Kenntnisse im Steuerrecht sind eine unabdingbare Voraussetzung für eine fundierte rechtliche und wirtschaftliche Beratung, nicht zuletzt am Wirtschaftsstandort Ostwestfalen-Lippe mit seinen bedeutsamen, oft familiengeführten Unternehmen.
Der Ostwestfälisch-Lippische Steuerkreis e. V. richtet sich mit dem „Bielefelder Zertifikat im Steuerrecht“ (Zertifikat) an Studierende der Universität Bielefeld, insbesondere – aber nicht nur – der Fakultät für Rechtswissenschaft. Ihnen soll eine Möglichkeit gegeben werden, überobligatorisch betriebene Studien im Bereich des Steuerrechts (z. B. im Rahmen von Bewerbungen) nachzuweisen. Die Verleihung des Zertifikats erfolgt nach der Ordnung über die Verleihung des „Bielefelder Zertifikats im Steuerrecht“ (BZertO).
Die angebotenen steuerrechtlichen Lehrveranstaltungen vermitteln den Studierenden grundlegende und vertiefende Kenntnisse im Steuerrecht. Es ist zu unterscheiden zwischen Veranstaltungen, die dem Kernbereich zuzuordnen sind (dazu zählen die Vorlesungen „Einkommensteuerrecht“, „Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung“, „Finanz- und Steuerverfassungsrecht“ und „Unternehmensteuerrecht I“ [§ 3 Abs. 3 BZertO]), und Veranstaltungen, die dem Ergänzungsbereich zuzuordnen sind (alle vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht angebotenen Vorlesungen im Finanz- und Abgabenrecht mit Ausnahme der zuvor genannten Vorlesungen [§ 3 Abs. 4 BZertO]). Der Erwerb des Zertifikats setzt die regelmäßige (§ 3 Abs. 1 BZertO) Teilnahme an zwei Veranstaltungen aus dem Kernbereich und einem zulässigen universitären Seminar (Seminar des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht oder des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht der Universität Bielefeld [§ 3 Abs. 5 BZertO]) voraus; das Verfassen einer Schwerpunktbereichshausarbeit (auch wenn sie im Rahmen einer steuerrechtlichen Lehrveranstaltung geschrieben wird) ersetzt nicht die Erwerbsvoraussetzung der Seminarteilnahme. Zusätzlich ist die Teilnahme an einer weiteren Veranstaltung aus dem Kernbereich, an einer Veranstaltung aus dem Ergänzungsbereich oder an einem weiteren zulässigen universitären Seminar sowie die Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung des Steuerkreises erforderlich (§ 3 Abs. 6 BZertO). Die Absicht, an einer Veranstaltung zum Erwerb des Zertifikats teilzunehmen, ist den Lehrenden zu Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Die Anwesenheit wird dokumentiert.
Leistungen im Sinne des § 3 BZertO, die vor dem Inkrafttreten der BZertO (1. Oktober 2021) erbracht worden sind, können angerechnet werden. Dies gilt auch, wenn sie aus seinerzeit anders bezeichneten Lehrveranstaltungen herrühren (§ 4 Abs. 1 BZertO).
Die Verleihung des Zertifikats erfolgt auf schriftlichen Antrag beim Vorstand des Steuerkreises (§ 2 Abs. 1 BZertO). Das Antragsformular ist nach Erfüllung der Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikats an sekretariat.kempny@uni-bielefeld.de zu senden oder im Sekretariat des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Steuerrecht abzugeben. Die Urkunde wird vom Vorstand des Steuerkreises überreicht.