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Anerkennung von Studienleistungen

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© Universität Bielefeld

Anerkennung von Studienleistungen und Einstufung in ein höheres Fachsemester

Falls Sie Studienleistungen außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht haben und diese in den Studiengang eingebracht werden sollen, dann spricht man von einer Anerkennung. Gründe, die eine Anerkennung erforderlich machen, sind z.B.

  • Wechsel der Hochschule
  • Wechsel des Studienfachs
  • Wechsel der Fächerspezifischen Bestimmungen
  • Anerkennung von Leistungen im Rahmen des Erasmus-Programms

 Die allgemeine Vorgehensweise bei dieser Anerkennung ist hier dargestellt.


In der Fakultät für Physik wird folgende Prozedur angewendet:

1. Der Antragsteller reicht beim Studiendekan (Dr. A. Brechling, D4-240) folgende Formulare und Unterlagen ein:

  • Online Antrag zur Anerkennung von Leistungen (bitte in das Feld "online Eingabehilfe klicken) 
  • Antrag auf Anerkennung und Einstufung + tabellarische Aufführung der anzurechnenden Leistungen (beide Dokumente müssen nur eingereicht werden, wenn eine Einstufung in ein ältere Version der Fächerspezifischen Bestimmungen beantragt wird)
  • Nachweise (im Original oder in beglaubigter Kopie) über bestandene sowie nicht-bestandene Leistungen (Transcript, Leistungsnachweise o.ä.). Für Leistungen, die an der Uni Bielefeld erbracht wurden, genügt das Transcript.
  • Für Leistungen, die außerhalb der Uni Bielefeld erbracht wurden, sind außerdem erläuternde Unterlagen zu Art und Inhalt der Veranstaltungen und der Module (studiengangsbezogene Prüfungsordnung, Modulhandbuch; ggfs. weitere Unterlagen wie z.B. Studiengangsbeschreibung, Vorlesungsverzeichnis, Veranstaltungskommentare o.ä.) einzureichen.

2. Der Studiendekan trifft die Entscheidung welche Leistungen wie angerechnet und in welches Fachsemester Sie gegebenenfalls eingestuft werden und gibt die Unterlagen an das Prüfungsamt Physik weiter.

3. Vom Prüfungsamt wird ein offizielles Schreiben erstellt, in welchem bescheinigt wird, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Sie werden vom Prüfungsamt benachrichtigt, wenn das Schreiben für Sie bereitliegt. Falls kein Wechsel des Studienmodells mit dieser Anerkennung verbunden ist, werden die anerkannten Leistungen direkt vom Prüfungsamt in Ihr Transcript eingetragen.  

4. Wenn mit der Anerkennung auch ein Wechsel des Studienmodells, ein Wechsel des Studienfachs oder gar ein Wechsel der Hochschule verbunden ist, dann müssen Sie zuerst mit den Unterlagen aus dem Prüfungsamt zum Studierendensekretariat und dort einen Antrag auf Umschreibung bzw. Einschreibung einreichen. 

5. Nach erfolgreicher Umschreibung / Einschreibung sollten Sie dies dem Prüfungsamt Physik mitteilen, da erst dann Ihre anerkannten Leistungen in Ihr Transcript eingetragen werden können

Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Physik (pruefungsamt@physik.uni-bielefeld.de, 0521-106-5248, D3-155) für inhaltliche Fragen an unseren Studiendekan (armin.brechling@uni-bielefeld.de, 0521-106-5456, D4-240).


Bei Verbesserungsvorschlägen oder Fehlern auf dieser Seite bitte an: homepage@physik.uni-bielefeld.de wenden.

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