Bis zum 15. Juli eines Jahres.

Fristen für alle anderen Master ed.-Studiengänge

Die Umschreibung sollte schnellstmöglich nach erfolgtem Bachelorabschluss durchgeführt werden.

Anmeldung/Umschreibung zum Sommersemester:

  • Bis zum 15. Mai eines Jahres.

Anmeldung/Umschreibung zum Wintersemester

  • Bis zum 15. November eines Jahres.

Ansprechpersonen

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