Falls Sie Studienleistungen außerhalb des aktuell studierten Studiengangs erbracht haben und diese in den Studiengang eingebracht werden sollen, dann spricht man von einer Anerkennung. Gründe, die eine Anerkennung erforderlich machen, sind z.B.
Die allgemeine Vorgehensweise bei dieser Anerkennung ist hier dargestellt.
In der Fakultät für Physik wird folgende Prozedur angewendet:
1. Der Antragsteller reicht beim Studiendekan (Dr. A. Brechling, D4-240) folgende Formulare und Unterlagen ein:
2. Der Studiendekan trifft die Entscheidung welche Leistungen wie angerechnet und in welches Fachsemester Sie gegebenenfalls eingestuft werden und gibt die Unterlagen an das Prüfungsamt Physik weiter.
3. Vom Prüfungsamt wird ein offizielles Schreiben erstellt, in welchem bescheinigt wird, in welches Fachsemester Sie eingestuft werden. Sie werden vom Prüfungsamt benachrichtigt, wenn das Schreiben für Sie bereitliegt. Falls kein Wechsel des Studienmodells mit dieser Anerkennung verbunden ist, werden die anerkannten Leistungen direkt vom Prüfungsamt in Ihr Transcript eingetragen.
4. Wenn mit der Anerkennung auch ein Wechsel des Studienmodells, ein Wechsel des Studienfachs oder gar ein Wechsel der Hochschule verbunden ist, dann müssen Sie zuerst mit den Unterlagen aus dem Prüfungsamt zum Studierendensekretariat und dort einen Antrag auf Umschreibung bzw. Einschreibung einreichen.
5. Nach erfolgreicher Umschreibung / Einschreibung sollten Sie dies dem Prüfungsamt Physik mitteilen, da erst dann Ihre anerkannten Leistungen in Ihr Transcript eingetragen werden können
Für organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt Physik (pruefungsamt@physik.uni-bielefeld.de, 0521-106-5248, D3-155) für inhaltliche Fragen an unseren Studiendekan (armin.brechling@uni-bielefeld.de, 0521-106-5456, D4-240).
Bei Verbesserungsvorschlägen oder Fehlern auf dieser Seite bitte an: homepage@physik.uni-bielefeld.de wenden.